DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag
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Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibt es keine Übergangsregelungen. Trotzdem hatte der Deutsche Apothekerverband um eine einmonatige „Friedenspflicht" für einige Fallkonstellationen gebeten. Der GKV-Spitzenverband stellt nun klar: Man habe den Mitgliedern diese zwar empfohlen – ob sich die einzelnen Kassen daran halten, sei aber unklar. Gegenüber DAZ.online erklärte ein DAK-Sprecher allerdings, dass der vdek und auch die DAK eine grundsätzliche Stillhaltempfehlung ablehnen. Die AOK Baden-Württemberg, die Barmer und die TK sehen das anders.
Der neue Rahmenvertrag gilt seit dem 1. Juli. DAZ.online hat in den vergangenen Tagen und Wochen umfangreich über alle Änderungen, die das Vertragswerk mit sich bringt, berichtet. Insbesondere mit Blick auf Importe und die Generika-Auswahl bleibt festzuhalten, dass sich für die Apotheker sehr viel in der Arzneimittelauswahl geändert hat. Dies betrifft insbesondere die generische Substitution, wenn kein Rabattvertrag anzuwenden ist, die Belieferung von Verordnungen über mehrere Packungen und den Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit. Gemäß § 32 Absatz 3 des neuen Rahmenvertrages gelten dessen neue Vorgaben für alle Abgaben ab dem 1. Juli 2019. Maßgeblich ist demnach nicht die Vorlage des Rezeptes in der Apotheke, sondern die Abgabe des Arzneimittels.
Hier sehen Sie nochmals die wichtigsten Neuregelungen im Rahmenvertrag.
Was aber passiert mit Verordnungen, die noch im Juni in der Apotheke vorgelegt, aber erst im Juli beliefert wurden/werden? Gilt dort schon der neue Rahmenvertrag oder seine „alte“ Version? Gerade für solche Fälle hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Brief an den GKV-Spitzenverband um eine Stillhalteempfehlung gebeten. Dem Vernehmen nach hatte der DAV außerdem eine Liste mit einigen Neuerungen zusammengestellt, die möglicherweise in der Software zum Stichtag noch nicht vollständig umgesetzt werden könnten. Dazu zählen auch die formalen Anforderungen an die Nicht-Verfügbarkeitsnachweise.
Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes erklärte gegenüber DAZ.online nun, dass man dem Wunsch des DAV nachgekommen sei. Allerdings könne man den Mitgliedskassen nur eine Empfehlung aussprechen – ob trotzdem Retaxationen ausgestellt werden, könne der Berliner Kassenverband nicht beurteilen.
Wörtlich sagte die Sprecherin:
Richtig ist, dass wir unseren Mitgliedskassen empfohlen haben, bei bestimmten Fallkonstellationen bei der Rezeptprüfung nicht zu beanstanden. Es handelt sich um die von Ihnen aufgezählten Fälle. Hintergrund sind u. a. technische Neuprogrammierungen der Apothekensoftware im Zuge der Vertragsanpassung. Der DAV hatte aufgrund der Stichtagsregelung zum Inkrafttreten des Rahmenvertrags und eines fehlenden Erprobungszeitraums für die neue programmierte Software um eine ‚Friedenspflicht‘ gebeten. Wie viele unserer Mitgliedskassen sich an diese für den Monat Juli 2019 ausgesprochene Empfehlung halten resp. wie viele nicht, können wir leider nicht sagen. Diese Informationen liegen uns nicht vor und müssen von den operativ agierenden Kassen auch nicht an uns gemeldet werden.“
Die Apotheker können sich also derzeit nicht sicher sein, ob sie in solchen Übergangsfällen auch wirklich nicht retaxiert werden, sollten sie sich noch an die Abgaberegeln des alten Vertrages halten. Ganz besonders aufpassen sollten sie bei einigen Mitgliedskassen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Insbesondere die DAK will eine grundsätzliche Friedenspflicht nicht akzeptieren. Ein Sprecher gegenüber DAZ.online: „Der vdek lehnt eine generelle Friedenspflicht ab und dem schließen wir uns als DAK-Gesundheit an. Wir werden keinen generellen Retax-Verzicht vornehmen, da nur technische Schwierigkeiten mit der neuen Software einen solchen rechtfertigen würden. Jedoch wird die DAK-Gesundheit prinzipiell Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und diese im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen, bis die technische Umsetzung überall vollzogen und praktikabel ist.“
