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Die Apothekenreform wird durchgezogen, aber holla! Spahn ganz tricky mit Gesetz und Verordnung. Was davon auf der Strecke bleibt und wie der Zaubertrick ausgeht? Wir kämpfen derweil mit dem Rahmenvertrag und seinen Preisankern, einer halbseidener Friedenspflicht mit Kassen, drohenden Retaxationen und massiven Lieferengpässen. Und „freuen“ uns über die Versandhandelsempfehlung des Bundeskartellamts. Und dann ist da noch die ABDA, die verständnisvoll und kuschelnd den politischen Willen pro Rx-Versand akzeptiert, die aber gleichzeitig Schiss vor Abholfächern von Vor-Ort-Apotheken hat. Mein liebes Tagebuch, wenn man eine solche Standesführung hat, fängt man langsam an, Spahn zu lieben.
8. Juli 2019
Na, mein liebes Tagebuch, so langsam wird es ernst mit der Spahnschen Apothekenreform. Dem Vernehmen nach soll das Apotheken-Stärkungsgesetz schon am 17. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Allerdings geht Spahn dabei ein bisschen tricky vor. Denn er nimmt sein Gesetzesvorhaben auseinander: Die geplanten Honoraranpassungen (Erhöhung der Notdienstpauschale auf 350 Euro und Erhöhung der BtM-Vergütung auf 4,26 Euro) wird ans Bundeswirtschaftsministerium übergeben und in eine Verordnung ausgegliedert. Auch die geplanten Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung (z. B. zu Arzneimittelautomaten, zu Botendiensten und zur Temperaturkontrolle) werden in eine Extra-Verordnung ausgegliedert. Sie sollen dann zusammen mit den Änderungen zur Arzneimittelpreisverordnung in einer Sammelverordnung umgesetzt werden. Der Vorteil dieser Aufspaltung: Spahn umgeht damit mögliche Konflikte mit dem Bundestag. Denn den Verordnungen muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Für das eigentliche Gesetzesvorhaben des Apotheken-Stärkungsgesetzes bleiben dann noch die geplante Verschiebung des Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch und einige weitere Änderungen. Mein liebes Tagebuch, diese Aufspaltung in eine Sammelverordnung und eine Gesetzesänderung kann Vorteile haben und mag nicht das Schlechteste sein. Doch der große Hammer bleibt uns nicht erspart: die Streichung des einheitlichen Rx-Arzneimittelpreises aus dem Arzneimittelgesetz – die Tragweite dieser Maßnahme kann noch deutliche Folgen für unsere Apothekenlandschaft haben.
Unser Bundeskartellamt sieht den Arzneimittelversandhandel aus Sicht der Nachfrager als eine „wirtschaftlich sinnvolle Bezugsalternative zu den stationären Apotheken“ an. Wie es in dem Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes aus den Jahren 2017 und 2018 heißt, beträgt „der addierte Marktanteil aller Versandapotheken bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln derzeit rund 1,3 Prozent und bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln rund 13,4 Prozent“. Mein liebes Tagebuch, solche Betrachtungen kommen zustande, wenn ein Bundeskartellamt Arzneimittel auf eine simple Arzneimittelpackung, auf eine Ware wie Schuhkartons oder Schraubenschachteln reduziert. Eine Behörde wie das Bundeskartellamt sieht im Arzneiversandhandel einen einfachen Warenverkauf – ohne Rücksicht darauf, was da alles an einem Arzneimittel hängt, angefangen bei einer begleitenden Anwendungsberatung bis hin zum Medikationsmanagement und zu den Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Mein liebes Tagebuch, kann mal jemand dem Bundeskartellamt erklären, was Arzneimittel eigentlich sind?
