Deutscher Ärztetag

Ärzte fordern Sicherstellungsauftrag für Arzneimittelversorgung

Berlin - 03.06.2019, 16:30 Uhr

Die Ärzte fordern, dass ein Sicherstellungsauftrag für die Arzneimittelversorgung vergeben wird, sagen aber nicht, wer diesen bekommen soll. (Foto: imago images / allOver)

Die Ärzte fordern, dass ein Sicherstellungsauftrag für die Arzneimittelversorgung vergeben wird, sagen aber nicht, wer diesen bekommen soll. (Foto: imago images / allOver)


Impfungen, Fremdbesitz, Biopharmazeutika

Impfungen in Apotheken

Gleich an mehreren Stellen im Beschlussprotokoll des Ärztetages sprechen sich die Mediziner gegen das Impfrecht für Apotheker aus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant derzeit, dass Apotheker im Rahmen von Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen verabreichen können. Seit Monaten laufen die Ärzte Sturm dagegen. „Apothekerinnen und Apotheker erwerben während ihres Studiums der Pharmazie nicht die hierfür notwendigen Kompetenzen. Eine ärztliche Schulung – wie in dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehen – genügt ebenfalls nicht, um Apothekerinnen und Apotheker zum Impfen zu befähigen und mit den erforderlichen Notfallmaßnahmen effizient vertraut zu machen“, heißt es in einem Beschluss.

Fremdbesitz verhindern

Die Ärzte kritisieren die „fortschreitende Übernahme ambulanter Versorgungsstrukturen durch Fremdinvestoren“. Die Ökonomisierung könne „durch Aufkauf von Einzelpraxen oder Gemeinschaftspraxen und durch Ausbildung monopolartiger Strukturen nicht nur das Prinzip der freien Arztwahl, sondern auch das bewährte, auf Vertrauen und Verantwortung basierende Patient-Arzt-Verhältnis von Patient/in und Ärztin/Arzt in Frage stellen“, heißt es. Auch mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot im Apothekenmarkt fordern die Mediziner daher den Gesetzgeber auf, Regeln für „juristische Personen des Privatrechts in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu schaffen, die ordnenden Charakter haben. Es gilt, die Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu erhalten, wie dies auch bei den anderen freien akademischen Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten et cetera gelingt“.

Kein Aut-idem-Austausch in der Apotheke für Biopharmazeutika

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will die Bundesregierung einen ersten Schritt in Richtung Aut-idem-Regelung für Biopharmazeutika gehen. Nach einer mehrjährigen Übergangszeit sollen solche Arzneimittel auch in Apotheken ausgetauscht werden dürfen. Die Mediziner warnen davor. Denn die Entscheidung zum Einsatz eines Biosimilars müsse der behandelnde Arzt treffen. „Nur so ist sicherzustellen, dass weder die Patientensicherheit noch die Adhärenz noch der Therapieerfolg aus ökonomischen Gründen kompromittiert werden.“ Auch hier bezweifeln die Ärzte, dass die Apotheker ausreichend Kompetenzen haben, um einen Austausch selbstständig vorzunehmen. „Im Fall einer schweren Nebenwirkung ließe sich bei einer automatischen Substitution in der Apotheke nicht sofort erkennen, welches biologische Arzneimittel der Patient genau erhalten hat. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann aber die Behandlung patientenindividuell angepasst werden“, heißt es.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.