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10. Juli 2019
Der neue Rahmenvertrag bringt einige Änderungen für die Apotheken, an die man sich erst gewöhnen muss. Vor allem die Abgabe von Importen und die Auswahl von Generika bei einer generischen Substitution ist komplizierter und verworrener geworden. Bei solch vertrackten Änderungen ist es kulant und üblich, mit den Krankenkassen eine mindestens einmonatige „Friedenspflicht“ zu vereinbaren: Macht die Apotheke bei der Arzneiauswahl einen Fehler, wird nicht retaxiert. Der Deutsche Apothekerverband hat sich bemüht und eine Friedenspflicht mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Der GKV-Spitzenverband ist diesem Wunsch nachgekommen, er hat eine Empfehlung an seine Mitgliedskassen ausgesprochen, sich daran zu halten – mehr könne man nicht tun. Während sich die TK, die Barmer und die AOK BW an die Friedenspflicht halten wollen, ist das bei vdek-Kassen nich der Fall. Die DAK will eine Friedenspflicht nicht akzeptieren. Man wolle allerdings, so hieß es bei der DAK, Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen. Mein liebes Tagebuch, ist ja nett, wie generös sich da manche Kassen geben, aber es wäre der DAK keine Zacke aus der Krone gebrochen, wenn sie sich auch bereit erklärt hätte, noch einen Monat lang still zu halten. Aber ein gutes Miteinander zwischen Kassen und Apotheken bleibt nach wie vor eine der schwierigsten Übungen. Dieses lästige Kleinklein und dieser Hickhack mit den Kassen wegen läppischen Centbeträgen bei der Arzneimittelauswahl ist unserem Status und unserer Ausbildung unwürdig. Hoffentlich kommt bald die Software, die diesen Quatsch selbstständig übernimmt und steuert, und das Drohwort Retax der Vergangenheit angehört.
Also, jetzt ist’s vom Bundeskabinett beschlossen: das Digitale Vorsorge-Gesetz (DGV). Bis zum 30. September 2020 haben wir Apothekers Zeit, dann müssen wir an die Telematikinfrastruktur, an die Datenautobahn im Gesundheitswesen, wie es so schön heißt, angebunden sein. Dann erst werden z. B. E-Rezepte und Medikationspläne von den Arztpraxen an die Apotheken versandt werden können. Ob die Frist ausreicht, steht in den Sternen, ein gutes Jahr ist nicht lang für ein solches Projekt. Gefühlt werden Termine, die mit der Digitalisierung und mit Software zusammenhängen so gut wie nie eingehalten. Zum Glück sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Frist nicht ausreicht. Ob wir das alles mögen oder nicht, mein liebes Tagebuch, wir sollten jetzt selbst ein starkes Interesse daran haben, dass wir an die Datenautobahn angeschlossen werden und E-Rezepte beliefern können. Denn mit Sicherheit werden unsere lieben niederländischen Versandhäuser alles daran setzen, von Anfang an dabei zu sein. Diese Vorsprung sollten wir ihnen nicht gönnen.
10 Kommentare
Das Leben und Sterben als Zombieunternehmen
von Bernd Jas am 14.07.2019 um 13:52 Uhr
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AW: Das Leben und Sterben als ... DAV-Zombi ...
von Christian Timme am 14.07.2019 um 15:02 Uhr
AW: Das Leben und Sterben als
von Karl Friedrich Müller am 14.07.2019 um 15:03 Uhr
AW: Leben und Sterben als ....“Kammerz-Zombie“
von Gunnar Müller, Detmold am 14.07.2019 um 19:44 Uhr
Kosten-Nutzen-Verhältnis ... die ABDA ist das Geld nicht wert ...
von Christian Timme am 14.07.2019 um 10:21 Uhr
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Antwort nötig
von Reinhard Rodiger am 14.07.2019 um 10:03 Uhr
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Ankerpreise
von Ulrich Ströh am 14.07.2019 um 8:39 Uhr
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Langsames Sterben
von Conny am 14.07.2019 um 8:39 Uhr
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von Anita Peter am 14.07.2019 um 8:32 Uhr
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Krasse Fehlentwicklung
von Derimmerwaszumeckernhat am 14.07.2019 um 8:25 Uhr
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