DAZ.online-Wahlcheck

Wen könnten Apotheker in Sachsen wählen?

Berlin - 29.08.2019, 17:45 Uhr

Neu zu besetzen: Am 1. September müssen die sächsischen Wahlberechtigten einen neuen Landtag wählen. Was vertreten die Parteien in der Apothekenpolitik? DAZ.online hat nachgefragt. (Foto: imago images / Robert Michael)

Neu zu besetzen: Am 1. September müssen die sächsischen Wahlberechtigten einen neuen Landtag wählen. Was vertreten die Parteien in der Apothekenpolitik? DAZ.online hat nachgefragt. (Foto: imago images / Robert Michael)


Linke

Zur Rolle und Funktion der Apotheken für die örtliche Infrastruktur und die Versorgung in Sachsen:

Die Versorgung mit Medikamenten erfolgt im Wesentlichen über Apotheken. Deshalb sehen wir sie – wie auch die medizinisch-ärztliche Versorgung – als wesentlichen Bestandteil einer insgesamt guten gesundheitlichen Versorgung. Demzufolge gehören Apotheken zu den Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge und Infrastruktur, die wohnortnah erreichbar sein oder versorgen müssen.

Zur Apothekenzahl, der aktuellen Versorgungslage und daraus resultierendem, eventuellem Handlungsbedarf:

Der Sächsische Apothekerverband geht davon aus, dass möglichst mindestens 4000 Menschen im Einzugsgebiet einer Apotheke erforderlich sind, um ein wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Diese Einwohnerdichte ist in Sachsen zum Teil nicht gegeben. Dazu kommen örtliche und regionale Kaufkraftunterschiede. Dementsprechend ist auch in Sachsen festzustellen, dass vor allem Apotheken in Randlagen der Städte, im ländlichen Raum und in Stadtvierteln mit Einwohnerinnen und Einwohnern durchschnittlich geringerer Kaufkraft in ihrer Existenz bedroht sind, weil sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Wir sehen deshalb Handlungsbedarf, um die Arzneimittelversorgung überall im Freistaat Sachsen zu sichern, weil nur dadurch gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gewährleistet werden können. Diesem Problem könnte mit verschiedenen Maßnahmen begegnet werden. Dazu gehören z. B. eine Umstellung der Vergütung, indem nicht nur die abgegebenen Packungen, sondern auch die Beratungsleistungen in der Apotheke vergütet werden, oder ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten, was zudem größeren Schutz vor Fälschungen böte.

Zur Rolle des Versandhandels, insbesondere in der Landversorgung:

Die Linke ist der Auffassung, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, welche mit rund 80 Prozent den größten Teil des Umsatzes von üblichen Apotheken ausmachen, in Deutschland verboten werden sollte. Patientinnen und Patienten benötigen in einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine fachkundige Beratung, die durch eine wohnortnahe Apotheke am besten erfolgen kann. Es ist wichtig für den Therapieerfolg, dass mit einer auf die konkrete Beratungssituation angepassten Sprache das vorgeschriebene aktive Angebot der Beratung umgesetzt werden kann. Dies ist beim Versandhandel nicht entsprechend gegeben. Diese Positionen sind ausführlicher in einem Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag in Drucksache 19/9462 „Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten – Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten“ dargelegt

Zum einheitlichen Rx-Abgabepreis in Apotheken:

Die Linke fordert eine länderübergreifende Preisbindung für Arzneimittel in Europa und lehnt eine Preisfreigabe dementsprechend ab. Wir vertreten diese Position, weil die gesundheitliche Versorgung als Kernbereich sozialer Daseinsvorsorge den marktwirtschaftlichen Mechanismen und der Profitmaximierung entzogen sein sollte.

Zu neuen, besonderen Versorgungsformen auf dem Land (zum Beispiel Apothekenbus, Video-Beratung, Arzneimittel-Automat, etc.):

Rezeptsammelstellen gibt es in Sachsen bereits. Wir begrüßen dies, weil die verschriebenen Medikamente von den betreuenden Apotheken nach Hause gebracht werden, wo dann auch die fachgerechte Beratung stattfindet. Inwieweit diese Form der Versorgung ausreichend ist, kann unsererseits derzeit nicht bewertet werden. In jedem Fall müssen weitere Lösungen gesucht und Angebote geschaffen werden, wenn damit bestehende  Versorgungsprobleme nicht behoben werden können. Ein solches, weiteres Angebot können nach unserer Auffassung mobile Lösungen wie ein Apothekenbus sein, sofern dieser mit Fachkundigen besetzt ist, da so die Beratung gesichert bleibt. Dies ist bei Arzneimittel-Automaten nicht der Fall, weshalb wir diese nicht unterstützen. Video-Beratungen sehen wir vordergründig als Möglichkeit der zwischenzeitlichen Rückfrage bei Ärztinnen und Ärzten oder auch bei Apothekerinnen und Apothekern des Vertrauens z. B. im Falle von Unsicherheiten der Patientinnen und Patienten im Rahmen der therapeutischen Medikation. Insofern sprechen wir uns nicht gegen Video-Beratungen aus, sehen sie aber lediglich als ergänzende Angebote im Rahmen einer bestehenden Arzt-Patienten- bzw. Apotheker-Patienten-Beziehung und nicht als eine von dieser Beziehung abgekoppelte Form der Arzneimittelversorgung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

AfD-Conny

von G. Wagner am 30.08.2019 um 15:29 Uhr

Hallo Conny,
einfach mal die Klappe halten!

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Wen wählen ?

von Conny am 29.08.2019 um 17:46 Uhr

Die AfD kostet manchen Apotheker nicht die Existenz

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