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- 26.08.2019
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Niedersachsen
Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer
Auch Pflegekräfte sollen eine starke Interessenvertretung haben – mit diesem Anliegen sind die ersten Pflegekammern in der Republik an den Start gegangen. Vor einem Jahr war es etwa in Niedersachsen so weit. Doch nicht jeder konnte sogleich die Vorzüge der neuen Pflichtmitgliedschaft erkennen. Die ersten Klagen ließen nicht lange auf sich warten. Nun hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in zwei Urteilen die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft bestätigt. Auch Apotheker kennen derartige Auseinandersetzungen.
Die Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern und ihre Folgen sind in verschiedenen Abwandlungen immer wieder ein Thema vor den bundesdeutschen Gerichten. Auch Pharmazeuten kämpfen zuweilen mit den Zwängen, die ihre Interessenvertretung ihnen abverlangt. Sogar manch eine Kammer oder ein Kammermitglied wünschte, sich der ABDA entledigen zu können.
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Während die Apotheker bereits viele Streitigkeiten ausgefochten haben, fangen andere verkammerte Berufe gerade erst damit an. Denn mittlerweile hat sich die Zahl der Berufskammern weiter vergrößert. So wurde in drei Bundesländern der Weg für Pflegekammern bereitet: In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Diese neuen Kammern wollen für Pflegekräfte eintreten, ihre Arbeitssituation verbessern, für mehr Anerkennung sorgen und die Berufe weiterentwickeln.
In Niedersachsen waren Ende vergangenen Jahres allerdings einige der neuen Pflichtmitglieder sehr überrascht über ihre Beitragsbescheide – die Kammer besserte dann nach anhaltender Kritik ihre Beitragsordnung nach. Mitglieder, die weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdienen, müssen nun gar keinen Beitrag zahlen.
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