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- 10.09.2019
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Erhöht die neue Quote den Importanteil?
Ein Erklärungsversuch für die steigenden Importabsätze
Rechenbeispiel: Arzneimittel über 300 Euro
Die Folgen dieser Regelung werden anhand der Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro deutlich. Dann greift die neue Preisgünstigkeitsklausel. Danach gilt ein Import bei einem Preis über 300 Euro als preisgünstig, wenn er mindestens 5 Prozent billiger als das Original ist. Für eine Beispielrechnung soll angenommen werden, dass die Importeure den Preis genau an dieser Schwelle festlegen. Dann müssten 40 Prozent der Arzneimittel im importrelevanten Markt Importe sein, um 2 Prozent des Umsatzes einzusparen. Für Arzneimittel mit Preisen unter 300 Euro ergeben sich andere Rechnungen und geringere Anforderungen. Doch die Betrachtung beschränkt sich hier auf die Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro, weil unzureichende Importabgaben in diesem Bereich nur durch die Abgabe von sehr viel mehr Importen bei billigeren Arzneimitteln kompensiert werden könnten.
Apothekenindividuelle Rechnung nötig
Daraufhin stellt sich die Frage: Was ist mehr? 5 Prozent vom gesamten GKV-Umsatz oder 40 Prozent von den Arzneimitteln mit Preisen über 300 Euro, die tatsächlich durch Importe substituiert werden können? Die Frage kann nur für jede Apotheke und jeden Erfassungszeitraum getrennt betrachtet werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Rabattvertragsgenerika mit sehr niedrigen Preisen gegenüber ein paar hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln bei einer Umsatzbetrachtung nur wenig ins Gewicht fallen. Insbesondere bei vielen Verordnungen über relativ hochpreisige Produkte ohne Rabattverträge, können 40 Prozent davon sehr viel sein. Wenn solche Produkte 20 Prozent des Umsatzes (nicht des Absatzes!) mit der GKV ausmachen, entsprechen 40 Prozent davon bereits 8 Prozent des gesamten GKV-Umsatzes. Eine solche Apotheke müsste allein aufgrund dieser Produkte 8 Prozent ihres GKV-Umsatzes in Form von Importen abgeben - statt der früheren 5 Prozent.
Oder anders gerechnet: Sobald Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro ohne Rabattvertrag mindestens 12,5 Prozent des GKV-Umsatzes ausmachen, ergibt sich allein daraus die Verpflichtung, mindestens 5 Prozent des Umsatzes in Form von Importen abzugeben, sofern diese Importe nur die Mindesteinsparung gemäß der neuen Preisgünstigkeitsklausel bieten. Die Verpflichtungen aus den niedrigeren Preisklassen kommen noch dazu. Dies spricht dafür, dass auch die neue Importquote zumindest in einigen Apotheken zum vermehrten Absatz von Importen beiträgt. Noch stärker als auf den Absatz müsste dies jedoch auf den Umsatz wirken. Diese Daten bleiben abzuwarten.
7 Kommentare
Ganz anderer Ansatz?
von Tobias Kast am 11.09.2019 um 7:43 Uhr
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Ahnungslose Verordner in Verbindung mit dem Preisanker
von Andreas Grünebaum am 10.09.2019 um 18:43 Uhr
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@ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 16:02 Uhr
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AW: @ Jörg Geller
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 16:41 Uhr
AW: @ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 17:21 Uhr
Importregelung
von Gregor Huesmann am 10.09.2019 um 15:14 Uhr
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Die Schwierigkeiten
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 14:22 Uhr
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