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Aufgrund von zwei Fallberichten
AkdÄ warnt vor Stürzen unter Methadon
Sturz: Klasseneffekt der Opioide?
Die AkdÄ stützt ihre wissenschaftliche Einordnung unter anderem auf eine dänische Fall-Kontroll-Studie „Fracture risk associated with the use of morphin and opiates“, veröffentlicht 2006 im Journal of Internal Medicine. Die Wissenschaftler fanden damals ein erhöhtes Frakturrisiko, und zwar jeglicher Art (unter anderem Hüfte, Wirbelsäule, osteoporotisch bedingt), bei allen Opiatanwendern:
- Morphin 1,47 (95-Prozent-KI 1,37-1,58),
- Fentanyl 2,23 (95-Prozent-KI 1,89-2,64),
- Methadon 1,39 (95-Prozent-KI 1,05-1,83),
- Oxycodon 1,36 (95-Prozent-KI 1,08-1,69).
Laut diesen Ergebnissen schnitt Methadon noch besser ab als Morphin oder Fentanyl. Bei der Aufschlüsselung nach osteoporotischen Hüftfrakturen, die mit Opioiden behandelt wurden, kamen die Wissenschaftler sogar zu dem Schluss: „Für Methadon und Ketobemidon wurde keine signifikante Erhöhung des Hüftfrakturrisikos festgestellt.“ (Anmerkung: In Deutschland ist laut der Gelben Liste, Stand 24.05.2019, kein Fertigarzneimittel mit Ketobemidon im Handel).
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Den Grund eines erhöhten Frakturrisikos vermuten die Wissenschaftler in vermehrten Stürzen aufgrund von zentralnervösen Wirkungen der Opioide, wie Schwindel.
AkdÄ korrigiert Formulierung
Die AkdÄ erklärt in ihrem Bericht zu der oben genannten Studie: „Eine dänische Fall-Kontroll-Studie zeigte ein erhöhtes Fraktur-Risiko unter der analgetischen Behandlung mit Opioiden, einschließlich Methadon.“
In einer früheren Version der AkdÄ war hier noch zu lesen: „Eine dänische Fall-Kontroll-Studie zeigte ein erhöhtes Fraktur-Risiko unter der analgetischen Behandlung mit Opioiden und speziell mit Methadon.“ Dies hatte die AkdÄ auf Nachfrage jedoch korrigiert, da erstere Formulierung Potenzial für Missverständnisse barg und suggerierte, dass die AkdÄ das Sturzrisiko für Methadon quantitativ im Vergleich zu anderen Opioiden bewertete. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt die AkdÄ:
„Es ging uns nicht darum, Methadon in der Schmerzbehandlung im Vergleich zu den anderen Opioiden bezüglich des Sturz- und Frakturrisikos einzuordnen. In den berichteten Fällen wurde Methadon von den Patienten nicht als Analgetikum, sondern in der Hoffnung einer antiproliferativen Wirksamkeit eingenommen. Der Ausdruck „speziell mit Methadon“ sollte lediglich auf die Tatsache hinweisen, dass in der zitierten Studie Daten speziell auch zu Methadon ausgewertet wurden. Es sollte davon nicht abgeleitet werden, dass Methadon besonders viele Stürze oder Frakturen provoziert, sondern lediglich dass Methadon dieses Risiko – genauso wie die anderen Opioide – birgt."
1 Kommentar
Die Argumente gegen Methadon werden zunehmend absurd ...
von W.Müller am 06.06.2019 um 17:36 Uhr
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