Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Bundestag entschärft Datenschutz-Regeln – auch für Apotheken

Berlin - 28.06.2019, 10:15 Uhr

Erst ab 20 Mitarbeitern müssen Betriebe zukünftig einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das hat der Bundestag beschlossen. (c / Foto: imago images / epd)

Erst ab 20 Mitarbeitern müssen Betriebe zukünftig einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das hat der Bundestag beschlossen. (c / Foto: imago images / epd)


Bayern: Schon 2018 gegen zu harte Datenschutz-Vorgaben

Insbesondere die CSU hatte innerhalb der Großen Koalition Druck gemacht. Denn schon im August 2018 stellte die bayerische Partei klar, dass sie bei der Umsetzung einen eigenen, einen „bayerischen Weg“ gehen wolle. Die bayerische Landesregierung beschloss damals ein Papier mit dem Namen „Der Bayerische Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung“.

Den Charakter eines Gesetzes oder einer Verordnung hat dieser „bayerische Weg“ nicht – vielmehr klingt er wie eine Interpretation der auf Bundesebene beschlossenen neuen Datenschutz-Grundsätze. In der Klarstellung macht die bayerische Landesregierung deutlich, dass sie auf eine „mittelstandsfreundliche Anwendung des Datenschutzrechtes“ beharre. Die Anwendung müsse „sachgerecht“ und „mit Augenmaß“ erfolgen.

Was die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Apotheken betrifft, hatte das Innenministerium gegenüber DAZ.online schon damals Interpretationsspielraum gesehen. Ein Sprecher erklärte im August 2018 dazu:


Nicht nur die Personenanzahl (mindestens zehn Personen) ist wichtig. Hinzukommen muss, dass die Personen ständig, also mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit, nur mit der Datenverarbeitung befasst sind. (…) Zwar kommen die Mitarbeiter täglich mit den Daten der Kunden in Berührung, wenn sie Rezepte der Kunden entgegennehmen und diese abrechnen. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten füllt aber nicht die Hälfte ihrer Arbeitszeit aus. Sie sind daher nicht ständig mit der Datenverarbeitung befasst, da sie den Großteil ihrer Zeit auf die Beratung von Kunden und den Verkauf apothekenüblicher Waren und Medikamente verwenden.“

Sprecher des bayerischen Innenministeriums im August 2018




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

keine Entschärfung für Apotheken

von Rainer Schäfer am 28.06.2019 um 17:15 Uhr

gerade für Apotheken dürfte die Anzahl der Mitarbeiter für die Bestellung des Datenschutzbeauftragten keine Rolle spielen. Hier ist eine DatenschutzFolgeabschätzung vorzunehmen und mit medizinischen Daten hänge ich immer an Fliegenfänger.

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Kosten?

von Jan Kusterer am 28.06.2019 um 11:32 Uhr

Kriegen alle Betriebe die sich unnötigerweise einen Datenschutzbeauftragten ans Bein gebunden haben das Geld wieder zurück? Mit den Schulungen für Datenschutzbeauftrage (intern) und Firmen (extern). Wieviel Geld ist da eigentlich vernichtet worden?

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Mehr als 20

von Conny am 28.06.2019 um 10:31 Uhr

Gut so ,wir sind 19. Aber dieser Schwachsinn hat mich auch im ersten Jahr schon genug Geld gekostet. Na ja, nach dem Urlaub wird der Datenschutzbeauftragte erstmal gekündigt.

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