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EU-Vertragsverletzungsverfahren
Spahn informiert EU: „Alte“ Preisbindung für EU-Versender wird gestrichen
Das Bundesgesundheitsministerium bleibt dabei: Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes soll gestrichen werden. Das darin enthaltene, 2012 vom Bundestag beschlossene Rx-Boni-Verbot soll wegfallen. DAZ.online liegt ein Schreiben des BMG an die EU-Kommission vor, in dem das Ministerium angibt, dass geplant ist, die Streichung mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz bis Januar 2020 zu vollziehen.
Noch in dieser Woche kommen die 34 Apothekerkammern und -verbände zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin zusammen, um über die Stellungnahme der ABDA zum Apotheken-Stärkungsgesetz zu diskutieren. Der umfangreichste Diskussionspunkt: die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG). Das BMG will damit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren, das die EU-Kommission kürzlich intensiviert hatte, um nochmals auf die Umsetzung des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 hinzuweisen.
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Der Satz, der
2012 vom Bundestag beschlossen wurde, um die Vor-Ort-Apotheken vor einem
Preiskampf mit den EU-Versendern zu schützen, muss in den Augen der Apotheker eigentlich erhalten bleiben. Ihre
Argumente: Das neue von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante
Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V beziehe keine Privatversicherten ein. Zweitens warnen
inzwischen auch namhafte Rechtsexperten wie Dr. Elmar Mand oder Prof. Dr. Hilko
Meyer vor der Streichung. Sie warnen, dass bei einem Wegfall des „alten“ Boni-Verbots die gesamte
Rx-Preisbindung in Gefahr sei. Auch wäre dann ein erneutes Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof durch ein
nationales Gericht, das das bisher geltende Recht unterstützt, nicht mehr
möglich.
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Innerhalb der Apothekerschaft wird nun darüber diskutiert, ob man die Streichung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung notfalls akzeptieren solle, weil das geplante Gesetz an anderer Stelle sehr viele Vorteile mit sich bringen würde: Geplant sind beispielsweise höhere Vergütungen für Notdienste und BtM-Abgaben, eine neue Pauschale für pharmazeutische Dienstleistungen und mehrere Schutzmaßnahmen zur Erhalt der freien Apothekenwahl nach der Einführung des E-Rezeptes. Mehrere Kammern und Verbände sind allerdings der Meinung, dass man die Streichung keinesfalls hinnehmen sollte und lieber zum Rx-Versandverbot als Forderung zurückkehren sollte.
16 Kommentare
Abschaffen
von Gabi Umminger am 04.05.2019 um 11:01 Uhr
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Kanzler wird der hier nie
von Edi am 01.05.2019 um 22:10 Uhr
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Spahn
von Conny am 30.04.2019 um 19:40 Uhr
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K.I.
von Bernd Jas am 30.04.2019 um 19:36 Uhr
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Verhandelbar mit der ABDA?
von Ulrich Ströh am 30.04.2019 um 18:45 Uhr
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AW: Verhandelbar mit der ABDA ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 8:41 Uhr
Stoppt Spahn!
von Jens Müller am 30.04.2019 um 18:37 Uhr
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Spahn, später, nie!
von Christian Giese am 30.04.2019 um 18:22 Uhr
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Spahns Wahnsinn
von Andreas Schmidt am 30.04.2019 um 18:05 Uhr
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Satisfaktion ..
von Christian Timme am 30.04.2019 um 17:17 Uhr
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AW: Satisfaktion
von Christoph Stackmann am 30.04.2019 um 18:02 Uhr
AW: Satisfaktionsfähig ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 8:30 Uhr
AW: Satisfaktion
von Roland Mückschel am 01.05.2019 um 19:55 Uhr
Huschhusch bevor man etwas diskutieren muss!
von T. La Roche am 30.04.2019 um 17:10 Uhr
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Spahns Irrweg
von Scarabäus am 30.04.2019 um 16:48 Uhr
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Typisch Spahn
von pöppl Christian am 30.04.2019 um 16:32 Uhr
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