Der neue Rahmenvertrag, der am 1. Juli in Kraft getreten ist, macht uns das Leben in unserem Praxisalltag schwer. Vor allem im Generikabereich wird die Versorgung unserer Patienten dadurch immer schwieriger und komplizierter. Denn der Arzt setzt mit seiner Verordnung einen „Preisanker“ – mein liebes Tagebuch, ist das nicht ein wunderbar euphemistischer Begriff? Schöner kann man das Desaster nicht ausdrücken. Dieser Preisanker setzt das Limit: Das abgegebene Arzneimittel darf nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was die Sache dabei kompliziert macht und einen mitunter die Haare raufen lässt, sind die wegen Lieferengpässen nichterfüllbaren Rabattverträge – die in frage kommenden Billigarzneimittel sind schlicht und einfach nicht auf dem Markt verfügbar. Und dann beginnt das Theater: Der Patient kann nicht versorgt werden! Wo und wann gibt’s wieder die Billigarzneimittel? Und schließlich wird Rücksprache mit dem Arzt notwendig, ein anderes Arzneimittel zu verordnen mit höherem Preisanker. Mein liebes Tagebuch, hätten wir jemals gedacht, dass wir uns als Apotheker mit Ankern befassen müssen? Mit Pharmazie hat das gelinde gesagt wenig zu tun. Wo soll das hinführen?
9. Juli 2019
Da fragt ein Gericht bei unserer Bundesregierung an, inwieweit die Rx-Preisbindung zur Sicherstellung einer hochwertigen Arzneimittelversorgung beiträgt. Eine mehr als berechtigte Frage vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils, das die Rx-Preisbindung für ausländische Versender abgeschafft hat. Aber seit fast anderthalb Jahren wartet das Gericht auf eine Antwort. Es ist das Verdienst der Grünen-Abgeordneten Schulz-Asche, hier mal nachgehakt zu haben. Sie hat eine schriftliche Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, wann denn nun endlich die Bundesregierung auf die Anfrage des Gerichts reagieren wird. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss: Der Abstimmungsprozess über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abgabe einer amtlichen Auskunft sei noch nicht abgeschlossen. Mein liebes Tagebuch, das ist ein Armutszeugnis, nein, noch schlimmer: Es ist ein Zeichen, dass die Union sich nicht wirklich für den Erhalt der Apotheken vor Ort einsetzt, wie Schulz-Asche diese Antwort interpretiert. Mein liebes Tagebuch, wenn man das Herumeiern von Spahn bei der Apothekenreform sieht und all die Verrenkungen, die Gleichpreisigkeit hinzubekommen ohne ein Rx-Versandverbot einzuführen dann lässt das in der Tat nur diesen Schluss zu: Die Bundesregierung setzt sich nicht wirklich für den Erhalt der Vor-Ort-Apotheke ein.
10. Juli 2019
Der neue Rahmenvertrag bringt einige Änderungen für die Apotheken, an die man sich erst gewöhnen muss. Vor allem die Abgabe von Importen und die Auswahl von Generika bei einer generischen Substitution ist komplizierter und verworrener geworden. Bei solch vertrackten Änderungen ist es kulant und üblich, mit den Krankenkassen eine mindestens einmonatige „Friedenspflicht“ zu vereinbaren: Macht die Apotheke bei der Arzneiauswahl einen Fehler, wird nicht retaxiert. Der Deutsche Apothekerverband hat sich bemüht und eine Friedenspflicht mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Der GKV-Spitzenverband ist diesem Wunsch nachgekommen, er hat eine Empfehlung an seine Mitgliedskassen ausgesprochen, sich daran zu halten – mehr könne man nicht tun. Während sich die TK, die Barmer und die AOK BW an die Friedenspflicht halten wollen, ist das bei vdek-Kassen nich der Fall. Die DAK will eine Friedenspflicht nicht akzeptieren. Man wolle allerdings, so hieß es bei der DAK, Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen. Mein liebes Tagebuch, ist ja nett, wie generös sich da manche Kassen geben, aber es wäre der DAK keine Zacke aus der Krone gebrochen, wenn sie sich auch bereit erklärt hätte, noch einen Monat lang still zu halten. Aber ein gutes Miteinander zwischen Kassen und Apotheken bleibt nach wie vor eine der schwierigsten Übungen. Dieses lästige Kleinklein und dieser Hickhack mit den Kassen wegen läppischen Centbeträgen bei der Arzneimittelauswahl ist unserem Status und unserer Ausbildung unwürdig. Hoffentlich kommt bald die Software, die diesen Quatsch selbstständig übernimmt und steuert, und das Drohwort Retax der Vergangenheit angehört.
