Packungsgrößen, besondere Abgabekonstellationen

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 5)

Stuttgart - 28.06.2019, 17:45 Uhr

Ab Montag sind Deutschlands Apotheken mit dem neuen Rahmenvertrag konfrontiert. (r / Foto: imago images / imagebroker)

Ab Montag sind Deutschlands Apotheken mit dem neuen Rahmenvertrag konfrontiert. (r / Foto: imago images / imagebroker)


Austausch Rx und OTC oder Arzneimittel und Medizinprodukt

Dürfen verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gegeneinander ausgetauscht werden?

Gibt es ein Präparat in verschreibungs- und nicht verschreibungspflichtiger Variante, zum Beispiel Ibuprofen, Mometason-Nasenspray oder Omeprazol, ist ein Austausch gegeneinander nicht erlaubt. Erkennt man aus der Verordnung nicht, welche Variante gewünscht ist, gilt das als uneindeutige Verordnung. Also muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.

Das ist eine weitere Klarstellung im neuen Rahmenvertrag. Geregelt ist das in § 18 „Sonderfälle aufgrund besonderer Abgabekonstellationen“.

Dürfen Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ausgetauscht werden?

Manche Wirkstoffe, zum Beispiel Macrogol oder Simeticon, sind als Medizinprodukte und als Arzneimittel im Handel. Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig. Es muss das jeweils verordnete abgeben werden.

Achtung: Medizinprodukte sind nur erstattungsfähig, wenn sie in der entsprechenden Anlage der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind.

Was gibt man ab, wenn N3 verordnet ist, aber keine N3-Packung im Vertrieb ist?

In solchen Fällen kann ein Vielfaches der Packung mit der nächstkleineren Messzahl abgegeben werden, also mehrere N2. Allerdings nicht mehr als die verordnete Menge. 

Zum Beispiel:

  • verordnet N3: N3 entspricht 120 Stück
  • im Handel N2 mit 56 Stück, zweimal N2 können abgegeben werden

DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag

Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag zur Verfügung.  Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.

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Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

Topiramat

von Dr. Ralf Schabik am 28.06.2019 um 21:02 Uhr

Kommt ein Patient in die Apotheke und hat Topiramat verordnet, dürfte er in mindestens 50 % aller Apotheken froh sein, wenn da überhaupt eine Packung auf Lager ist.
Und dann ist es SCHEISSEGAL, ob die 100er eine N2, eine N3 oder eine xy0815 trägt.
Sorry ... da steht ein Patient vor uns, der ein Problem hat. und wir die Lösung. Wer auch immer solche Formulierungen in "den" Liefervertrag hineingebracht hat, sollte sich schleunigst auf seine geistige Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen.
Und ganz formal juristisch, müssen meines Erachtens einige Formulierungen im neuen "Liefervertrag" daraufhin geprüft werden, inwieweit der 323c zutrifft: "Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will."
Sorry, aber für zahlreiche Formulierungen in dem neuen Vertragswerk fehlt mir jegliches Verständnis !!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Topiramat

von Karl Friedrich Müller am 29.06.2019 um 9:33 Uhr

genau so dämlich ist das Beispiel mit den Asthma Spays, die zumeist aus Bündelpackungen bestehen - also 2 oder drei Einzelpackungen, die zusammen in einer Folie sind.
Es gibt hier gar keinen vernünftigen Grund, einzelne Packungen abzugeben. Nur einen - der Vorteil für die Krankenkassen.
Es ist das Geschäftsmodell der Kk zu hinterfragen. Auf dem Rücken der Apotheken und nun der Verbraucher, des Kranken wird eine rigorose Einsparpolitik betrieben. Wirtschaftlichkeit nur für die Kassen? das kann es nicht wirklich sein.
Unsere Betriebe müssen auch wirtschaftlich arbeiten. das wird vollkommen ignoriert. im Gegenteil. Uns wird eine unwirtschaftliche Arbeit und Abgabe aufgezwungen, auch zum Schaden der Patienten. Uns wird jede wirtschaftliche Möglichkeit genommen, nicht mal ein popliges Skonto wird uns gegönnt. Auch die Betriebsabläufe sind so komplex geworden - WEGEN DER ARBEIT FÜR DIE KASSEN - dass von Wirtschaftlichkeit keine Rede sein kann. Hier noch wie im unseligen Gutachten 1Mrd € Übervergütung herauslesen zu wollen, ist nicht nachvollziehbar.
Nun sind die Patienten direkt dran.
So geht es nicht weiter.
Die Kassen brüsten sich mit den Einsparungen über die Rabattverträge. Da steht uns ein großer Anteil zu.
Wird Zeit, dass da der DAV endlich tätig wird.

AW: Topiramat und andere Entgleisungen

von Bernd Jas am 29.06.2019 um 20:01 Uhr

Das mit den drei einzelnen Packungen ist entweder ein schlechtes Beispiel, oder kein Ernst. Der Patient bezahlt dann gerne 3 X 5,-€ und die KK auch gerne 3 X 6,58€ (und freut sich über die 3 X 1,77€ die Zwangs-Rabatt von uns)? Darf ja nicht der Möglichkeit entsprechen.
"Jede Zeile wird (natürlich nach den Vorgaben des Rahmenvertrags) für sich mit der verordneten Anzahl an Packungen beliefert."

Liebe Frau Borsch, das muss heißen:
"Jede Zeile wird (nordürlisch üm Rohmen dör freyheydlüsch souzioulistisch deymogrodischn Grundodnun vorsteyt süsch) für sich mit der verordneten Anzahl an Packungen beliefert." Wie süsch dös gehörd.

Weiteres:
"Ganz wichtig dabei: Auf dem Rezept muss Folgendes dokumentiert werden

- Sonder-PZN und Vermerk „Akutversorgung“
- „Autogramm“ der Apotheke
- Um ganz sicher zu gehen: Von Verbandsseite wird empfohlen, zu vermerken, dass keine Rücksprache mit dem Arzt möglich war" - usw.

Das Beste wäre wir schaffen uns wieder ein Battalion von Stempeln an oder hinterlegen sämtliche Möglichkeiten von Vermerken in der Software. Dan packen wir ein Päckchen, legen den ganzen restlichen Mist an Mehrarbeit dieses Zertrages mit rein und schicken das ganze mit der Aufschrift "Bullshit" an die Politiker, die uns weniger Bürokratie versprochen haben. Oder ist das etwa Hausgemacht?....Die Nachtigall singt dazu das Lied der 17000 Apotheken.

Was mir noch ganz bös´ aneckt, ist die Dokumentation von Defekten. Großhandelsabfrage direkt vor dem Patienten zu dokumentieren. Screenshot, mit Datum, Uhrzeit, von mind. zwei Großhandlungen und das ganze im Stundentakt am liebsten dreifach belegt (mit Gammelfleisch).
Das war sonst Arbeit der PKA und jetzt wird´s akademisch.

Teil 5

von Karl Friedrich Müller am 28.06.2019 um 21:00 Uhr

Das ist der Teil, bei dem sie Kunden verarscht werden - und wir die Schimpfereien abbekommen. (Ich schicke die PTA vor)
Es geht nichts über eine geile Verhandlungsstrategie von Vertretern, die kaum noch in der eigenen Apotheke stehen.

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