DAZ.online: Im Wettbewerb zwischen den inzwischen
zahlreichen Initiativen, Versandapotheken und Bündnissen geht es ja nicht nur
um den Einlöseprozess des E-Rezeptes. In die App-Angebote sollen weitere
Angebote eingebaut werden, wie etwa Vorbestellungen oder
Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Apotheker …
Friedrich: Natürlich können wir niemanden davon abhalten,
eigene Apps für die Kommunikation zwischen Patient und Apotheker zu entwickeln.
Wir sind aber der festen Überzeugung, dass der Transport, das Verwalten und das Einlösen des E-Rezeptes schützenswerte Güter sind. Diese Prozesse sollten frei
von monetären Interessen bleiben.
DAZ.online: Und für diesen Transportweg würde der DAV gerne
eine einzige Marktlösung haben.
Friedrich: Richtig. Unser Fokus liegt darauf, die
Basistechnologie zu schaffen, die dann auch gesetzlich geschützt werden sollte.
Wir finden, dass Arzneimittel nicht mit anderen Gütern vergleichbar sind. Das
Beispiel USA hat uns eindrucksvoll gezeigt, was passieren kann, wenn
Konzerninteressen in den Einlöseprozess bei E-Rezepten eingebunden sind. Dort
gibt es jetzt kartellrechtliche Probleme. Darüber hinausgehende Leistungen für
Apotheken und Kunden können dann gerne im Wettbewerb variieren und angeboten
werden.
2 Kommentare
Gesetzlich geschützt...
von Lorenz Weiler am 21.08.2019 um 9:26 Uhr
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Wenn 2 sich streiten ... das war mal ...
von Christian Timme am 21.08.2019 um 8:24 Uhr
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