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Einbindung in die integrierte Versorgung
Folgeverordnung und mehr: Neue Kompetenzen für Frankreichs Apotheker
Substitution bei Lieferengpässen und Ausweitung der Impfungen
Bei einem Lieferengpass eines Arzneimittels von großem therapeutischem Interesse (MITM), sollen die Apotheker das fehlende Medikament basierend auf Empfehlungen der Arzneimittelbehörde ANSM durch ein anderes ersetzen dürfen.
Die
Grippeimpfung durch Apotheker soll von den bisherigen vier Pilotregionen auf die
gesamte Impfkampagne 2019/2020 ausgeweitet werden. Außerdem sollen die
Apotheker in Zukunft nach Maßgabe einer Liste des Gesundheitsministeriums in
Abstimmung mit der Hohen Gesundheitsbehörde (HAS) weitere rezeptpflichtige Impfungen
verschreiben dürfen.
Novum Teleberatung
Das neue „Loi de santé“ passt darüber hinaus den bestehenden Rechtsrahmen an, um den Einsatz der Telemedizin und der Telekommunikation zu gewährleisten. Hierzu wird der Begriff der „Televersorgung“ (télésoin) eingeführt. Damit ist die Fernbetreuung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien gemeint, bei der Apotheker mitwirken können. Zu denken wäre dabei an die Überwachung der Medikation oder die Compliance-Förderung, etc
Die Apotheken sollen für den Service von den Kassen im ersten Jahr eine einmalige Anschaffungsgebühr für das technische Equipment von 1225 Euro und in den Folgejahren jeweils 350 Euro bekommen. Außerdem erhalten sie ein Honorar für die Organisation der Teleberatung. Dieses kann je nach Anzahl der Beratungen pro Jahr bis zu 400 Euro betragen (auf der Basis von fünfzig geschätzten Beratungen).
Kammer hat das Gesetz als treibende Kraft mitbegleitet
In einer Mitteilung betont die französische Apothekerkammer, dass sie das Gesetzgebungsverfahren für das Loi de Santé als „treibende Kraft“ mitbegleitet habe. Der konstruktive Dialog mit den Parlamentariern habe den Text wesentlich bereichert, heißt es darin. „Wir freuen uns über den Inhalt des Textes“, sagt die Kammerpräsidentin Carine-Wolf-Thal. „Er bringt echte Fortschritte für die Patienten hinsichtlich des Zugangs zur Versorgung, aber auch für die Apotheker, deren Rolle als erste Anlaufstelle in der Primärversorgung damit anerkannt wird.“
2 Kommentare
Moi aussi
von Kerstin Kemmritz am 30.07.2019 um 16:52 Uhr
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mm
von Christiane Patzelt am 30.07.2019 um 14:18 Uhr
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