Die Freien Apotheker hatten sich mit ihrer Beschwerde auch
schon einmal direkt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewendet. Die
Antwort aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fiel
relativ gelassen aus. Das BMG stellte klar, dass das Arzneimittelgesetz (AMG)
klar sei und solche Angebote verbiete. Doch der Verein wollte sich damit nicht
zufrieden geben: Denn die Zahl der Angebote steigt – und gleichzeitig steigt
dem Verein zufolge auch die Anzahl der Portale, auf denen Medikamente angeboten werden.
Die Freien Apotheker schrieben in den vergangenen Monaten
daher mehrere Bundestagsmitglieder an, darunter auch die Linken-Politikerin und
Apothekerin Sylvia Gabelmann. Die Politikerin griff das Thema auf und befragte
das BMG in einer schriftlichen Frage zu diesem Thema. Gabelmann wollte unter
anderem wissen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die Betreiber
der Plattformen strafrechtlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Antwort aus dem
Ministerium liegt DAZ.online vor.
BMG: 916 registrierte Fälle, Unterscheidung aber nicht möglich
Das Ministerium weist zunächst auf die Zahl der
registrierten Fälle von illegal gehandelten Arzneimitteln hin. In der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind unter der Schlüsselnummer 716430
(Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette) für das Jahr 2018 demnach
insgesamt 916 Fälle erfasst worden. Allerdings: Eine weitere Aufschlüsselung gibt
es laut BMG nicht. Es ist also unmöglich festzustellen, welche dieser erfassten
Fälle über das Internet und im Speziellen über Verkäufer-Plattformen gingen.
Das ist offenbar auch dem BMG ein Dorn im Auge. Das Ministerium erinnert in
diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag der Großen Koalition: „Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass es möglich sein muss, auch Straftaten,
die unter Nutzung des Internets begangen werden, effektiv zu verfolgen. Der
Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht vor, dort, wo
Strafbarkeitslücken bestehen, eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller
Infrastrukturen einzuführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten
wie z.B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und
Dienstleistungen zu ermöglichen.“
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