LAV Baden-Württemberg

Becker: „Noch kein Bundesgesundheitsminister hat so intensiv mit uns kommuniziert“

Stuttgart - 18.07.2019, 14:00 Uhr

Fritz Becker freut sich, dass Jens Spahn Gesundheitsminister bleibt. (c / Foto: LAV)

Fritz Becker freut sich, dass Jens Spahn Gesundheitsminister bleibt. (c / Foto: LAV)


Werbung für den Rahmenvertrag

Ein weiteres wichtiges Thema der Mitgliederversammlung war der neue Rahmenvertrag. Neben Thomas Dittrich, Vorsitzender des LAV Sachsen, Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, und Alexandra Schmidt, Geschäftsführerin des Bayerischen Apothekerverbandes war auch die Geschäftsführerin des LAV-Baden-Württemberg, Ina Hofferberth, Mitglied der Verhandlungskommission. Sie nutzte die Mitgliederversammlung, um für Verständnis für den neuen Rahmenvertrag zu werben. Oberstes Ziel sei gewesen, die Patienten möglichst sofort versorgen zu können, die Möglichkeit der „Heilung“ zu implementieren, so dass das Rezept nur noch in wenigen Fällen zurück zum Arzt muss. Nun könne man sich von unten bis zu dem durch den Arzt gesetzten Preisanker hochangeln. Müsse er überschritten werden, genüge ein Anruf beim Arzt. Und dann hatten Hofferberth und Becker noch einen besonderen Tipp für die anwesenden Apotheker: „Weisen Sie Ihre Ärzte auf die Möglichkeit der Wirkstoffverordnung hin! Damit könnten sie die wirtschaftliche Verantwortung auf die Apotheken delegieren und das Thema Preisanker umgehen!“

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Nachbesserung in Sicht

Sowohl Hofferberth als auch Becker gaben zu, dass man bei den Verhandlungen den „pseudogenerischen Markt“ nicht auf dem Schirm gehabt habe. Pseudogenerisch bedeutet, dass bei Vorhandensein von nur zwei Originalpräparaten und keinem Generikum das nicht verordnete Original den Status eines Generikums erhält. Damit sind die Regeln für den generischen Markt und mangels Generikum in der Folge für den importrelevanten Markt anzuwenden. Einer der vier preisgünstigsten Importe ist abzugeben. Erst wenn kein Import lieferbar ist, darf das teurere Original abgegeben werden. Becker und Hofferberth versprachen Nachbesserung: Am 25. Juli sollen die Probleme zwischen DAV und GKV-Spitzenverband in einer Vorrunde erörtert werden, am 31. Juli treffen sich die Verhandlungskommissionen.



Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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7 Kommentare

Spahn und Rahmenvertrag

von Martin Straulino am 19.07.2019 um 13:20 Uhr

"Voll über den Tisch gezogen" trifft es in beiden Fällen wohl am besten.

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Preisanker überschreiten und Mehrfachverordnungen

von Julia Jedamzik am 19.07.2019 um 12:13 Uhr

Werbung für den neuen Rahmenvertrag...naja, die könnte man machen, wenn noch einige Dinge ausgebessert werden würden (Preisanker streichen z.B.). Aber so...?

Mir stellt sich immer noch die Frage, ob man den Preisanker nach ärztlicher Rücksprache tatsächlich überschreiten darf und lediglich ein Vermerk auf dem Rezept ausreichend ist.

Schließlich steht explizit im Kommentar zum Rahmenvertrag: "Aus dem Vertragstext ergibt sich diese Vorgehensweise zwar nicht, aber es besteht hierüber Konsens zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.
Auf Nachfrage beim LAV diesen "Konsens" schriftlich bekommen zu können (um retaxsicher zu sein), folgte ein Anruf mit der Aussage, man könne nicht in Schriftform auf meine Frage antworten, das ginge am Telefon besser. Auf erneutes Nachfragen kam dann eine schriftliche Reaktion der Rechtsabteilung des LAV mit Aussagen wie:
1. Es wurde im alten Rahmenvertrag auch schon so praktiziert (wirklich?)
2. siehe §4 Abs. 8 AVV vdek (da ist aber ausschließlich von Importen/Originalen die Rede und für Primärkassen gilt der Vertrag nicht)
3. siehe §17 Abs. 5 ApBetrO (da ist die Rede von Irrtümern und Bedenken, meiner Meinung nach auf Nichtlieferbarkeiten nicht anzuwenden).
Also bleibt für mich weiterhin die Frage offen, ob das wirklich rechtlich haltbar und retaxsicher ist. Denn diesen "Konsens" habe ich bisher nicht zu lesen bekommen.

Ein weiteres Problem sehe ich in der Verordnung mehrerer (kleiner) Packungen in einer Verordnungszeile, wenn es eine größere Packung im Handel gibt, die wirtschaftlicher wäre. Laut DAV-Kommentar muss beliefert werden wie verordnet. Aber in §8 des Rahmenvertrages ist dieser Fall nicht explizit genannt. Dafür heißt es in §6 Abs. 2 Nr. g, g5 "...bei Verordnungen für die §8 keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit..."

