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Bericht an Bundesregierung
Bundeskartellamt: Versandapotheken sind sinnvolle Alternative
Verfahren gegen Großhändler eingestellt
Das Bundeskartellamt erinnert in seinem Bericht auch noch einmal an das Kartellverfahren gegen deutsche Pharmagroßhändler. Zur Erinnerung: Am 14. September 2016 hatten Beamte des Bundeskartellamtes zusammen mit Kräften der örtlichen Kriminalpolizei bundesweit Durchsuchungen bei Pharmagroßhändlern durchgeführt. Acht Großhändler waren betroffen: Kehr (Pharma Privat), Noweda, Gehe, Phoenix, Sanacorp, Alliance Healthcare, Hageda Stumpf und AEP. Es ging um den Verdacht, dass die Großhändler untereinander wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere sogenannte Kundenschutzabsprachen, getroffen haben könnten. Im März des vergangenen Jahres hat das Kartellamt den Unternehmen mitgeteilt, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei, die Ermittlungen wurden eingestellt.
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Kartellamt stellt Verfahren gegen Großhändler ein
In seinem Tätigkeitsbericht erklärt das Bundeskartellamt dazu:
Das Kartellverfahren gegen Pharmagroßhändler wurde im März 2018 nach § 46 Abs . 1 OWiG i .V .m . § 170 Abs . 2 StPO eingestellt, da nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung der betroffenen Unternehmen und Personen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Auch bei Durchführung weiterer möglicher Ermittlungsschritte war nicht damit zu rechnen, dass der Tatnachweis mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit gelingen werde. Es bestand daher kein hinreichender Tatverdacht i .S .v . § 170 Abs . 1 StPO .“
5 Kommentare
Teil der „Unsichtbaren und blinden Hand seit 1958“ ... unser Bundeskartellamt ...
von Christian Timme am 08.07.2019 um 21:09 Uhr
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Dienstaufsichtsbeschwerde !
von Dr. Ralf Schabik am 08.07.2019 um 19:40 Uhr
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Angewidert von solchen Fehleinschätzungen
von Marco Luckhardt am 08.07.2019 um 19:39 Uhr
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Sinnvolle Alternative
von Roland Mückschel am 08.07.2019 um 16:19 Uhr
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Sich die Disruption schönreden
von Christiane Patzelt am 08.07.2019 um 15:46 Uhr
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