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Verbändeanhörung
Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett
Dienstleistungen: Wer darf was?
Erheblichen Gesprächsbedarf soll es bei der Sitzung, die zeitweise durch einen Feueralarm unterbrochen wurde, auch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen gegeben haben. Das BMG kündigte offenbar an, dass man im Gesetzentwurf nochmals näher konkretisieren wolle, um welche Dienstleistungen es sich handeln soll. Die Bundesapothekerkammer hatte drei Leistungsmodule entwickelt: Screenings, Medikationsanalyse und Arzneimittelberatung von Pflegebedürftigen. Im Entwurf werden die Dienstleistungen derzeit aber nicht näher konkretisiert. Zur Vergütung der Apotheker soll ein Fonds eingerichtet werden, der pro Packung mit 20 Cent gefüllt werden soll, das entspräche einer Jahresvergütung von insgesamt etwa 150 Millionen Euro.
Als eine mögliche Leistung soll das BMG am heutigen Donnerstag auch die Beratung von Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz ins Spiel gebracht haben. Demnach könnten Apotheker solchen Menschen allgemeine Gesundheitsinformationen vermitteln. Der GKV-Spitzenverband hat – wie auch schon in seiner Stellungnahme – die Vergütung der Apotheker hinterfragt. Unklar ist den Kassen, wie das Geld verteilt werden soll. Offenbar sorgen sich die Krankenkassen davor, dass nur wenige Apotheken die Leistungen anbieten und somit einzelne Apotheken sehr viel Geld abrechnen, während andere gar nicht davon profitieren.
Caritas: Gegen neue Kompetenzen der Apotheker
Die vom BMG geplanten Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke sorgten ebenfalls für Gesprächsstoff. Überraschenderweise soll hier die Vertreterin der Caritas nach vorne geprescht sein und grundsätzlich hinterfragt haben, warum die Sozialkassen belastet werden sollen, damit Apotheker neue Leistungen und Impfungen anbieten können. In Arztpraxen könnten die gleichen Angebote ebenso niedrigschwellig erbracht werden, meint die Caritas. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneuerte ihre Kritik daran. Das BMG soll aber signalisiert haben, an dieser Regelung festhalten zu wollen. Man wolle davon auch lernen, so die BMG-Vertreter.
Immer wieder soll es auch zu Nickligkeiten zwischen den ABDA-Vertretern und Max Müller, der bei der Anhörung den Verband der EU-Versender (EAMSP) vertrat, gekommen sein. Müller, der auch Vorstandsmitglied bei DocMorris ist, hat sich dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die pharmazeutischen Dienstleistungen möglichst barrierefrei auszugestalten – offenbar schwebt dem EAMSP vor, dass auch die EU-Versender die Dienstleistungen anbieten könnten. Mehrfach soll Müller auch auf die Grundaussagen des EuGH-Urteils von 2016 hingewiesen und davor gewarnt haben, Regelungen zu treffen, die dem Urteil nicht gerecht werden. Christian Buse, Chef des Verbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat bei der Sitzung nochmals für sein Höchstpreismodell geworben.
4 Kommentare
Wir müssen aktiv werden, JETZT !
von Jetzt oder Nie am 24.05.2019 um 8:33 Uhr
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Max Müller ins BMG!
von Heiko Barz am 23.05.2019 um 20:11 Uhr
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CDU
von Karl Friedrich Müller am 23.05.2019 um 17:55 Uhr
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Ein Satz mit X....
von Jan Kusterer am 23.05.2019 um 16:41 Uhr
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