Bayern vs. Amazon und Co.

„Kioskbetreiber werden strenger überwacht als Online-Marktplätze“

Stuttgart - 21.08.2019, 12:45 Uhr

Bayern für eine bessere Marktüberwachung im E-Commerce: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, links im Bild) hat einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet, und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat ihn in den Bundesrat eingebracht. (m / Foto: imago images / Sven Simon)

Bayern für eine bessere Marktüberwachung im E-Commerce: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler, links im Bild) hat einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet, und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat ihn in den Bundesrat eingebracht. (m / Foto: imago images / Sven Simon)


Auch den illegalen Arzneimittelhandel im Blick

Auch wenn es im Antrag nicht explizit erwähnt ist – die bayerische Staatsregierung will mit diesem Antrag auch das Problem des illegalen Arzneimittelvertriebes über Online-Plattformen angehen bzw. hat es im Blick. Das erklärte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf Nachfrage von DAZ.online.

Auch eine mögliche Lösung wird in dem Antrag präsentiert: Die Haftung der Marktplatz-Betreiber soll wesentlich ausgeweitet werden. Online-Marktplätze sollen demnach stärker für die Handlungen ihrer Dritthändler in die Pflicht genommen werden. Amazon und Ebay müssten dann für das rechtskonforme Handeln ihrer Dritthändler einstehen. Aiwanger erklärt dazu im Interview: „Wer einen digitalen Marktplatz eröffnet, der muss auch aufpassen, wer sich darauf tummelt und dass die Marktteilnehmer auf seinem Marktplatz die Gesetze einhalten. Das muss eine Kommune, die auch nur einen Weihnachtsmarkt veranstaltet, übrigens auch tun. Das kann man umso mehr von internationalen Online-Marktplatzbetreibern verlangen, bei denen das Gefahrenpotenzial viel größer ist.“ Zur Umsetzung sollen nach Ansicht der Bayern die „Möglichkeiten des digitalen Fortschritts wie Kl-basierte Systeme und automatisierte Suchprogramme“ Beachtung finden, wie es in dem Antrag heißt. 

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Vorbild Umsatzsteuerhaftung

Als Beispiel, dass es durchaus funktionieren kann, die Plattform-Betreiber in die Pflicht zu nehmen, nennt Aiwanger die Anfang 2019 eingeführte Haftung der Online-Plattformen bei der Umsatzsteuer. Man habe gesehen, dass Online-Händler aus Drittstaaten systematisch keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Seit man die Plattform-Betreiber für die Verstöße der Händler haftbar gemacht habe, lief es deutlich besser, so der bayerische Wirtschaftsminister. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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