Vermittlungsausschuss

Spahns Arzneimittelreform droht eine Extrarunde - wegen der Importförderung

Berlin - 12.06.2019, 17:20 Uhr

Am 28. Juni steht das GSAV auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Der Gesundheitsausschuss spricht sich allerdings dafür aus, den Vermittlungsausschuss wegen des Gesetzes einzuberufen. (c / Foto: Bundesrat)

Am 28. Juni steht das GSAV auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Der Gesundheitsausschuss spricht sich allerdings dafür aus, den Vermittlungsausschuss wegen des Gesetzes einzuberufen. (c / Foto: Bundesrat)


Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte im Vermittlungsausschuss landen. Nach Anträgen aus Brandenburg und Thüringen hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am heutigen Mittwoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Ein Grund: die im GSAV gefundene Kompromiss-Regelung zur Importförderklausel. Die beiden ostdeutschen Bundesländer fordern die komplette Streichung der Importförderung.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beschlossen hat, steht nun ein erneuter Durchgang im Bundesrat an. In einer ersten Stellungnahme hatten die Länder bereits einige Nachbesserungswünsche geäußert. Der Bundestag hat sie allerdings nicht alle aufgegriffen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, liegt es nun in der Hand der Länder, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Ziel erreicht, das GSAV schon im Juli in Kraft treten zu lassen. Das ist nur dann möglich, wenn der Bundesrat bei seiner nächsten Plenumssitzung am 28. Juni – der letzten vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause – grünes Licht gibt. Verzögern würde sich das Vorhaben hingegen, wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Erst am 20. September wäre die nächste Sitzung des Bundesratsplenums.

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Und tatsächlich regt sich Widerstand in den Ländern. So haben Brandenburg und Thüringen dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats für seine heutige Sitzung einen Antrag vorgelegt, mit dem dieser dem Bundesratsplenum empfehlen soll, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und zwar, weil aus ihrer Sicht das Gesetz trotz sinnvoller Ansätze der „grundlegenden Überarbeitung“ bedarf. Die Gesundheitsministerien beider Länder sind von einer Linken-Ministerin geführt.

Und die beiden ostdeutschen Bundesländer hatten Erfolg mit ihrer Initiative: Nach Informationen von DAZ.online haben sich die Ländervertreter im Gesundheitsausschuss mehrheitlich für einen Vermittlungsausschuss ausgesprochen. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses ist lediglich eine Empfehlung für das Plenum. Die Entscheidung der Vertreterinnen und Vertreter im Bundesratsplenum ist noch nicht vorherzusagen, weil hier andere Stimmenverhältnisse herrschen.

Kommt es zur Bildung eines Vermittlungsausschusses wegen des GSAV, müssten sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag jeweils 16 Mitglieder entsenden, die in dem Ausschuss die Problembereiche im GSAV besprechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Ergebnis des Ausschusses ist wiederum eine Empfehlung, die sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat beschließen müsste.

Karawanskij will die komplette Streichung der Importförderklausel

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) erinnert in einer Mitteilung, die ihr Ministerium vor der Entscheidung im Gesundheitsausschuss verschickte, insbesondere daran, dass der Bundesrat die Streichung von § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V – also der kompletten Importförderklausel – gefordert hat. Sie findet: Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung trägt diesen Bedenken nur unzureichend Rechnung. Sie ersetze lediglich die bisherige Preisabstandsgrenze für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln durch eine differenziertere Preisabstandsregelung.

Ausgenommen davon sind künftig allein biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika, wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung. Diese Beschränkung lediglich auf biotechnologisch hergestellte und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung aus der Importförderung stellt aus Karawanskijs Sicht „allenfalls eine Teillösung“ dar. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränkten sich gerade nicht auf die beiden Arzneimittelgruppen. Karawanskij bleibt daher überzeugt: „Die Einführung von Ausnahmen von der Importförderklausel unter Fokussierung auf bestimmte Arzneimittelgruppen ist nicht zielführend. Die Sicherheit der in Deutschland in den Verkehr gebrachten Arzneimittel kann nur durch eine vollständige Streichung der Importförderklausel wirksam gesteigert werden.“

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte die Kompromisslösung dagegen vergangene Woche verteidigt: Es gehe darum, eine Balance zwischen Einsparmöglichkeiten und potenziellen Risiken zu finden. Zudem verwies er darauf, dass die nun beabsichtigte Regelung vorsieht, dass die Wirkung der Importklausel bis Ende 2021 noch einmal genau evaluiert wird – und der Bundestag nach einem Bericht des Ministeriums entscheiden wird, ob die Regelung weiterhin erforderlich ist.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Streichung Importquote und alles andere bleibt wie es ist

von Andreas Grünebaum am 12.06.2019 um 19:11 Uhr

Wenn dann doch noch vor Ende der "SoGroKro" (sogenannte GroßeKoaltion) ein Gesetzt daraus wird, steht womöglich höchstens noch die Importquote vor dem Aus. Meine Vermutung: bezüglich der Bedenken der Apothekerschaft in Hinblick auf die "Gleichpreisigkeit" ist da im Vermittlungsausschuss keine Luft mehr für Verhandlungen, aber ich lasse mich liebend gerne eines Besseren belehren.

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