Notdienstpauschale, BtM-Vergütung, ApBetrO

Höheres Apothekenhonorar könnte schon Ende September in Kraft treten

Berlin - 06.08.2019, 12:45 Uhr

Stimmt der Bundesrat ohne Änderungswünsche zu, könnte die Sammelverordnung zur Änderung des Apothekenhonorars und der Apothekenbetriebsordnung schon Ende September in Kraft treten. (c / Foto: imago images / C. Thiel)

Stimmt der Bundesrat ohne Änderungswünsche zu, könnte die Sammelverordnung zur Änderung des Apothekenhonorars und der Apothekenbetriebsordnung schon Ende September in Kraft treten. (c / Foto: imago images / C. Thiel)


Welche Hürden und Hindernisse drohen?

Doch die Verordnung muss noch ein paar Hürden nehmen. Bevor sie am 20. September ins Plenum wandern kann, muss sie im Gesundheitsausschuss des Bundesrates besprochen werden. Dieser trifft sich am 4. September erstmals nach der Sommerpause und wird eine Beschlussempfehlung dazu formulieren. Sehen die Gesundheitsexperten der Länder keinen Änderungsbedarf, könnte das Plenum die Verordnung schnell durchwinken. Gibt es in den Ländern dagegen Änderungswünsche, könnte das Plenum eine sogenannte Zustimmung mit Maßgabe beschließen. Dann würden die Länder der Bundesregierung die Verordnung zurückgeben und sie gewissermaßen anweisen, die gewünschten Details zu ändern. Erst wenn diese Änderungen von der Regierung übernommen sind, dürfte die Verordnung dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Somit würde sich der Prozess des Inkrafttretens also etwas verzögern.

Dem Apotheken-Stärkungsgesetz steht ein längerer Prozess bevor. Läuft alles nach Plan, bespricht der Gesundheitsausschuss des Bundesrates das Gesetz ebenfalls am 4. September. Am 20. September könnte der Bundesrat dann die Stellungnahme dazu beschließen. Hierbei wird spannend sein, welche Position die Länder einnehmen. Denn aus einigen Bundesländern, insbesondere Bayern, hörte man bis zuletzt die Forderung nach einem Rx-Versandverbot. Kurz nach dem EuGH-Urteil im Jahr 2016 beschloss die Länderkammer dann auch diese Forderung.

Bevor das Gesetz dann im Herbst im Bundestag landet, will das BMG sich auch noch mit der EU-Kommission abstimmen. Dem Vernehmen nach hatte die Kommission schon während der Entwurfsphase bemängelt, dass das von Spahn für das SGB V geplante Rx-Boni-Verbot europarechtswidrig sei. Es ist daher völlig unklar, ob die vom BMG geplante teilweise Gleichpreisigkeit in dieser Form auch durch den Bundestag kommt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

"Honorar" vs. "Aufwandsentschädigung" vs. Fixaufschlag nach AmPrVO

von Dirk Krüger am 07.08.2019 um 9:12 Uhr

Wir bekommen eine erhöhte Aufwandsentschädigung für die BTM-Dokumentation und ein erhöhtes Honorar für den Notdienst. Der Fixaufschlag nach AmPrVO , fälschlicherweise ( auch im DAZ-Duktus ) als "Beratungshonorar" bezeichnet, als Vergütung für alle anderen von uns erbrachten Dienstleistungen nach ApoBetrO ( ca. 99% unserer Arbeit ) wird auch nach mehr als 10 Jahren nicht erhöht. Eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre. Das Apothekensterben geht weiter. DocMorris-Drohnen werden zukünftig Arzneimittel-Carepakete über den unterversorgten Gebieten abwerfen. Schöne neue digitale Welt.

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AW: "Honorar" vs. "

von Karl Friedrich Müller am 07.08.2019 um 10:38 Uhr

Ja, das ist definitiv kein „Beratungshonorar“. War nie so gedacht.
Das ist eine Umdeutung, die uns in die Bürokratie Mühle zwingt und der ABDA es erlaubt, sich wichtig zu machen
Dafür müsste nochmal der doppelte Satz locker gemacht werden plus die Aufgaben für die GLV

wer bekommt das?

von Karl Friedrich Müller am 06.08.2019 um 16:14 Uhr

doch nur die 5000 Umsatzstärksten, oder?
Alle anderen sind eh nicht relevant und es ist doch rausgeschmissenes Geld, die noch zu unterstützen.
#Aktionunter10000

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