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GSAV
Becker: Bundesrat soll auf Streichung der Importförderklausel beharren
Am Freitag muss der Bundesrat über das Schicksal des GSAV entscheiden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Stein des Anstoßes ist unter anderem die Importförderklausel. Auch DAV-Chef Fritz Becker, bekanntermaßen kein Fan dieser Klausel, hat sich nun zu Wort gemeldet. Er fordert den Bundesrat auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren.
Am kommenden Freitag könnte der Bundesrat eine für die Arzneimittelpolitik wichtige Entscheidung treffen: Denn das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), mit dem der Gesetzgeber in erster Linie auf die Arzneimittelskandale aus dem vergangenen Sommer reagieren will, könnte im Vermittlungsausschuss landen. Denn nach seinem Beschluss war es in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates gekommen. Dieser sprach sich nach Anträgen aus Brandenburg und Thüringen mehrheitlich dafür aus, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Ein Grund: die im GSAV gefundene Kompromiss-Regelung zur Importförderklausel. Die beiden ostdeutschen Bundesländer fordern die komplette Streichung der Importförderung und nicht eine Neuregelung, wie es aktuell vorgesehen ist. Damit das gesamte GSAV aber blockiert wird, müsste das Plenum des Bundesrates der Empfehlung des Gesundheitsausschusses am kommenden Freitag aber folgen.
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„... damit nicht sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden.“
Genau das würde sich auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) und sein Chef Fritz Becker wünschen. In einer am heutigen Donnerstag versandten Pressemitteilung heißt es: „Die Sicherheit von Arzneimitteln in deutschen Apotheken darf nicht länger durch eine bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich unsinnige Importquote für rezeptpflichtige Medikamente auf Kassenrezept untergraben werden. Dann wird DAV-Chef Becker zitiert: „Wir fordern den Bundesrat für morgen auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren. Dazu muss das Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden“, sagt Fritz Becker. „Die Importförderklausel muss vollständig gestrichen werden, damit nicht sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden. Im jeweiligen Herkunftsland werden womöglich die Medikamente knapp, während im Zielland die komplexen Vertriebsstrukturen kaum mehr nachvollziehbar sind. Importe bleiben – ganz ohne Not – ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man ganz leicht schließen kann.“
Den Risiken steht kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen gegenüber
Weiter heißt es, der Bundesrat habe bereits in einer früheren Stellungnahme festgestellt, dass der Parallelhandel mit Arzneimitteln nach Beobachtungen der Strafverfolgungs- und Arzneimittelüberwachungsbehörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen sei. Den Ländern zufolge erschwere dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen die Einschätzung der Gefahrenlage und behindere ein schnelles Eingreifen. Diesen Risiken stehe kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen für die Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung gegenüber. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) habe für das Jahr 2018 nur Einsparungen in Höhe von 124 Millionen Euro durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge haben die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Milliarden Euro eingespart.
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DAV-Chef Becker ist bekanntermaßen kein Freund der
Importförderklausel. Er hat sich bereits mehrfach für deren Streichung
ausgesprochen, zum Teil auch mit dem Chef der AOK BaWü Christopher Hermann. Auch der hat
noch einmal in einer aktuellen Mitteilung die volle Unterstützung der AOK
Baden-Württemberg für die Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen, die
über die Bundesrats-Plenarsitzung vom 28. Juni den Vermittlungsausschuss
anrufen möchten, zugesagt. Ziel der Aktion sei es, das Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) nachzubessern. Wie die AOK und
zahlreiche andere Experten des Gesundheitswesens sähen die Länder die derzeit
von der Bundesregierung favorisierte Neuregelung der Importförderung von Arzneimitteln
kritisch, so Hermann.
2 Kommentare
Becker
von Conny am 28.06.2019 um 10:46 Uhr
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Importförderklausel.
von Roland Mückschel am 28.06.2019 um 9:41 Uhr
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