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MVDA lobt Importe
Neuer Rahmenvertrag: Muss der Importumsatz verdoppelt werden?
Was bedeutet die mit dem neuen Rahmenvertrag geänderte Importquote für den Apothekenalltag? Der MVDA erwartet, dass die Apotheken ihren Umsatz mit Importen verdoppeln müssen. Darin sieht der MVDA allerdings kein Problem, sondern der Marketingverein wirbt bei seinen Mitgliedern für die Vorteile der Importe.
Der neue Rahmenvertrag für die Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV beschäftigt die Apotheker derzeit stark. Daraufhin befasst sich auch der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA), die Dachorganisation der Linda-Apotheken, mit diesem Thema. In einem Schreiben des Marketingausschusses an die Mitgliedsapotheken, das DAZ.online vorliegt, geht es detailliert um die neuen Regelungen zu Importen.
Hohe Einsparungen für die Solidargemeinschaft
Der MVDA betont darin, jede Apotheke spare durch die Abgabe von Importen jährlich 14.000 Euro für die Solidargemeinschaft. Diese Zahl ergibt sich aus jährlichen Einsparungen von insgesamt 264 Millionen Euro, die in einer Prognos-Studie im Auftrag des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) ermittelt worden war. Die indirekten Einsparungen waren in der Studie sogar mit 2,6 Milliarden Euro beziffert worden. Der MVDA stützt sich damit auf die bekannte Argumentation des Verbandes der Importeure.
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Wie viel spart die Importförderung wirklich?
Angeblich doppelter Importanteil nötig
Bemerkenswert erscheint eine weitergehende Aussage im Schreiben des MVDA: Demnach entspreche die zuvor geltende umsatzbezogene Importquote einem Einsparziel von umgerechnet etwa 1 Prozent. Daher müssten die Apotheken ihren Umsatz mit Importen verdoppeln, um die neue Quote zu erfüllen, folgert der MVDA. In diesem Zusammenhang betont der MVDA, Importarzneimittel würden weiterhin den Ertrag der Apotheken steigern.
Schwierige Umrechnung der Quoten
Zum Hintergrund: Die „alte“, bis Ende Juni gültige Regelung sah eine Importquote in Höhe von 5 Prozent des Umsatzes vor. Die Quote drückte also einen Anteil vom Umsatz aus. In die Bezugsgröße gingen allerdings viele Verordnungen ein, zu denen gar keine Importe bestehen oder zu denen keine Importe abgegeben werden konnten oder durften. Die „neue“, seit Anfang Juli gültige Quote ist dagegen ein Einsparziel in Höhe von 2 Prozent des importrelevanten Umsatzes. In die Bezugsgröße gehen nur Verordnungen ein, die tatsächlich mit Importen beliefert werden können. Die Quote ist nun eine Einsparung als Prozentsatz vom Umsatz. Wegen der anderen Berechnungsweisen und der verschiedenen Bezugsgrößen lassen sich die Quoten nicht direkt ineinander umrechnen. Allerdings lassen sich aus Marktdaten dazu Überlegungen ableiten. Der MVDA präsentiert nun die These, die „alte“ Quote entspreche einem Einsparziel von 1 Prozent. Demnach müssten sich Apotheken verstärkt für Importe engagieren.
Folgen der neuen Importquote
Wenn die Berechnung des MVDA zutreffen sollte, hieße das allerdings auch, dass der Deutsche Apothekerverband mit dem neuen Rahmenvertrag einen verdoppelten Umsatz der Importe vereinbart hätte. Von Seiten der Apothekerverbände sind jedoch bisher keine detaillierten Kalkulationen bekannt, wie sich die Umsätze der Importe künftig verändern müssten. Es hieß aus Verhandlungskreisen, man habe sich an den bisherigen Marktdaten orientiert. Eine zuverlässige Berechnung erscheint allerdings sehr schwierig. Denn die neue Bezugsgröße hängt davon ab, ob im jeweiligen Fall Importe verfügbar sind und ob pharmazeutische Bedenken bestehen. Da die Anwendbarkeit der Sonderkennzeichen auf Importe mit dem neuen Rahmenvertrag ausgeweitet wurde, erscheint eine Hochrechnung aus älteren Daten nur schwer möglich. Genaue Berechnungen werden daher erst mit den künftigen realen Daten erfolgen können.
Doch mit dem Schreiben des MVDA an seine Mitglieder steht nun eine These zu den Folgen der neuen Importquote im Raum. Der MVDA sieht darin jedenfalls kein Problem, sondern beschreibt umfassend, dass die Importe auch für die Apotheken wirtschaftlich attraktiv seien.
2 Kommentare
Eher eine Halbierung!
von Pöppl am 12.07.2019 um 12:00 Uhr
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Annegret Kohl-Karrenbauer ...
von Christian Timme am 12.07.2019 um 7:01 Uhr
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