MVDA lobt Importe

Neuer Rahmenvertrag: Muss der Importumsatz verdoppelt werden?

Süsel - 11.07.2019, 12:05 Uhr

Der Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) rechnet vor, dass die Apotheker ihre Umsätze mit Import-Arzneimitteln aufgrund des neuen Rahmenvertrages sogar verdoppeln müssen. ( r / Foto: VAD)

Der Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) rechnet vor, dass die Apotheker ihre Umsätze mit Import-Arzneimitteln aufgrund des neuen Rahmenvertrages sogar verdoppeln müssen. ( r / Foto: VAD)


Schwierige Umrechnung der Quoten

Zum Hintergrund: Die „alte“, bis Ende Juni gültige Regelung sah eine Importquote in Höhe von 5 Prozent des Umsatzes vor. Die Quote drückte also einen Anteil vom Umsatz aus. In die Bezugsgröße gingen allerdings viele Verordnungen ein, zu denen gar keine Importe bestehen oder zu denen keine Importe abgegeben werden konnten oder durften. Die „neue“, seit Anfang Juli gültige Quote ist dagegen ein Einsparziel in Höhe von 2 Prozent des importrelevanten Umsatzes. In die Bezugsgröße gehen nur Verordnungen ein, die tatsächlich mit Importen beliefert werden können. Die Quote ist nun eine Einsparung als Prozentsatz vom Umsatz. Wegen der anderen Berechnungsweisen und der verschiedenen Bezugsgrößen lassen sich die Quoten nicht direkt ineinander umrechnen. Allerdings lassen sich aus Marktdaten dazu Überlegungen ableiten. Der MVDA präsentiert nun die These, die „alte“ Quote entspreche einem Einsparziel von 1 Prozent. Demnach müssten sich Apotheken verstärkt für Importe engagieren.

Folgen der neuen Importquote

Wenn die Berechnung des MVDA zutreffen sollte, hieße das allerdings auch, dass der Deutsche Apothekerverband mit dem neuen Rahmenvertrag einen verdoppelten Umsatz der Importe vereinbart hätte. Von Seiten der Apothekerverbände sind jedoch bisher keine detaillierten Kalkulationen bekannt, wie sich die Umsätze der Importe künftig verändern müssten. Es hieß aus Verhandlungskreisen, man habe sich an den bisherigen Marktdaten orientiert. Eine zuverlässige Berechnung erscheint allerdings sehr schwierig. Denn die neue Bezugsgröße hängt davon ab, ob im jeweiligen Fall Importe verfügbar sind und ob pharmazeutische Bedenken bestehen. Da die Anwendbarkeit der Sonderkennzeichen auf Importe mit dem neuen Rahmenvertrag ausgeweitet wurde, erscheint eine Hochrechnung aus älteren Daten nur schwer möglich. Genaue Berechnungen werden daher erst mit den künftigen realen Daten erfolgen können.

Doch mit dem Schreiben des MVDA an seine Mitglieder steht nun eine These zu den Folgen der neuen Importquote im Raum. Der MVDA sieht darin jedenfalls kein Problem, sondern beschreibt umfassend, dass die Importe auch für die Apotheken wirtschaftlich attraktiv seien.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Eher eine Halbierung!

von Pöppl am 12.07.2019 um 12:00 Uhr

EIne Verdoppelung ist nicht notwendig bestenfalls des Umsatzes aber nicht der Packungen .....die neue Bezugsgröße ist ja der theoretisch mögliche Umsatz........durch die neue Trennung von Import und Generika-Markt fallen sehr viel Präparate weg ( siehe Adenuric / Xeleveia...)....viele ehemalige Importe machen keinen Sinn mehr Nach dem Lagerumbau in den nächsten Wochen werden nur noch Hochpreiser übrig bleiben. Da diese sowieso meistens bestellt werden müssen, wird es hoffentlich leichter für uns...

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Annegret Kohl-Karrenbauer ...

von Christian Timme am 12.07.2019 um 7:01 Uhr

Aus dem Saarland komm ich her ... nur gutes führ ich im Sinn ... Invasoren sind bei mir wohlgeduldet ... ihr Apothekerlein kommet ... denn wo die Sonne untergeht ... wärmt sie am längsten ...

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