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Apotheken-Stärkungsgesetz
Das Rx-Versandverbot bleibt eine „Handlungsoption“
Die ABDA-Mitgliederversammlung hat das Rx-Versandverbot am gestrigen Dienstag vorerst zurückgestellt. Konkret heißt das: Selbst wenn die Bundesregierung weiterhin das „alte“ Rx-Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz streichen will, muss die ABDA-Spitze in ihren Gesprächen nicht automatisch das Verbot einfordern. Der Beschlusstext der Mitgliederversammlung liegt DAZ.online jetzt vor: Demzufolge ist das Rx-Versandverbot in Zukunft eine „Handlungsoption“. In einem früheren Beschluss hörte sich das noch konkreter an.
Das Rx-Versandverbot bleibt ein sensibles Thema für die Apotheker. Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung war dies lange die einzige politische Forderung der ABDA. Und in vielen Bereichen wird diese Forderung nach wie vor aufrechterhalten: Die bayerische Landesregierung favorisiert das Verbot nach wie vor und es gibt auch einige ABDA-Mitglieder, die diese Forderung weiterhin im Fokus ihrer politischen Arbeit haben. Nicht zu vergessen ist die Initiative des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, der unter anderem mit der Noweda derzeit für eine Petition kämpft, die das Verbot enthält.
Doch es gibt auch andere Töne im Apothekerlager. Da ist von „politischem Realismus“ die Rede und davon, dass man das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz nicht durch eine Blockadehaltung verhindern sollte, schließlich gebe es für das Verbot schlichtweg keine politische Mehrheit auf Bundesebene. In der gestrigen ABDA-Mitgliederversammlung ging es darum, einen für beide Lager unterstützbaren Mittelweg zu finden. Die rund 140 Vertreterinnen und Vertreter der Kammern und Verbände einigten sich dann auf diesen Text:
Die ABDA hält die Forderung aufrecht, § 78 I 4 AMG nicht zu streichen. Hiervon unabhängig verfolgt die ABDA das Ziel, weitere Verbesserungen an dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, wie sie insbesondere in der Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf gefordert wurden, herbeizuführen. Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Handlungsoption für den Fall bleibt, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht als ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten."
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Was heißt das konkret? Wie DAZ.online bereits am gestrigen Dienstagabend berichtete, bleibt die ABDA bei ihrer Kernforderung, dass das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender nicht aus dem AMG gestrichen werden darf. Wichtig ist aber die Frage: was passiert, wenn das BMG diesen Satz trotzdem streichen will? Muss die ABDA-Spitze dann automatisch wieder das Rx-Versandverbot einfordern oder kann sie mit der Politik weiter im Gespräch bleiben?
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bestätigte gegenüber DAZ.online am gestrigen Dienstagabend, dass sich genau hier ein entscheidendes Detail geändert habe: Laut Schmidt empfiehlt die ABDA zwar weiterhin das Rx-Versandverbot. Für die ABDA-Spitze besteht nun aber keine Pflicht mehr, es einzufordern, sollte der Satz zur Gleichpreisigkeit aus dem AMG gestrichen werden. Genau das ist mit „Handlungsoption“ gemeint.
Sieht man sich den Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung zu genau dieser Frage aus dem Januar dieses Jahres an, merkt man auch an der Sprache, dass sich die Beschlusslage hier geändert hat. Auf den ersten Entwurf aus dem BMG zum Apotheken-Stärkungsgesetz reagierten die ABDA-Mitglieder damals so:
Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, mit denen die unter Ziffer 1 und 2 genannten Ziele erreicht werden können, hält die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, fest.
Zur Erklärung: In den Ziffern 1 und 2 forderte und fordert die ABDA von der Bundesregierung den Erhalt des einheitlichen Apothekenabgabepreises und – wenn nötig – diesen in weiteren Gerichtsverfahren zu verteidigen.
3 Kommentare
MV ... mehr Versammlung als "Vertretung"? ...
von Christian Timme am 26.06.2019 um 13:40 Uhr
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Nachrichtenwert dieser Resolution
von Ulrich Ströh am 26.06.2019 um 12:35 Uhr
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Handlungsoption RXXV
von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 11:34 Uhr
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