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Berichte über das Rx-Boni-Verbot
Medien: ABDA-Rückendeckung für Spahn
Die ABDA kommentiert den Kabinettsbeschluss des Apotheken-Stärkungsgesetzes derzeit in mehreren Medien. Dabei fällt auf: Die Einordnung des Vorhabens durch die Standesvertretung ist auffällig positiv. In einem Interview mit dem Fernsehsender n-tv erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beispielsweise, warum die Gleichpreisigkeit so wichtig für die Versorgung ist. Dass durch das Gesetz genau diese Gleichpreisigkeit im PKV-Bereich aufgehoben wird, wird in dem Beitrag nicht erwähnt.
Die Rx-Preisbindung scheint in den Massenmedien angekommen zu sein. Der Fernsehsender n-tv, die Tagesschau, das Handelsblatt und auch die Nachrichtenagentur dpa – sie alle berichten in diesen Tagen über den Kabinettsbeschluss des Apotheken-Stärkungsgesetzes. Im Fokus der Debatte: das umstrittene Rx-Boni-Verbot, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im SGB V festschreiben will. Derzeit steht dieses Verbot ausdrücklich für EU-Versender im Arzneimittelgesetz. Zwar wird es seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 ohnehin nicht mehr angewendet. Doch Spahn will es streichen, weil die EU-Kommission dies in einem Vertragsverletzungsverfahren verlangt.
Auch in einem kurzen Nachrichtenbeitrag des Fernsehsenders n-tv wird die Apothekenreform aufgegriffen. Die Moderatorin erklärt, dass „Spahn Online-Apotheken dazu verpflichten“ wolle, dass sie sich an die Preisbindung halten müssen. Auch die Honorar-Anpassungen in Höhe von insgesamt 205 Millionen Euro und die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen werden erwähnt. In dem Beitrag kommt auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu Wort. Die Moderatorin dazu: „Von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bekommt er (Spahn) für sein Vorgehen natürlich Rückendeckung.“
Schmidt erklärt dann, wie wichtig die Rx-Preisbindung für die Arzneimittelversorgung ist. „Stellen Sie sich eine Situation vor, in der in innerstädtischen Gebieten mit hohem Wettbewerbsdruck zwischen Apotheken, Patienten Preisvorteile genießen könnten. Während auf dem flachen Land, wo ohnehin die Versorgung ausgedünnt ist, die Apotheken weniger Wettbewerbsdruck haben, die Patienten höhere Preise in Kauf nehmen müssten.“ Schließlich wird in dem Beitrag auch der „Konfrontationskurs mit der EU“ erwähnt, den Spahn mit seinem Gesetz eingehe.
Aus Sicht der Apotheker bleibt aber festzuhalten: Dass die
von Schmidt gepriesene Gleichpreisigkeit künftig nur noch für den GKV-Bereich
gelten soll und der PKV- sowie der Selbstzahler-Bereich vom Gesetz nicht erfasst ist, wird nicht
erwähnt.
3 Kommentare
untertänigst
von Thomas Kerlag am 20.07.2019 um 22:11 Uhr
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Wie wäre es eigentlich bei den Ärzten?
von Benjamin Schäfer am 19.07.2019 um 13:28 Uhr
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Halbwahrheiten schaden dem Ruf der Apotheken ...
von Christian Timme am 19.07.2019 um 12:12 Uhr
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