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- 09.09.2019
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- dm Drogeriemarkt kämpft ...
Der dm-Drogeriemarkt gibt nicht auf: In Österreich startet das Unternehmen nun den dritten Anlauf, den Apothekenmarkt anzugreifen. Das Ziel: Die Drogerie will selbst rezeptfreie Arzneimittel verkaufen dürfen. Zwei Mal schlug der Versuch, das Apothekenmonopol zu knacken, bereits fehl – nun setzt dm auf ein neues Anwaltsteam.
Bereits Anfang 2018 hatte dm Österreich angekündigt, die Schlappen vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hinzunehmen: Zwei Mal (2016 und 2017) hatte das Gericht einen Antrag der Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenmonopols abgelehnt – aus formalen Gründen. Die Anträge waren den Richtern nicht präzise genug formuliert. So erfolgte etwa der Angriff auf das von dm angegriffene österreichische Apothekengesetz zu pauschal mit „verfassungsrechtlichen Bedenken“. Nur weil seinerzeit keine Sachentscheidung fiel, ist dem Unternehmen überhaupt ein neuerlicher Anlauf möglich.
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Bei dm meint man, es sei mit den Grundrechten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes nicht vereinbar, dass Drogerien keine rezeptfreien Arzneimittel verkaufen dürfen. Jedenfalls dann, wenn sie dieselben Standards bei Beratung und Verbraucherschutz erfüllen wie österreichische Apotheken. „In anderen europäischen Ländern können wir unseren Kunden ein umfangreiches Sortiment rezeptfreier Arzneimittel zu attraktiven Preisen anbieten. In Österreich dürfen wir nicht einmal alle Eigenmarken-Produkte vertreiben, die von dm für den EU-Markt produziert werden“, so der österreichische dm-Geschäftsführer Harald Bauer – Deutschland kann er dabei nicht im Blick haben, hierzulande können Drogerien bekanntlich lediglich freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Bauer verspricht seinen Kunden bis zu 40 Prozent Preisersparnis gegenüber den Apothekenpreisen.
Anwalt: Was Online-Apotheken können, können Drogerien schon lange
Der neue Rechtsanwalt Dr. Mathis Fister sieht offenbar gute Chancen, dass es diesmal vor Gericht klappt. Er erklärt: „Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass die Gesundheitsministerin bestimmte Arzneimittel, darunter auch rezeptfreie, durch Verordnung für einen Verkauf in Drogerien freizugeben hat. In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht“. Durch eine entsprechende Erweiterung der Verordnung ließe sich eine auch unter grundrechtlichen Gesichtspunkten unbedenkliche Rechtslage herstellen. Andernfalls jedoch gerate das Apothekenmonopol in seiner derzeit geltenden Absolutheit mit den Grundrechten anderer Wirtschaftsteilnehmer in Konflikt, meint Fister. Der Anwalt bemüht zudem das Beispiel der Online-Apotheken: „Die Bestellung rezeptfreier Arzneimittel bei einer Online-Apotheke ist zulässig, ohne dass jemand dagegen Bedenken hätte, dass die Qualität der Arzneimittel auf dem Versandweg beeinträchtigt werden könnte oder dass die Kunden über die Eigenschaften des Arzneimittels online nicht ausreichend beraten werden könnten. Warum es dann aber unzulässig sein soll, dasselbe Arzneimittel in einer Drogerie zu erwerben, wo ideale Lagerbedingungen herrschen und nicht nur telefonische, sondern sogar persönliche Beratung in Anspruch genommen werden kann, ist in meinen Augen sachlich nicht zu begründen.“
Der österreichische Apothekerverband hatte Anfang vergangenen Jahres als Reaktion auf die Bestrebungen von dm in Österreich eine Studie zum Vertrieb von OTC-Arzneimitteln vorgelegt. Für diese wurden Regulierungen aus liberalen Vergleichsländern verglichen – mit dem Ergebnis, dass der OTC-Verkauf an Tankstellen und Co. die Preise einerseits nicht senkt und Konsumenten auch nicht bessergestellt würden.
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