Mindestens zwei Mitgliedskassen des vdek, die TK und die Barmer, sehen das aber ganz anders. Eine TK-Sprecherin teilte mit: „Die TK folgt der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands und hält sich damit an die ‚Friedenspflicht‘. Wie vom DAV gewünscht, soll diese bis zum Ende des Monats dauern.“ Auch die Barmer sieht derzeit keinen Grund, entgegen der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes zu agieren. Ein Sprecher erklärte: „Die Umsetzung des neuen Rahmenvertrages ist eine Aufgabe, die es vertragspartnerschaftlich zu meistern gilt. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Erprobungszeitraums für die neu programmierte Apothekensoftware wird die Barmer der Empfehlung des GKV-SV im Rechnungsprüfungsprozess folgen.“
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Auch die zweitgrößte AOK in Deutschland, die AOK Baden-Württemberg will von Retaxationen in solchen oben genannten Fällen absehen. Sie teilte mit: „Wir halten uns an die Empfehlung zur Friedenspflicht vom GKV-Spitzenverband zu den Fallkonstellationen. Die Empfehlung gilt für Abgaben im Monat Juli 2019.“
Die positiven Rückäußerungen beziehen sich also nur auf die Übergangsfälle beim Inkrafttreten zum Monatswechsel und die vom DAV vorgebrachten möglichen speziellen Softwareprobleme.
19 Kommentare
Divide in partes aequales...
von J.M.L. am 11.07.2019 um 9:37 Uhr
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Leider vergessen wir Apotheker, wie stark wir eigentlich sind
von Hummelmann am 10.07.2019 um 23:05 Uhr
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AW: Leider vergessen wir Apotheker, wie ... Gewinnen statt „vergessen“ ...
von Christian Timme am 11.07.2019 um 2:03 Uhr
Löschung
von Conny am 10.07.2019 um 14:00 Uhr
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AW: Löschung
von Benjamin Rohrer am 10.07.2019 um 14:07 Uhr
Einrekeln?
von Rita Längert am 10.07.2019 um 13:38 Uhr
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Torschlußpanik
von Stefan Haydn am 10.07.2019 um 13:38 Uhr
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Konsequenz?
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 12:01 Uhr
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Wer hat´s gemacht?
von Apotheker63 am 10.07.2019 um 11:33 Uhr
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Sollen wir uns wirklich aufregen?
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 11:19 Uhr
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AW: Sollen wir uns wirklich aufregen
von Heiko Barz am 10.07.2019 um 12:13 Uhr
AW: Sollen wir uns wirklich aufregen und weswegen?
von Bernd Jas am 10.07.2019 um 12:24 Uhr
AW: Sollen wir uns wirklich aufregen
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 12:50 Uhr
AW: Sollen wir uns wirklich aufregen
von Heiko Barz am 10.07.2019 um 19:55 Uhr
Keine Panik
von Peter am 10.07.2019 um 9:17 Uhr
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AW: Keine Panik oder Wie wir unsere Knechtschaft ablegen
von Bernd Jas am 10.07.2019 um 11:34 Uhr
Ärgerlich - aber . . .
von Uwe Hansmann am 10.07.2019 um 8:34 Uhr
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.
von Anita Peter am 10.07.2019 um 7:50 Uhr
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Wer sich als Untergebender den „Fehdehandschuh“ um die Ohren schlagen lässt ...
von Christian Timme am 10.07.2019 um 7:38 Uhr
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