Also, jetzt ist’s vom Bundeskabinett beschlossen: das Digitale Vorsorge-Gesetz (DGV). Bis zum 30. September 2020 haben wir Apothekers Zeit, dann müssen wir an die Telematikinfrastruktur, an die Datenautobahn im Gesundheitswesen, wie es so schön heißt, angebunden sein. Dann erst werden z. B. E-Rezepte und Medikationspläne von den Arztpraxen an die Apotheken versandt werden können. Ob die Frist ausreicht, steht in den Sternen, ein gutes Jahr ist nicht lang für ein solches Projekt. Gefühlt werden Termine, die mit der Digitalisierung und mit Software zusammenhängen so gut wie nie eingehalten. Zum Glück sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Frist nicht ausreicht. Ob wir das alles mögen oder nicht, mein liebes Tagebuch, wir sollten jetzt selbst ein starkes Interesse daran haben, dass wir an die Datenautobahn angeschlossen werden und E-Rezepte beliefern können. Denn mit Sicherheit werden unsere lieben niederländischen Versandhäuser alles daran setzen, von Anfang an dabei zu sein. Diese Vorsprung sollten wir ihnen nicht gönnen.
11. Juli 2019
Da kann man die ABDA nicht verstehen, mein liebes Tagebuch, sie stemmt sich verbissen gegen die Abholfächer von Vor-Ort-Apotheken, die bereits einige Apotheke installiert haben und die Bundesgesundheitsminister Spahn – vollkommen richtig – vom Verbot der automatisierten Ausgabestation ausnehmen will. Nein, man kann es nicht verstehen, wie kundenfeindlich und letztlich gegen die Interessen der Vor-Ort-Apotheken gerichtet die ABDA denkt. Abholfächer sind doch für Kunden durchaus eine prima Sache. Es ist ein toller Service der Apotheke, wenn sie ihrem Kunden anbieten kann, das bestellte Arzneimittel beim Abholfach der Apotheke nach Geschäftsschluss mitnehmen zu können. Der aufwendigere Botendienst entfällt, wenn der Kunde auf seinem Weg eh bei der Apotheke vorbeikommt. Abholfächer sind ebenso wie der Botendienst (nicht nur im Einzelfall) Instrumente, mit denen wir dem Versandhandel Paroli bieten können und besser sind: Das Arzneimittel steht noch am gleichen Tag zur Verfügung. Mein liebes Tagebuch, warum will die ABDA Abholfächer verbieten lassen? Da werden verschwurbelte Bedenken konstruiert, es sprächen dieselben Gründe dagegen wie für das Verbot der automatisierten Abgabestationen im Sinne des Gesetzentwurfs. Laut ABDA-Stellungnahme werde durch derartige Abgabestationen einer weiteren Trivialisierung des Arzneimittels Vorschub geleistet wird, heißt es da. Und ja, die Nutzung der Abgabestationen widerspreche der vorgeschriebenen Prüfung der Sicherheitsmerkmale zum Zeitpunkt bei der Abgabe. Mein liebes Tagebuch, das ist doch ABDA-Kokolores. Wendet man diese Begründung auf den Botendienst an, dann dürfte es ihn ebenfalls nicht mehr geben. Denn der Apothekenbote nimmt bei der „Abgabe“ keine Sicherheitsprüfung des Arzneimittels vor, die geschah doch schon zuvor in der Apotheke – eben wie bei der Abholung am Abholfach. Mein liebes Tagebuch, der Apothekerberuf hätte sich schon längst modernisiert und weiterentwickelt, wenn es nicht die ABDA-Bremser und -Wagenburgbauer gäbe. Wann lernen wir Apothekers vom Kunden her zu denken? Hoffen wir, dass sich Spahn von den ideologisch alten ABDA-Zöpfen nicht beirren lässt.
