Einbindung in die integrierte Versorgung

Folgeverordnung und mehr: Neue Kompetenzen für Frankreichs Apotheker

Remagen - 30.07.2019, 14:15 Uhr

Apotheken sollen bei der anstehenden Reform des Gesundheitswesens in Frankreich eine wichtige Rolle spielen. (Foto: jb / DAZ.online)

Apotheken sollen bei der anstehenden Reform des Gesundheitswesens in Frankreich eine wichtige Rolle spielen. (Foto: jb / DAZ.online)


Kein Numerus clausus mehr und Pflichtfortbildung für Apotheker

Der Zugang zu verschiedenen Studiengängen für die Gesundheitsberufe inklusive dem Pharmaziestudium wird modifiziert. Der Numerus clausus, der den Zugang zum zweiten Jahr des Grundstudiums bestimmt, wird abgeschafft. Statt dessen werden andere Zugangswege eröffnet. Die Anzahl der Pharmazie-Studierenden wird unter Berücksichtigung der Ausbildungskapazitäten und des Bedarfs im Gesundheitssystems zwischen den Universitäten und den regionalen Gesundheitsagenturen abgestimmt. Diese Reform wird mit Beginn des akademischen Jahres 2020 in Kraft treten. Es wird zudem eine Pflichtfortbildung für die Apotheker eingeführt.

Erweiterung der Apothekendefinition

Die Definition der Apotheke wird revidiert, um der Weiterentwicklungen des Offizinapothekers, etwa auf dem Gebiet der pharmazeutischen Betreuung, Impfungen, usw. Rechnung zu tragen. Ein neue Artikel erweitert auch die Definition der pharmazeutischen Beratungstätigkeiten und das Segment der apothekenüblichen Produkte.

Neue Kompetenzen im Rahmen der integrierten Versorgung

Die Apotheker sollen in die genannten territorialen Gemeinschaften der Gesundheitsberufe (CPTS) und in die Strukturen der koordinierten Versorgung eingebunden werden und dabei neue Kompetenzen erhalten.

  • Es wird die Funktion des so genannten „Korrespondenz-Apothekers“ etabliert (pharmacien correspondant). Dieser kann auf Antrag oder mit Zustimmung des behandelnden Arztes als Partner in ein Versorgungsteam (structure d´exercice coordiné) einbezogen werden, In dieser Funktion soll er Rezepte für die Dauerbehandlung chronischer Erkrankungen erneuern oder Dosierungen der Medikation anpassen dürfen.
  • Außerdem sollen Apotheker im Rahmen einer Struktur der koordinierten Versorgung auf der Basis von Protokollen verschreibungspflichtige Arzneimittel für bestimmte dringende Gesundheitsstörungen, wie etwa Blasentzündungen, rezeptieren dürfen.  Die Franzosen lehnen sich dabei an das Schweizer System „netcare“ an. 


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Moi aussi

von Kerstin Kemmritz am 30.07.2019 um 16:52 Uhr

Na ja, wenn wir unsere noch vorhandene Energie dafür einsetzen, so etwas hier auch zu schaffen, müssen wir nicht auswandern. Guten Wein kann man auch hier trinken. In diesem Sinne: Engagieren wir uns auch hier endlich für Pharmazie in Verantwortung!
A Notre sante!

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mm

von Christiane Patzelt am 30.07.2019 um 14:18 Uhr

je pense à déménager en france...

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