Mehr als 4000 Arzneimittel in 2018

Arzneimittel auf Ebay – BMG will Gesetzeslage prüfen

Berlin - 20.06.2019, 12:50 Uhr

Immer häufiger werden Arzneimittel über Portale wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen illegal angeboten. Das BMG will nun die Gesetzeslage dazu überprüfen. (Foto: imago images / Steinach)

Immer häufiger werden Arzneimittel über Portale wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen illegal angeboten. Das BMG will nun die Gesetzeslage dazu überprüfen. (Foto: imago images / Steinach)


BMG will eventuelle Strafbarkeitslücken schließen

Und daher nimmt das BMG offenbar auch den Hinweis auf die vermehrten illegalen Arzneimittel-Verkäufe ernst und will dies nun in seine Arbeit miteinbeziehen. Konkret heißt es in dem Schreiben an Sylvia Gabelmann: „Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern konkrete Sachverhalte von der geltenden Gesetzeslage nicht oder nicht ausreichend strafrechtlich erfasst werden und wie etwaige Strafbarkeitslücken geschlossen werden können.“

Mit seiner früheren Antwort, dass es schon jetzt mehrere Möglichkeiten gäbe, solche Aktivitäten unter Strafe zu stellen, lag das BMG trotzdem richtig. Hier ein Überblick:

Die Strafbarkeit illegaler Arzneimittelverkäufe

Laut BMG machen sich die Plattformbetreiber heute schon nach dem AMG oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar, wenn sie

  • unerlaubt mit Rx-Arzneimitteln handeln (§95 Absatz 1 Nummer 4 des AMG) und somit eine Strafbarkeit wegen Beihilfe in Betracht kommt,
  • Beihilfe zum unerlaubten Handel mit BtM leisten (§29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des BtMG),
  • eine unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln verschaffen, gewähren oder eine Gelegenheit dazu eröffnen (ebenfalls § 29 BtMG) oder eine öffentliche und eigennützige Mitteilung dazu machen.

Aus Sicht der Freien Apothekerschaft reichen die heutigen strafrechtlichen Mechanismen aber nicht mehr aus, um gegen die Portalbetreiber tätig zu werden. Reinhard Rokitta, Schatzmeister des Vereins, freut sich zwar, dass das BMG die Sache nun im Auge hat. Allerdings würde er sich noch mehr freuen, wenn die Portalbetreiber solche illegalen Angebote schon beim Einstellen verhindern würden. Wörtlich sagte Rokitta gegenüber DAZ.online:


Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt prüfen will, ob man für den Verkauf von Arzneimitteln über solche Verkaufsportale die Gesetzeslage anpassen muss. Das sollte aber schnell gehen. Denn es sind ja längst nicht mehr nur Ebay und Ebay Kleinanzeigen, auf denen Arzneimittel verramscht werden. Es kommen immer mehr Portale hinzu, neu sind auch immer mehr Angebote in sozialen Netzwerken. Und auch die Zahl des BMG ist längst nicht ausreichend: Unseren Berechnungen zufolge wurden im vergangenen Jahr mehr als 4000 Arzneimittel illegal über Verkaufsportale angeboten, darunter etwa 1000 Rx-Präparate. Unser Vorschlag wäre, dass die Portalbetreiber Filter in die Angebotserstellung einbauen, sodass früh gemerkt wird, dass ein Arzneimittel angeboten werden soll. Oder es muss ein besseres Monitoring geben. Die Freie Apothekerschaft ist jedenfalls weiterhin dazu bereit, das BMG in dieser Sache zu unterstützen und beispielsweise an einem Runden Tisch mitzuwirken.“

Reinhard Rokitta, Freie Apothekerschaft




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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