Der MVDA, Freund von Importen und Importeuren? Nanu, mein liebes Tagebuch, was will uns dieser Einkaufsclub denn da schmackhaft machen? Sind die lästigen, ökologisch bedenklichen Importe gar ein Segen für Apotheken? Der MVDA jedenfalls wirft sich für Importe ins Zeug: Importe würden weiterhin den Ertrag der Apotheken steigern. Allerdings müssten die Apotheken mit den Vorschriften des neuen Rahmenvertrags ihre Importe verdoppeln. Aber das sei laut MVDA kein Problem, außerdem seien Importe auch für die Apotheken wirtschaftlich interessant. Oh Gott, lass uns die Märkte der Nachbarländer leer kaufen? Und wie denken Kunden über die Importware?
Lieferengpässe werden mehr und mehr zum Problem, nicht nur für uns Apothekers, auch für die Ärzte. Sie müssen Verordnungen umstellen, manche Arzneimittel können nicht mehr verordnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat vor Kurzem ihre Mitglieder dazu befragt: Das Ergebnis zeigt: 94 % der Ärzte hatten schon mit Arzneimitteln zu tun, die nicht lieferbar waren. Mein liebes Tagebuch, das Phänomen der Lieferengpässe in einem der höchst entwickelten Staaten der Welt ist ein Desaster und Armutszeugnis: Letztlich haben wirtschaftliche und politische Fehlsteuerungen dazu geführt. Traurig.
Mittlerweile ist es bei den meisten Kammern Konsens: Man möchte Spahns Reformpläne konstruktiv begleiten statt an Maximalforderungen wie beispielsweise dem Rx-Versandverbot festhalten. So auch bei der Kammer Baden-Württemberg, wie deren Präsident Günter Hanke auf der Vertreterversammlung klar machte. Es sei einfach kein politischer Wille da, weder für ein Rx-Versandverbot noch für eine Konfrontation mit den EU-Organen beim Thema Gleichpreisigkeit. Das müsse man als Standesvertretung realisieren und akzeptieren. So, mein liebes Tagebuch, also dann realisieren und akzeptieren wir fortan. Ist ja auch ein bisschen einfacher mit als gegen den Wind zu segeln – egal, wo wir dann ankommen, Gleichpreisigkeit ade.
Frag’ Spahn – im Rahmen seines Video-Formats unterhielt sich unser Bundesgesundheitsminister mit der PTA Iris Priebe. Im Mittelpunkt stand die von Spahn geplante Ausbildungsreform für PTA. Und die will er richtig gut machen, wie Spahn durchblicken ließ, und sich ausreichend Zeit dafür nehmen. Die PTAs allerdings sollen nicht mehr Zeit für ihre Ausbildung bekommen, auch wenn es der PTA-Verband gerne hätte. Spahn erklärte, es sei „kein Selbstzweck, es auf drei Jahre zu verlängern“. Lieber sollte man alte Ausbildungsinhalte streichen. „Beratung, Kundenkontakt und Digitales“ müssten eine größere Rolle spielen. Mein liebes Tagebuch, prinzipiell ist hier Spahn durchaus auf der richtigen Spur. Allerdings könnte eine um halbes Jahr verlängerte Ausbildung den Stoff durchaus vertiefen. Zum Thema Fachkräftemangel ließ Spahn eine kleine Spitze gegen den Apotheker als Arbeitgeber los: „Manche Dinge müssen bei Arbeitgebern noch im Kopf ankommen. Der Fachkräftemangel erfordert, dass man mit seinen Arbeitnehmern anders umgeht als noch vor 15, 20 Jahren.“ Wie wahr, mein liebes Tagebuch, das sollten einige Apothekers verinnerlichen.
