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Gleichpreisigkeit im Gesamtvorstand
Die ABDA und die Apothekenreform – Ein Tanz auf dem Drahtseil
Apotheker setzen alles auf eine Karte
Die Spitzen zahlreicher Kammern und Verbände haben
diesbezüglich aber eine andere Meinung und weisen auf die Gefahren dieses
Kurses hin. Zunächst befürchten die Apotheker, dass sich derzeit anhängige
Verfahren, in denen es um die Rx-Preisbindung geht, beispielsweise vor dem OLG
Köln und dem OLG München, mit einer Streichung der Preisbindung im AMG erledigt
haben könnten. Geäußert wurde zudem der Gedanke, dass auch das strikte
Verbot der Werbegaben im § 7 des HWG, das der Bundesgerichtshof gerade erst
bestätigt und zementiert hat, nach einem weiteren EuGH-Verfahren in wanken kommen könnte.
Die Befürchtung ist also: Verknüpft man das neue Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V mit
dem Heilmittelwerbegesetz, könnte der EuGH in einem neuen Verfahren noch mehr Regelungen kippen.
Die Kammer Nordrhein hatte kürzlich auch einen Brief an die ABDA geschickt, in
dem genau dieser Gedanke beschrieben wird.
Auch über die politischen Gefahren des Gesetzes wurde gesprochen. Spahn hatte auf Druck des Bundesjustizministeriums zusichern müssen, dass er sein Vorhaben vor der parlamentarischen Beratung mit der EU-Kommission abstimmt. Nach Informationen von DAZ.online sollen die Beratungen zwischen dem BMG und der Kommission unmittelbar bevorstehen. Gemeinsam sprachen die Apotheker über mögliche Szenarien: Das für die Pharmazeuten beste Szenario wäre, dass sich die EU-Kommission vom BMG überzeugen lässt, dass das Rx-Boni-Verbot im SGB V europarechtskonform ist und das Vertragsverletzungsverfahren fallen lässt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Kommission Nachbesserungen wünscht, ohne diese genau zu definieren. In diesem Fall könnte sich die Große Koalition nochmals Gedanken darüber machen, wie man die Rx-Preisbindung zumindest teilweise retten kann. Dann wäre es allerdings gut möglich, dass Spahn zu seinem ursprünglichen Vorschlag zurückkehrt: ein Rx-Boni-Deckel bei 2,50 Euro. Schließlich wäre es auch denkbar, dass die EU-Kommission der Bundesregierung auch mitteilt, dass für EU-Versender gar keine Begrenzungen mehr zu gelten haben, in diesem Falle wäre auch ein Boni-Deckel nicht mehr machbar.
Fest steht also, dass die von Spahn geplante Reform gleich von mehreren Seiten angegriffen wird: Die EU-Kommission erinnert an ihr Vertragsverletzungsverfahren, die deutschen Versender wünschen sich ähnliche Preisfreiheiten wie sie für EU-Versender bereits gelten und auch DocMorris hat bereits eine Klage angedroht, wenn der Bundestag das Rx-Boni-Verbot im SGB V festsetzen sollte. Die Standesvertretung der Apotheker klammert sich trotzdem weiterhin an das Gesetz – in der Hoffnung, in einem neuen EuGH-Verfahren dazu Recht zu bekommen. Die von den ABDA-Mitgliedern geäußerten Bedenken verdeutlichen aber: Kippt der EuGH auch das Rx-Boni-Verbot im SGB V, würde es wohl zu weitergehenden Deregulierungen an der Rx-Preisbindung kommen.
8 Kommentare
Apothekenbefragung fällig?
von Christian Timme am 16.08.2019 um 22:23 Uhr
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EU
von Reinhard Rokitta am 16.08.2019 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: EU = Einheitlicher Untergang
von Bernd Jas am 20.08.2019 um 20:58 Uhr
Eine Frage des Verstehens und der Verantwortung
von Benjamin Schäfer am 16.08.2019 um 15:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Eine Frage des Verstehens und der
von Karl Friedrich Müller am 16.08.2019 um 15:55 Uhr
AW: Eine Frage des Verstehens und der
von Karl Friedrich Müller am 16.08.2019 um 18:01 Uhr
AW: Kümmerfälle
von Thomas Strauch am 17.08.2019 um 21:44 Uhr
umso
von Christiane Patzelt am 16.08.2019 um 14:43 Uhr
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