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Verbändeanhörung
Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett
Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden. Trotz der Bedenken aus den Ministerien für Justiz und Wirtschaft bleibt das Ministerium von Jens Spahn (CDU) bei seinem Zeitplan. Das ließ das BMG bei der heutigen Verbändeanhörung in Berlin nach Informationen von DAZ.online durchblicken. Was die Gleichpreisigkeit betrifft, gibt es nur noch wenig Hoffnung für die Apotheker. Fraglich ist aber, wie etwaige Vergehen gegen die Rx-Preisbindung sanktioniert werden sollen.
Am heutigen Donnerstag hat im BMG die Verbändeanhörung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz stattgefunden. Etwas mehr als drei Stunden beschäftigten sich die geladenen Fachverbände und das Ministerium mit dem Vorhaben. Die Verbände konnten die in den schriftlichen Stellungnahmen aufgeschriebenen Forderungen nochmals konkretisieren, das BMG hatte die Möglichkeit nachzufragen.
Was den Zeitplan betrifft, sieht das Ministerium trotz der Beschwerden aus zwei anderen Ressorts offenbar keinen Grund nachzulassen. Noch vor der Sommerpause, also im Juni, soll das Vorhaben ins Kabinett. Die erste Lesung im Bundestag soll dann im September erfolgen. Ende dieses Jahres oder Anfang 2020 könnte das Apotheken-Stärkungsgesetz dann in Kraft treten.
Nicht viel Bewegung bei der Gleichpreisigkeit
Für die Apotheker ist der wichtigste Aspekt des Gesetzes sicherlich die Gleichpreisigkeit. Zur Erinnerung: Das BMG will die Rx-Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) streichen und sie ins SGB V überführen. Näheres zur Rx-Preisbindung soll dann im Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Kassen festgelegt werden – unter anderem auch die Sanktionsmöglichkeiten. Laut Entwurf sollen empfindliche Geldstrafen drohen, wenn ein Versorgungsteilnehmer gegen die Preisbindung verstößt.
Dem Vernehmen nach drehte sich die Debatte im BMG auch länger um genau diese Konstruktion. Die ABDA – vertreten durch Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch – soll deutlich klargestellt haben, dass man die Gleichpreisigkeit erhalten wolle und daher den AMG-Satz nicht streichen dürfe. Unterstützung bekam die ABDA vom PKV-Verband, der – wie in seiner Stellungnahme – vor den Auswirkungen einer kippenden Rx-Preisbindung gewarnt haben soll. Der PKV-Vertreter erinnerte das Ministerium auch nochmals daran, dass der fixe Arzneimittelpreis die Grundlage für die Berechnung anderer Rabatte ist, wie etwa vom 7-prozentigen Herstellerrabatt.
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Wie könnten Vergehen sanktioniert werden?
Das BMG ließ sich offenbar nicht in die Karten schauen – allerdings hatte das Ministerium den Apothekern schon am gestrigen Mittwoch mitgeteilt, dass man auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren müsse und eine Streichung des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit nicht mehr zu verhindern sei. Dr. Thomas Müller, der die Arzneimittel-Abteilung im BMG leitet, soll aber signalisiert haben, dass die Vorschläge seines Hauses zur Rx-Preisbindung durchaus nochmals korrigiert werden könnten. Derzeit befinde man sich noch in der Ressortabstimmung, um eine rechtssichere Formulierung ins Kabinett einbringen zu können, soll Müller dem Vernehmen nach gesagt haben. Sowohl das Wirtschafts- als auch das Justizministerium hatten zuvor schon juristische Bedenken angemeldet. Den beiden Ministerien gehen die Vorschläge des BMG nach dem EuGH-Urteil offenbar nicht weit genug.
Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes haben weitere Bedenken zum Thema Gleichpreisigkeit eingebracht. Aus Sicht des Kassenverbandes ist es offenbar sehr schwierig, das vom BMG geplante Sanktionierungssystem ins SGB V aufzunehmen. Auch der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand hatte schon auf der Interpharm in Stuttgart hinterfragt, wie man die Kassen mit dem SGB V dazu zwingen will, eventuelle Boni-Angebote von EU-Versendern zu sanktionieren. Zur Erinnerung: Schon jetzt ist das Rx-Boni-Verbot eigentlich Gegenstand des Rahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern. Der GKV-Spitzenverband hatte nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung aber mehrfach erklärt, DocMorris nicht sanktionieren zu wollen.
Dienstleistungen: Wer darf was?
Erheblichen Gesprächsbedarf soll es bei der Sitzung, die zeitweise durch einen Feueralarm unterbrochen wurde, auch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen gegeben haben. Das BMG kündigte offenbar an, dass man im Gesetzentwurf nochmals näher konkretisieren wolle, um welche Dienstleistungen es sich handeln soll. Die Bundesapothekerkammer hatte drei Leistungsmodule entwickelt: Screenings, Medikationsanalyse und Arzneimittelberatung von Pflegebedürftigen. Im Entwurf werden die Dienstleistungen derzeit aber nicht näher konkretisiert. Zur Vergütung der Apotheker soll ein Fonds eingerichtet werden, der pro Packung mit 20 Cent gefüllt werden soll, das entspräche einer Jahresvergütung von insgesamt etwa 150 Millionen Euro.
Als eine mögliche Leistung soll das BMG am heutigen Donnerstag auch die Beratung von Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz ins Spiel gebracht haben. Demnach könnten Apotheker solchen Menschen allgemeine Gesundheitsinformationen vermitteln. Der GKV-Spitzenverband hat – wie auch schon in seiner Stellungnahme – die Vergütung der Apotheker hinterfragt. Unklar ist den Kassen, wie das Geld verteilt werden soll. Offenbar sorgen sich die Krankenkassen davor, dass nur wenige Apotheken die Leistungen anbieten und somit einzelne Apotheken sehr viel Geld abrechnen, während andere gar nicht davon profitieren.
Caritas: Gegen neue Kompetenzen der Apotheker
Die vom BMG geplanten Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke sorgten ebenfalls für Gesprächsstoff. Überraschenderweise soll hier die Vertreterin der Caritas nach vorne geprescht sein und grundsätzlich hinterfragt haben, warum die Sozialkassen belastet werden sollen, damit Apotheker neue Leistungen und Impfungen anbieten können. In Arztpraxen könnten die gleichen Angebote ebenso niedrigschwellig erbracht werden, meint die Caritas. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneuerte ihre Kritik daran. Das BMG soll aber signalisiert haben, an dieser Regelung festhalten zu wollen. Man wolle davon auch lernen, so die BMG-Vertreter.
Immer wieder soll es auch zu Nickligkeiten zwischen den ABDA-Vertretern und Max Müller, der bei der Anhörung den Verband der EU-Versender (EAMSP) vertrat, gekommen sein. Müller, der auch Vorstandsmitglied bei DocMorris ist, hat sich dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die pharmazeutischen Dienstleistungen möglichst barrierefrei auszugestalten – offenbar schwebt dem EAMSP vor, dass auch die EU-Versender die Dienstleistungen anbieten könnten. Mehrfach soll Müller auch auf die Grundaussagen des EuGH-Urteils von 2016 hingewiesen und davor gewarnt haben, Regelungen zu treffen, die dem Urteil nicht gerecht werden. Christian Buse, Chef des Verbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat bei der Sitzung nochmals für sein Höchstpreismodell geworben.
4 Kommentare
Wir müssen aktiv werden, JETZT !
von Jetzt oder Nie am 24.05.2019 um 8:33 Uhr
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Max Müller ins BMG!
von Heiko Barz am 23.05.2019 um 20:11 Uhr
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CDU
von Karl Friedrich Müller am 23.05.2019 um 17:55 Uhr
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Ein Satz mit X....
von Jan Kusterer am 23.05.2019 um 16:41 Uhr
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