Karin Maag (CDU) zum DocMorris-E-Rezept

„Ärzte und Versandhändler entscheiden nicht, wo das E-Rezept hingeht“

Berlin - 03.06.2019, 14:00 Uhr

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, erinnert DocMorris und die Fachärzte daran, dass es ein Zuweisungsverbot gibt. (Foto: Külker)

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, erinnert DocMorris und die Fachärzte daran, dass es ein Zuweisungsverbot gibt. (Foto: Külker)


Anfang 2020 wollen DocMorris und der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) ihr E-Rezept-Projekt starten. Noch ist nicht bekannt, was die beiden Kooperationspartner vorhaben. In der Politik hat man die Ankündigung der Ärzte und des EU-Versenders aber mitbekommen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), erklärte gegenüber DAZ.online, dass man darauf achten werde, ob die freie Apothekenwahl und das Zuweisungsverbot eingehalten werden.

In den kommenden Monaten wird in Sachen E-Rezept viel passieren. Nachdem kürzlich schon das Projekt der Techniker Krankenkasse in einem Hamburger Stadtteil startete, soll noch in diesem Monat das erste E-Rezept-Projekt der Apothekerschaft starten: Unter dem Namen „GERDA“ sollen Patienten, Apotheker und Ärzte in zwei baden-württembergischen Testregionen digitale Verordnungen nutzen.

Und dann, Anfang 2020, soll nach den Angaben von DocMorris und dem SpiFa auch das erste E-Rezept-Projekt starten, das von einem EU-Versender initiiert wurde. In einer Pressemitteilung hatten die Kooperationspartner in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es in dem Projekt auch um die Arzneimitteltherapiesicherheit gehe – ohne dies genauer zu erklären. In einem Bericht der Ärztezeitung hieß es dann, dass die freie Apothekenwahl erhalten bleibe – schließlich seien „etliche“ Vor-Ort-Apotheker miteingebunden in das Projekt.

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Auch in der Politik hat man die Erklärung der Ärzte und von DocMorris wahrgenommen. Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, äußerte sich gegenüber DAZ.online. Die CDU-Politikerin weiß auch nicht mehr über das Vorhaben von DocMorris, erinnert aber nochmals an die Spielregeln. Wörtlich sagte sie:


Wir kennen das Projekt ja noch gar nicht. Daher müssen wir erst einmal abwarten, wie das Versorgungskonzept genau funktioniert. Eines sollte den Initiatoren aber auch klar sein: Der Patient entscheidet darüber, wo das E-Rezept hingeht. Nicht der Arzt und schon gar nicht der Versandhändler. Wir haben mit dem Anti-Korruptionsgesetz klar geregelt, dass unerlaubte Absprachen strafbar sind. Diese Regeln gelten auch für den digitalen Bereich. Das Zuweisungsverbot gilt ohnehin. Wir werden darauf achten, ob diese Spielregeln eingehalten werden.“

Karin Maag (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion


Maag: Wir wollen beim Apotheken-Stärkungsgesetz zügig vorankommen

Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium zudem neue Eckpfeiler für die Einführung des E-Rezeptes schaffen. Konkret soll es Ärzten und Krankenkassen explizit verboten werden, Patienten mit elektonischen Verordnungen bestimmten Apotheken zuzuweisen. Ebenfalls will das Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Makeln der digitalen Verordnungen verbieten. Dass DocMorris und die Fachärzte ein Zuweisungsgeschäft aufbauen, wäre somit „noch verbotener“ als es ohnehin schon ist.

Doch das Apotheken-Stärkungsgesetz ist umstritten: Zwei Bundesministerien haben widersprochen und auch die Fachverbände (inklusive der ABDA) haben bei der Verbändeanhörung durchblicken lassen, dass sie mit dem Vorhaben in Teilen nicht einverstanden sind und sich Änderungen wünschen. Die Apothekerschaft pocht beispielsweise weiterhin darauf, dass der im Arzneimittelgesetz enthaltene Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender nicht – wie vom BMG geplant – gestrichen wird. Die Krankenkassen hingegen haben erklärt, dass sie die geplante Neuregelung, das Rx-Boni-Verbot im SGB V festzuschreiben, für unpraktikabel halten.

Maag erklärte gegenüber DAZ.online, dass man das geplante Gesetz trotzdem weiter vorantreibe. Sie stellte aber auch klar, dass der Gesetzgeber sich ein eigenes Bild von dem Gesetz machen werde: „Wir werden uns bemühen, das geplante Gesetz jetzt möglichst zügig umzusetzen. Klar ist aber auch: Ein Gesetz wird nicht mit einzelnen Organisationen verhandelt. Wir als Gesetzgeber entscheiden, ob eine Neuregelung nötig ist oder nicht.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Was gilt denn ihre Meinung, Frau Maag ?

von Heiko Barz am 04.06.2019 um 11:26 Uhr

Journalistisch interessant ist die Tatsache, dass medial schon von einem Doc Morris-E-Rezept geschrieben wird. Und genau das ist die Taktik der Holländer und „Zur Rose“ immer medial am Ball auch wenn juristisch unhaltbar. Piraten eben halten sich nicht an Gesetze und Organisationen, wie einige bekannte KKassen, lassen sich ein aus rein opportunistischen Gründen, mit den anscheinend unbestrafbaren Gesetzesverächtern. ( Herr Tisch als Justitiar der ABDA, das ist ihr von uns bezahlter Beritt!)
Aber diese Art ist uns ja noch bekannt aus dunkler pharmazeutischer Vorzeit. War es nicht der Justiz-und Gesundheitsminister des Saarlandes (schon wieder das Saarland) der als Justiminister wissentlich gegen bestehendes Recht unbestraft eine DOMO Apotheke entstehen ließ? Natürlich auch ohne irgendeine politische Reaktion. Und wo präsidiert dieser Mann heute? Und das alles in einem doch eher nur scheinbar besten Rechtsstaat der Welt.

