Die „Pille“ ohne Kosten

Verhütungsmittel für Bedürftige nun auch in Bochum gratis

Düsseldorf - 24.06.2019, 17:50 Uhr

Verhütungsmittel auf Rezept gibt es in Bochum  für über 22-jährige Frauen, die Sozialleistungen beziehen, ab dieser Woche kostenlos. (Foto: imago images / Jochen Tack)

Verhütungsmittel auf Rezept gibt es in Bochum  für über 22-jährige Frauen, die Sozialleistungen beziehen, ab dieser Woche kostenlos. (Foto: imago images / Jochen Tack)


Rechtsanspruch gefordert

Was unter anderem pro familia auch bereits mit einer Petition forderte, ist eine bundeseinheitliche Regelung und ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Verhütungsmittel für Bezieher von Hartz-IV und anderen Leistungen. Ommert verweist dabei unter anderem auf die Studie „Frauen leben 3“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2016, die zu dem Schluss kommt, das Frauen ihr Verhütungsverhalten ändern, wenn die Kosten für sichere Verhütungsmittel zu hoch für sie sind. Damit riskierten sie ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften – der Regelsatz für „Gesundheitspflege“ im Hartz-IV-Budget, aus dem die Pille bezahlt werden müsste, liegt bei 18 Euro.

Im September sollen die Ergebnisse der Modellprojekts Biko vorgestellt werden. Ommert hofft, so auf eine bundeseinheitliche Regelung einwirken zu können. Schließlich gebe es ableitbar aus verschiedenen  Beschlüssen und Empfehlungen der Vereinten Nationen ein „Menschenrecht auf (erschwingliche) Verhütung“, argumentiert pro Familia. Mit der Offenbacher Erklärung von 2019 forderte pro familia auch den „Zugang zu kostenfreier Verhütung für alle Menschen“.  

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Zuletzt waren zwei Anträge der Grünen und der Linken im Februar im Bundestag gescheitert, einen solchen Rechtsanspruch zumindest für Bedürftige durchzusetzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) brachte einen im April beschlossenen Gesetzentwurf ein, nachdem die gesetzlichen Kassen (GKV) die Kosten für Verhütungsmittel nun regulär zwei Jahre länger, nämlich bis zum 22 Lebensjahr übernehmen. „Aber das ist ja ein vollkommen willkürlich gesetzte Grenze“, sagt Ommert. Damit könne man sich noch nicht zufrieden geben.

Die Zuzahlung ab dem 18. Lebensjahr blieb ohnehin von der Gesetzesänderung unberührt.



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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