Landesapothekerkammer Thüringen

Schreiber wird wiedergewählt und warnt vor Botendienst-Regelung

Berlin - 17.05.2019, 11:30 Uhr

Der neue Vorstand der Landesapothekerkammer Thüringen (v.l.): Dr. Jörg Wittig (1. Vize-Präsident), Sylvia Fandrei, Matthias Zink, Sabine Kratky (2. Vize-Präsidentin), Ronald Schreiber (Präsident), Dr. Anke Ritter und Andrea Kern. (m / Foto: LAKT)

Der neue Vorstand der Landesapothekerkammer Thüringen (v.l.): Dr. Jörg Wittig (1. Vize-Präsident), Sylvia Fandrei, Matthias Zink, Sabine Kratky (2. Vize-Präsidentin), Ronald Schreiber (Präsident), Dr. Anke Ritter und Andrea Kern. (m / Foto: LAKT)


Schreiber: Vielleicht braucht es dann irgendwann gar keine Apotheke mehr

Änderungsbedarf sieht Schreiber auch bei den geplanten Botendienst-Regelungen. Das BMG will mit dem geplanten Gesetz die Botendienste erstmals gesetzlich verankern und regeln. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. „Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Zustellung durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragte externe Dienstleister um Versandhandel.“ Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden.

Kammerpräsident Schreiber hinterfragt unter anderem, über welche Telekommunikationswege die Beratung denn stattfinden soll. Und: Durch die geplante Streichung des Wortes „Einzelfall“ in Bezug auf den Botendienst befürchtet er, dass die Abgrenzungsmöglichkeiten zum Versandhandel vollständig verschwimmen könnten. „Die Aufweichung des Botendienstes in Richtung Versandhandel ist so nicht hinnehmbar, unter Umständen braucht es dann gar keine Apotheke mehr?“, sagte der Kammerpräsident.

Schreiber kritisierte auch die vom BMG veranschlagte Vergütungshöhe für die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen. Das Ministerium plant derzeit einen Fonds einzurichten, in den pro Packung 20 Cent eingezahlt werden, das entspräche einer Gesamtvergütung von etwa 120 Millionen Euro pro Jahr. Schreiber sagte, dass dieser Finanzrahmen „deutlich zu klein“ sei, wenn man die Leistungen allen Anspruchsberechtigten immer anbieten wollen würde. Und weiter: „Glauben wir wirklich, dass mit 10.500 Euro pro Apotheke das Apothekensterben einzudämmen ist?“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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