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DAZ.online-Wahlcheck zur Europawahl (Teil 2)
Was sagen die Parteien zum E-Rezept und zum Fälschungsschutz?
SPD
- In anderen EU-Ländern gibt es das E-Rezept schon längst. Sollten die E-Rezepte aus Ihrer Sicht interoperabel mit anderen Staaten sein? Was muss aus Ihrer Sicht noch geschehen, damit neue, digitale Versorgungselemente wie etwa E-Rezepte oder E-Medikationspläne auch in anderen Ländern nutzbar und einsehbar sind?
Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland nur langsam voran. So sind die Krankenkassen erst ab 2021 verpflichtet ihre Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Auch die Verwendung von eRezepten soll voraussichtlich erst im Frühjahr 2020 möglich sein. Der immer größere Einfluss von e-Health wird allerdings europaweit von grundlegender Bedeutung für die Art und Weise sein, wie wir in Zukunft eine hochwertige Gesundheitsversorgung erreichen. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Datenschutz darf nicht nur als Innovationshemmnis gesehen werden, sondern muss integraler Bestandteil der Entwicklung sein. Es muss zum Beispiel die sichere Übertragung von Gesundheitsdaten im Digitalen Binnenmarkt möglich sein, um auch im EU-Ausland eine angemessene Behandlung zu erhalten. Diese Themen können nur durch eine koordinierte, sorgfältige und wirksame EU-Regulierung gelöst werden. Wir wollen, dass alle Patientinnen und Patienten einerseits überall bestmöglich versorgt werden und Zugang zu qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Medikamenten haben und sich gleichzeitig sicher sein können, dass Ihre persönlichen Gesundheitsdaten sicher sind. Dies muss in Deutschland, aber auch grenzüberschreitend gewährleistet sein.
- Seit einigen Monaten gibt es ein länderübergreifendes Fälschungsschutzsystem. Ist Ihre Partei mit dem System (hierzulande heißt es Securpharm) zufrieden? Oder gibt es noch Nachbesserungsbedarf?
Die Skandale um fehlerhafte Generika aus Indien oder der jüngste um verunreinigten Valsartan-Medikamente aus China zeigen, dass im Bereich der Arzneimittelsicherheit noch viel zu tun ist. Auf europäischer Ebene ist seit dem 9. Februar diesen Jahres die Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette in Kraft getreten. Dies war ein sehr wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem europäischen Markt. Dank der neuen einheitlichen Sicherheitsmerkmale wie Erstöffnungsschutz, Strichcodes auf den Verpackungen und einer eigenen Identifikationsnummer kann die Echtheit von verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen vor der Abgabe noch einmal geprüft werden. Auf deutscher Ebene fließt die europäische Gesetzgebung in das GSAV mit ein. So schützen wir künftig Patientinnen und Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln. Nachbesserungen werden erst bei der Evaluierung vorgenommen, wenn mehr Daten vorhanden sind und die Auswirkung der Richtlinie besser bekannt ist.
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