Migräne-Prophylaxe

Lilly schließt Rabattverträge über Migräne-Antikörper Emgality

Stuttgart - 05.08.2019, 12:45 Uhr

Der Bad Homburger Pharmakonzern Lilly hat Rabattverträge über Emgality geschlossen. Der Antikörper gegen CGRP wird zur Migräne-Prophylaxe eingesetzt, und zwar für Patienten, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Derzeit läuft die G-BA-Nutzenbewertung zu Galcanezumab. (m / Foto: picture alliance / AP Photo)

Der Bad Homburger Pharmakonzern Lilly hat Rabattverträge über Emgality geschlossen. Der Antikörper gegen CGRP wird zur Migräne-Prophylaxe eingesetzt, und zwar für Patienten, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Derzeit läuft die G-BA-Nutzenbewertung zu Galcanezumab. (m / Foto: picture alliance / AP Photo)


Welchen Nutzen haben Rabattverträge bei „neuen“ Antikörpern?

Welchen Sinn ergeben Rabattverträge über Originalpräparate wie Aimovig® oder Emgality®, die noch nicht einmal ein Jahr verfügbar sind? Es gibt ja somit keine Generika – und ohnehin wären es im Falle der Antikörper Erenumab und Galcanezumab Biosimilars, die noch nicht einmal ohne Weiteres gegeneinander in der Apotheke ausgetauscht werden dürfen.

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Rabattverträge bei alternativlosen Originalen, wie Erenumab oder Galcanezumab, ermöglichen zum einen eine kostenbewusstere Versorgung der Patienten mit einem innovativen Arzneimittel, da es für die Krankenkassen günstiger wird. Zum anderen bringt dieses System natürlich auch Vorteile für die pharmazeutischen Unternehmen, denn sie können ihr neues Arzneimittel im Markt etablieren. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt Lilly: „Im Zuge der Marktbeobachtung und des Mitbewerber- und Indikationsumfeldes sind Rabattverträge eine strategische Maßnahme.“

Aktuell dürfen Novartis und Lilly die Preise für ihre beiden neuen Antikörperpräparate noch frei kalkulieren. Das gilt jedoch nur für das erste Jahr nach Zulassung. Mit dem erstmaligen Inverkehrbringen startet die Nutzenbewertung für das neue Arzneimittel durch den G-BA, das Ergebnis der Nutzenbewertung entscheidet über das weitere Verfahren zur Preisfindung für das neue Medikament. Bei Arzneimitteln mit erwiesenem Zusatznutzen verhandeln der GKV-Spitzenverband und das jeweilige pharmazeutische Unternehmen innerhalb von sechs Monaten einen Erstattungsbetrag für die GKV. Ohne Zusatznutzen kann das Arzneimittel ins Festbetragssystem überführt werden. Ab dem 13. Monat nach Markteinführung gilt der ausgehandelte Preis beziehungsweise Rabatt für Arzneimittel zulasten der GKV und der PKV.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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