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Anträge zum DAT
Dienstleistungen: Vergütung soll Niveau eines akademischen Heilberufs haben
Verbesserung des Ordnungsrahmens für die Veblisterung
In der Begründung heißt es, dass die Versorgung der genannten Patienten derzeit nur unzureichend geregelt sei. Das führe dazu, dass diese Dienstleistungen von verschiedensten Anbietern erbracht werden. Dabei würden auch Kernkompetenzen der Apotheken berührt und von nicht-pharmazeutischen Dienstleistern erbracht und dadurch den Apotheken streitig gemacht, schreibt die Thüringer Kammer. Eine Vergütung – eine adäquate versteht sich – setze einen Anreiz für Apotheken, sich in diesem Spezialfeld zu qualifizieren, was wiederum zu einer Stärkung der Apotheke in der flächendeckenden Versorgungsstruktur führe.
Die Kammer erachtet eine pharmazeutische Betreuung im häuslichen Umfeld der Patienten für notwendig, damit das richtige Arzneimittel, zur richtigen Zeit, beim richtigen Patienten, in der richtigen Dosierung und in der richtigen Applikationsform auch richtig appliziert und dies außerdem dokumentiert werde. Diese pharmazeutische Betreuung ließe sich nach Ansicht der Thüringer durch pharmazeutische Homecare-Dienstleistungen abbilden, interprofessionell geleitet und gesteuert durch die ausführende Apotheke und zudem von der Apothekerschaft qualitätsorientiert definiert.
Weiter heißt es, dass Apotheken, die solche Dienstleistungen erbringen, sich nicht nur entsprechend fortbilden, sondern auch adäquat vergütet werden müssten. Nur so könnten diese versorgungsrelevanten Dienstleistungen nachhaltig durch Apotheken erbracht werden. Zudem wären mehr Apotheken in der Lage, sich durch Spezialisierung als fester Bestandteil in der flächendeckenden Versorgungsstruktur zu etablieren.
Fremdkapitalisierung oder gar Monopolisierung drohen
Ein weiterer Antrag – vom Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) – befasst sich mit dem Thema Verblisterung. Deren Bedeutung als moderne, am Patientenwohl ausgerichtete und durch die Vor-Ort- Apotheke zu erbringende pharmazeutische Leistung solle gestärkt werden, findet der Verband und fordert den Gesetzgeber auf, unter anderem durch eine Verbesserung des Ordnungsrahmens dazu beizutragen.
Als hochwertige pharmazeutische Dienstleistung sei die Verblisterung angemessen zu vergüten, so der AVWL und verweist auf zahlreiche Vorteile, die so einer Vergütung gegenüber ständen, zum Beispiel das Einsparpotenzial. Außerdem fördere die Verblisterung eine weitere Verzahnung mit dem Gesundheitssystem als solchem, was für die Vor-Ort-Apotheke letztlich die Chance berge, ihre Rolle und Bedeutung in der Versorgung zu festigen – auch und gerade in Abgrenzung zu Mitbewerbern am Markt.
Begründet wird dieser Antrag unter anderem damit, dass in diesem Bereich die Möglichkeit einer Fremdkapitalisierung oder gar eine Monopolisierung befürchtet wird.
1 Kommentar
Traurig
von Jan Kusterer am 13.08.2019 um 14:35 Uhr
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