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AW: Was gilt denn ihre Meinung, Frau Maag

von Heiko Barz am 04.06.2019 um 11:38 Uhr

Als Ergänzung, falls jemand den Namen des jetzigen GB<A Vorsitzenden und ehemaligen Justitz-und Gesundheitsminister aus dem Saarland vergessen haben sollte, hier : Prof. Josef Hecken.

Absicht und Realität

von Carsten Goebel am 03.06.2019 um 22:36 Uhr

Sehr geehrte Frau Maag,

offenbar kränkelt unser Rechtssystem an einer großen Differenz zwischen politischer Absicht und der daraufhin gelebten Realität.

Ihre Absicht ist eine gute. Die Hoffnung auf entsprechende Umsetzung fällt leider nicht einfach.
Die Erfahrung hat uns seit sehr vielen Jahren gelehrt, dass selbst ein „aus guter Absicht“ entstandenes Gesetz meist nicht die Intention des Gesetzgebers umsetzen kann.

Der Rechtsstaat hat innerhalb des vergangenen Jahrzehnts leider sehr viel an Vertrauen eingebüßt.
Kann ein eingetragener Kaufmann sich noch auf die Regeln des Staates verlassen?
Der e.K. ist mit schwersten staatlichen Auflagen belegt. Der Staat hat sich damals auf einen Deal eingelassen:
Loyalität der Apothekeninhaber durch persönliche Haftung - als Ausgleich: ansprechende Vergütung.

Die Vergütung ist heute nicht mehr im Geringsten ansprechend.
Die Pflichten und die persönliche Haftung von damals sind geblieben.

Wenn ich nach meinem Beruf gefragt werde, kann ich seit einigen Jahren keine Empfehlung dafür geben. Gleiche Meinung überall im Bekanntenkreis.

Die CDU trat damals für die Leistungsträger des Landes ein.
Selbst, wenn noch viele Kollegen daran glauben:
Ich kann damalige Werte heute kaum noch erkennen.

Warum?


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Und die Rente ist sicher

von ratatosk am 03.06.2019 um 18:51 Uhr

Und die Rente ist sicher ! - kennen wir schon. Gefährlich wird es, wenn Politiker ihr eigenes Geschmarre zu glauben anfangen.

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E-Rezept.

von Roland Mückschel am 03.06.2019 um 17:08 Uhr

War schön mit Ihnen zu plaudern.

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Träume von Politikern

von Franz Klein am 03.06.2019 um 16:17 Uhr

schon heute entscheidet der Kunde und Patient nicht, wo das Rezept hin geht.
So erhalte ich immer wieder (auch wütende) Fragen, von Kunden,, wenn sie eine Rechnung über Rezeptanteile von ihnen unbekannten Apotheken erhalten.
Es gibt Ärzte, die lassen Patienten unterschreiben, dass die Praxis sich um die Rezepte "kümmert", die dann in eine bestimmte Apotheke geleitet werden. Die wiederum die Medikamente in die Praxis liefert. Dort werden sie den Patienten beim nächsten Besuch übergeben.
Alles illegal. Nicht zu unterbinden.

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AW: Träume von Politikern

von Gabi Umminger am 04.06.2019 um 15:17 Uhr

ja, Herr Klein,

die lieben Kollegoiden.... in unserer Ortschaft zog eine Gemeinschaftspraxis um. Dank guter alter Bekanntschaften ist jetzt aber die Lieferheld- Apotheke im Rennen, die keinesweg näher liegt, jedoch über die "besseren" Argumente verfügt, um die Rezepte gezielt umzuleiten. Wird ein Patient unselbstständiger und vom Sozialdienst besucht- schwupps.... landen auch seine Rezepte... raten Sie mal wo.... jedenfalls nicht mehr bei seiner bisher angestammten Apotheke. Interessiert die Kammer nicht und auch nicht das Regierungspräsidium. Vorschriften hin oder her, die Praxis sieht einfach anders aus. Das wird beim E Rezept nicht mal mehr auffallen!! Unserer Politiker sind aber verträumt genug, um zu glauben, dass auch der amtierende Gesundheitsminister frei von persönlichen Interessen die Umsetzung des Koalitionsvertrages verweigert. Stattdessen lässt er auf Nebenkriegsschauplätzen wie Impfdiskusssion, Dienstleistungsblabla undsoweiter davon ablenken, wie unfair die Zustände sind. Wir leben halt in einer Bananenrepublik. Selbst die Petition von Herrn B. Bühler versucht man mit allen Mitteln tot zu schweigen. Funktioniert dank der Duldsamkeit der Apotheker wunderbar!

.

von Anita Peter am 03.06.2019 um 14:16 Uhr

Liebe Frau Maag, sie leben auch in Ihrer abgeschirmten Filterblase. Waren es nicht Sie, die gesagt hat, wenn die Preisbindung nicht für ausländische Versender gilt, dann wird das RXVV umgesetzt? Wie immer nichts als warmer Worte in die sich die ABDA dann so gerne einkuschelt.

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