Ich finde keine Regelung mehr (außer für den Notdienst/ Akutfall), wie mit Verordnungen umzugehen ist, auf der Arzneimittel weder mit Stückzahl noch mit N-Größe verordnet sind. Dabei müsste es sich ja um nicht eindeutig bestimmte Verordnungen handeln?! Oder gilt §2 Abs. 4 AMVV noch? In §7 Abs. 3 Rahmenvertrag steht, dass eine Verordnung eindeutig bestimmt ist, sobald sie unmissverständlich zu einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist.
Wenn ich z.B. eine Verordnung vorliegen habe, auf der nur "Soliris 3 OP" steht, ist weder Stückzahl noch N-Größe angegeben. Es gibt aber nur ein einziges Präparat. Sprich das verordnete Arzneimittel ist einem Eintrag unmissverständlich zuzuordnen. Ist das nun eine eindeutig bestimmte Verordnung und darf beliefert werden oder nicht?

Und zu guter Letzt Jumbopackungen...Dass diese von der Versorgung ausgeschlossen sind, ist nicht neu und absolut klar. Aber das Rezept darüber muss dann plötzlich vom Arzt geändert werden und darf nicht mehr mit einer kleineren Packung, die eine N-Normierung trägt, beliefert werden? Das ist doch absolut unlogisch. Ich soll in der Theorie alles Mögliche selbst ändern dürfen (nach ärztlicher Rücksprache natürlich), aber etwas so simples wie ein Rezept mit Vigantol 1000 iE 200 St. darf ich nicht mehr ohne ärztliche Änderung auf 100 St (N3) beliefern (außer im Notdienst)?

Die Ärzte werden sich bedanken für die ständigen Anrufe. Vor allem wenn es um den Preisanker geht. Da muss man ewig versuchen den Arzt zu erreichen, weil man etwas abgeben muss (Nichtlieferfähigkeiten!!!), das am Ende ein paar Cent teurer ist. Das kann doch nicht sein. Der Preisanker gehört abgeschafft!

Ich habe Fragen über Fragen...
Vielleicht kann mich ja irgendwann mal jemand aufklären...

Aber ja...man kann sich schon selbst dafür "feiern", dass man ja einen "tollen" Vertrag geschlossen hat.

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Wirkstoffverordnung

von Dr. Ralf Schabik am 18.07.2019 um 20:34 Uhr

Vorab: Ich schätze Fritz Becker ! Aber die Aussage "Weisen Sie Ihre Ärzte auf die Möglichkeit der Wirkstoffverordnung hin!" ist leider vollkommen realitätsfern. Mir hat ein befreundeter Arzt gezeigt, was in seiner "Praxisverwaltungssoftware" passiert, wenn er Wirkstoffe verordnet: Das volle Chaos ! Nun könnte man argumentieren, dass ein BRV keine Rücksicht auf die Möglichkeiten von Arztsoftware nehmen muss. Sachlich richtig. Aber die Realität sieht leider so aus, dass wir damit leben müssen, wie unsere Ärzte IT-mässig ausgerüstet sind. und WIR im HV den Ärger ausbaden.

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Fehlkommunikation

von Reinhard Rodiger am 18.07.2019 um 17:46 Uhr

Selten hat "intensive Kommunikation" solch fatales Ergebnis gehabt.Die Kernbotschaft wurde zugunsten von vagen Hoffnungen für wenige eben weder ins Spiel gebracht noch kommuniziert. Eben Fehlkommunikation zu geheimen Zwecken.

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Der Minister ist einfach besser .....

von Wolfgang Müller am 18.07.2019 um 16:10 Uhr

Man muss doch einfach mal Jens Spahn Respekt zollen: Meine Güte, reden kann er, und gescheit ist er auch. „Noch kein Bundesgesundheitsminister hat so intensiv mit uns kommuniziert“ ergänze ich einfach mal mit: "So rhetorisch überlegen (und mit allen Wassern gewaschen) war uns noch kein Gesundheitsminister, so gut sind wir noch nie totgequatscht und in die Falle gelockt worden".

Genau das ist auch die einzige rein menschliche Entschuldigung für den unsäglichen ersten Deal mit dem Minister, wo "Neue Dienstleistungen für 340 Mio. Euro" gegen "2,50 Rx-Boni" ausgehandelt worden waren: Schiere Unterlegenheit.

Der beste Beweis dafür ist doch die Tatsache, dass die 2,50 Rx-Boni SOFORT vom Rest der ABDA und der restlichen Politik kassiert worden sind. Ich glaube ehrlich, dass Jens Spahn damals selber nicht glauben konnte, dass er dieses Unding zumindest im ersten Ansatz bei "Den Apothekern" durchgekriegt hatte ......

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Becker

von Conny am 18.07.2019 um 14:40 Uhr

Alter schützt vor Torheit nicht

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Preisanker

von Dr. Radman am 18.07.2019 um 14:18 Uhr

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