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Apotheken-Stärkungsgesetz
Das Rx-Versandverbot bleibt eine „Handlungsoption“
Schmidt: RxVV bleibt eine Empfehlung
Was heißt das konkret? Wie DAZ.online bereits am gestrigen Dienstagabend berichtete, bleibt die ABDA bei ihrer Kernforderung, dass das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender nicht aus dem AMG gestrichen werden darf. Wichtig ist aber die Frage: was passiert, wenn das BMG diesen Satz trotzdem streichen will? Muss die ABDA-Spitze dann automatisch wieder das Rx-Versandverbot einfordern oder kann sie mit der Politik weiter im Gespräch bleiben?
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bestätigte gegenüber DAZ.online am gestrigen Dienstagabend, dass sich genau hier ein entscheidendes Detail geändert habe: Laut Schmidt empfiehlt die ABDA zwar weiterhin das Rx-Versandverbot. Für die ABDA-Spitze besteht nun aber keine Pflicht mehr, es einzufordern, sollte der Satz zur Gleichpreisigkeit aus dem AMG gestrichen werden. Genau das ist mit „Handlungsoption“ gemeint.
Sieht man sich den Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung zu genau dieser Frage aus dem Januar dieses Jahres an, merkt man auch an der Sprache, dass sich die Beschlusslage hier geändert hat. Auf den ersten Entwurf aus dem BMG zum Apotheken-Stärkungsgesetz reagierten die ABDA-Mitglieder damals so:
Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, mit denen die unter Ziffer 1 und 2 genannten Ziele erreicht werden können, hält die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, fest.
Zur Erklärung: In den Ziffern 1 und 2 forderte und fordert die ABDA von der Bundesregierung den Erhalt des einheitlichen Apothekenabgabepreises und – wenn nötig – diesen in weiteren Gerichtsverfahren zu verteidigen.
3 Kommentare
MV ... mehr Versammlung als "Vertretung"? ...
von Christian Timme am 26.06.2019 um 13:40 Uhr
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Nachrichtenwert dieser Resolution
von Ulrich Ströh am 26.06.2019 um 12:35 Uhr
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Handlungsoption RXXV
von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 11:34 Uhr
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