12. Juli 2019
Erfrischend, was Noweda-Chef Michael Kuck in der aktuellen Ausgabe der Kundenmagazins MyLife anspricht: Er sieht besorgt Entwicklungen, die den Versandhandel begünstigen könnten. Kuck warnt deutlich vor einem Umbau der deutschen Arzneimittelversorgung, einem Umbau, wie er mit der Streichung der Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversand eingeleitet wird. Denn dadurch könnte die Gleichpreisigkeit dann endgültig fallen. Als „nächste Angriffswelle“ sieht der Noweda-Chef die Aktivitäten von EU-Versendern im Zusammenhang mit dem kommenden E-Rezept. Kuck hat Sorge, dass die Apotheker in Sachen E-Rezept von den Versendern überholt werden könnten. Zu Recht, mein liebes Tagebuch, was sich da tut und was bereits angedacht wird, ist mehr als besorgniserregend: Werbung fürs E-Rezept, Kooperation zwischen Fachärzteverband und DocMorris, das Hamburger E-Rezept-Projekt mit der TK und mehr. Kuck hat Zweifel, ob das Zuweisungsverbot zwischen EU-Versendern, Ärzten und Krankenkassen funktioniere. Er ist auch alles andere als begeistert davon, dass der PKV-Bereich vom neuen Rx-Boni-Verbot nicht eingeschlossen wird. Mein liebes Tagebuch, ob für diese berufspolitischen Ausführungen ein Kundenmagazin der richtige Ort ist, sei dahingestellt. Andererseits, warum nicht. Man muss es so sehen: Eigentlich hätten wir uns gewünscht, solche offenen Worte kämen auch mal von der ABDA. Aber da ist man ja mittlerweile auf einer Art Kuschelkurs zur Apothekenreform und im Freudentaumel über die versprochenen pharmazeutischen Dienstleistungen. Und deshalb, mein liebes Tagebuch, sind wir froh, dass unsere Sorgen und Nöte von einem Großhändler öffentlich gemacht werden.
Endlich, er hat Recht bekommen. Die Petition des Pharmaziestudenten Bühler zur Durchsetzung eines Rx-Versandverbots kann nun doch auf der internetseite des Bundestags veröffentlicht werden. Zuvor hatte der Petitionsausschuss dem Studenten mitgeteilt, eine gesonderte Veröffentlichung sei nicht möglich, da sie angeblich „sachgleich“ mit einer anderen Petition sei. Dagegen wehrte sich Bühler mit Unterstützung einiger Großhändler und dem Apothekerechtsexperten Morton Douglas. Der eingelegte Widerspruch hatte Erfolg. Mein liebes Tagebuch, was uns lehrt: Nicht gleich aufgeben, sondern kämpfen.
10 Kommentare
Das Leben und Sterben als Zombieunternehmen
von Bernd Jas am 14.07.2019 um 13:52 Uhr
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AW: Das Leben und Sterben als ... DAV-Zombi ...
von Christian Timme am 14.07.2019 um 15:02 Uhr
AW: Das Leben und Sterben als
von Karl Friedrich Müller am 14.07.2019 um 15:03 Uhr
AW: Leben und Sterben als ....“Kammerz-Zombie“
von Gunnar Müller, Detmold am 14.07.2019 um 19:44 Uhr
Kosten-Nutzen-Verhältnis ... die ABDA ist das Geld nicht wert ...
von Christian Timme am 14.07.2019 um 10:21 Uhr
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Antwort nötig
von Reinhard Rodiger am 14.07.2019 um 10:03 Uhr
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Ankerpreise
von Ulrich Ströh am 14.07.2019 um 8:39 Uhr
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Langsames Sterben
von Conny am 14.07.2019 um 8:39 Uhr
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von Anita Peter am 14.07.2019 um 8:32 Uhr
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Krasse Fehlentwicklung
von Derimmerwaszumeckernhat am 14.07.2019 um 8:25 Uhr
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