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- 05.09.2019
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Apotheken-Stärkungsgesetz
Auch Baden-Württemberg protestiert gegen Spahns Rx-Boni-Verbot
Keine Lücke für Versender-Automaten und höheres Honorar
Baden-Württemberg ist das Land, in dem der EU-Versender DocMorris seinen Arzneimittel-Automaten im Örtchen Hüffenhardt installierte, der inzwischen mehrfach gerichtlich verboten wurde. In Spahns Apothekenreform ist jedoch ein Schlupfloch für Versender-Automaten enthalten. Im Entwurf steht, dass Versender auch Arzneimittel-Automaten betreiben dürfen, wenn sie sich an die gleichen Bedingungen halten, die für Vor-Ort-Apotheker gelten – nur dass sich die Ausgabestation nicht in den Betriebsräumen der Apotheke befinden muss. Damit wäre zwar das bekannte Modell Hüffenhardt weiterhin unmöglich, doch eine Version 2.0 durchaus denkbar. Das Ministerium vom Grünen-Politiker Lucha hatte sich stets gegen diese Form der Arzneimittelversorgung ausgesprochen. Und auch jetzt stellt das Ministerium klar: „Diese Regelung wird seitens des Ministeriums für Soziales und Integration in Baden-Württemberg kritisch gesehen. Zu Hüffenhardt gibt es ein Gerichtsurteil, dass die dortige Abgabe der Arzneimittel als rechtswidrig einstuft. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des Landes. Regelungen, die dies möglicherweise wieder relativieren, sollten daher unterbleiben.“
Sammelverordnung: Mehr Geld für Schmerzpumpen-Befüllung
Überraschenderweise wünscht sich Baden-Württemberg darüber hinaus noch eine Änderung an der Sammelverordnung, mit der unter anderem das Apothekenhonorar geändert werden soll. Das Ministerium erklärte, dass man es grundsätzlich begrüße, dass die Apotheker für Notdienste und Dokumentationspflichten besser vergütet werden sollen. Aber es sollten noch weitere Honorarverbesserungen dazukommen: „Wichtig sind uns beispielsweise Regelungen, mit denen die Versorgung von Schmerzpatienten durch Apotheken verbessert wird, beispielsweise im Zusammenhang mit der Befüllung von Schmerzpumpen.“ An welcher Honorar-Schraube die Baden-Württemberger in welcher Höhe genau drehen wollen, teilte das Ministerium aber nicht mit.
Zur Erinnerung: Die Sammelverordnung zur Veränderung der Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenbetriebsordnung hat im Bundesrat ihre letzte Station. Beschließt die Länderkammer sie, kann sie in Kraft treten. Der Bundestag ist nicht involviert. Allerdings bedeutet das auch, dass weitere Änderungen durch die Länder nur sehr schwer zu erwirken sind. Konkret müssten die Länder die Bundesregierung bitten, die Verordnung nochmals aufzulegen und wieder einzureichen – ein unwahrscheinliches Szenario.
Auch beim Rx-Boni-Verbot, das im Apotheken-Stärkungsgesetz enthalten ist, sind die Möglichkeiten der Länder begrenzt. Wenn sie einen solchen oben genannten Einspruch mehrheitlich beschließen, kann der Bundestag ihn jederzeit mehrheitlich überstimmen.
3 Kommentare
Warum nur Bayern und BW?
von Heiko Barz am 05.09.2019 um 12:33 Uhr
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Echt jetzt?
von Karl Friedrich Müller am 05.09.2019 um 9:31 Uhr
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?
von Anita Peter am 05.09.2019 um 7:40 Uhr
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