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DAT-ANTRAG
BMG-Expertengruppe soll Pharmaziestudium reformieren
Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung geplant
Das Perspektivpapier 2030 der Apotheker plant als zentrale Aufgabe der Pharmazeuten, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern und bei der Arzneimittelanwendung durch den Patienten entscheidend mitzuwirken. Dabei spielen patientenorientierte Dienstleistungen wie zum Beispiel das Medikationsmanagement und die Nutzen-Risiko-Bewertung von Arzneimitteltherapien für den einzelnen Patienten und die Gesellschaft eine sehr wichtige Rolle.
Arbeitsgruppe beim BMG mit Professoren und Studenten
Dörje und die übrigen Antragsteller wollen nun, dass das Thema Approbationsordnung wieder an Fahrt aufnimmt und sich das BMG direkt mit der Novellierung der Apothekerausbildung befassen soll.
Allerdings sollen Experten, die sich mit der aktuellen Approbationsordnung auskennen und folglich auch ihre Grenzen und Schwächen kennen – wie Pharmazieprofessoren und -studenten oder Apotheker aus Berufsverbänden – das Thema kompetent beackern: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, eine durch das BMG geführte Arbeitsgruppe ,Apothekerausbildung' bestehend aus Universitätsprofessoren der Pharmazie, Vertretern der verschiedenen Berufsverbände, Studentenschaft und zuständigen Behörden einzusetzen, um dringend erforderliche Anpassungen und Neugestaltungen in der Approbationsordnung für Apotheker in Deutschland zu erarbeiten“, so der Antrag im Wortlaut.
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Baustelle Perspektivpapier „Apotheke 2030“
Das Ziel: Die Apothekerausbildung auf die Anforderungen an den Apothekerberuf zukunftsorientiert neu ausrichten. Die Antragsteller planen, die Ergebnisse der BMG-Arbeitsgruppe in eine dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) münden zu lassen, die sodann auch „eine baldige Umsetzung“ findet.
Gesetzliche Verankerung als neue Approbationsordnung wichtig
Dass die erarbeiteten Ideen in einer „neuen Approbationsordnung“ gesetzlich verankert werden, sollte konsequenterweise geschehen. Das Beispiel des „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier (KLP-P) zeigt, dass ansonsten die flächendeckende Umsetzung der Reform scheitern könnte. Denn nachdem klar wurde, dass das Perspektivpapier vom DAT 2014 nicht so leicht umzusetzen sein würde, verabschiedete die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer im September 2014 den „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier (KLP-P) Apotheke 2030“. Dieser Kompromiss – ausgehandelt zwischen BAK, den Hochschullehrern, der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) –, sah zumindest schon mal eine Stärkung der Klinischen Pharmazie vor. Der Haken jedoch daran ist, dass dieser Lernzielkatalog noch lange kein Gesetz und in der Folge auch nicht bindend für die Hochschulen umzusetzen ist.
4 Kommentare
jammer,jammer,jammer ...
von Holger am 14.08.2019 um 8:29 Uhr
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und noch was
von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 16:20 Uhr
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AW: schon richtig
von Holger am 14.08.2019 um 8:25 Uhr
seufz
von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 15:37 Uhr
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