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Podiumsdiskussion
BAH will einfacheres OTC-Switch-Verfahren - was hätte der Patient davon?
Verkaufsabgrenzung: eine rein wissenschaftliche Entscheidung?
Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema war, ob Ministerien und Bundesrat weiterhin in den Entscheidungsprozess eingebunden bleiben sollten, oder ob der Switch ausschließlich in BfArM-Hand liegen sollte, wie es der BAH fordert.
Dwenger verteidigte den bisherigen Ablauf. Aus ihrer Sicht ist die Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln nicht nur eine wissenschaftliche Frage, weshalb die Einbindung der Ministerien und des Bundesrates wichtig sei. So verdeutliche das Beispiel der Notfallkontrazeptiva, dass auch gesundheits- und gesellschaftspolitische Aspekte eine Rolle spielten. Aus den BMWi-Stellungnahmen gehe hervor, dass sich Verbände Gehör verschafft hätten. Durch den Bundesrat flössen die Länderinteressen ein. „Das ist wie ein Korrektiv“, fasste die BMG-Referatsleiterin zusammen.
Viele Akteuere - viele Verzögerungen
Ambrosius, dessen Kanzlei bei der Konzepterstellung für den BAH federführend war, sieht das erwartungsgemäß anders. Die Entscheidung über die Verkaufsabgrenzung sei eine wissenschaftliche und keine politische Frage. Dies sei auch im Sinne des Patienten. Dass Switches überhaupt noch mit einem Rechtssetzungsverfahren verbunden seien, sei historisch bedingt und solle angepasst werden.
Kroth und Oppold wiesen darauf hin, dass durch die Einbindung der verschiedenen politischen Instanzen der Switchprozess unkalkulierbar und intransparent sei. Ob und weshalb ein Ministerium einen Antrag ablehne, erführen Unternehmen in der Regel nicht. Beim Bundesrat komme es häufig zu mehrmonatigen Verzögerungen, weil sich Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung verschöben.
Der BAH-Vorstoß liegt derzeit beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Man werde den Vorschlag inhaltlich prüfen und befinde sich in der Abstimmung, so Dwenger.
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