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Aktualisierte Ausbildungsinhalte
Der letzte große Block der Reform betrifft die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Im Gesetzentwurf wird erklärt, dass die Ausbildungsinhalte aktualisiert und neu strukturiert und auf die Vermittlung der für die das Berufsbild prägenden Tätigkeitsbereiche erforderlichen Kenntnisse und Handlungskompetenzen ausgerichtet werden. In bestimmten Bereichen erfolgt mit dieser Maßgabe eine Erweiterung der Ausbildungsinhalte (insbesondere bezüglich der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten einschließlich der erforderlichen Information und Beratung). Dem stehen vertretbare Kürzungen an anderer Stelle gegenüber (insbesondere in der Chemie und bei den chemischen Übungen).
Die im neuen PTAG gesetzlich geforderte Feststellung des Ausbildungserfolgs nach einheitlichen Vorgaben macht zudem weitere Änderungen in der PTA-APrV nötig, die die staatliche Prüfung, die Notenbildung und die Berücksichtigung von Vornoten betreffen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Den Schulen soll so hinreichend Zeit für die erforderlichen organisatorischen Umstellungen eingeräumt werden.
Hier finden Sie den ganzen Regierungsentwurf zur PTA-Reform.
2 Kommentare
Nur mehr Pargraphen, sonst wohl nichts
von Jochen Paulus am 01.09.2019 um 7:28 Uhr
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Enttäuschung
von P.Fecht am 29.08.2019 um 10:46 Uhr
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