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Krebsinformationsdienst rät
Krebspatienten sollen im Zweifelsfall besser nicht Auto fahren
Und wenn etwas passiert?
Eine Konsequenz kann nach den Erläuterungen des Krebsinformationsdienstes darin bestehen, dass die KFZ-Versicherung nicht zahlt, wenn es unter Medikamenteneinnahme zu einem Unfall kommt, vor allem dann, wenn der Arzt den Patienten explizit auf seine Fahruntüchtigkeit hingewiesen hat. Weiterhin drohen strafrechtliche Konsequenzen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst bestätigt: „Die Verantwortung für das Fahren und seine Folgen liegen allein beim Patienten. Dessen sollte sich jeder bewusst sein."
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Der abschließende Ratschlag des Krebsinformationsdienstes lautet: Im Zweifelsfalle Freunde und Verwandte um Hilfe bitten oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Je nach Situation erstatten gesetzliche und private Krankenkassen bei Fahrten zur Behandlung oder zur Reha die Ausgaben auch für Taxi oder Krankenfahrdienste, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Cave: Eigenbeteiligung. Der Krebsinformationsdienst bietet zum Thema „Autofahren bei Krebs" ein spezielles Informationsblatt an.
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