Betrugssichere Registrierkassen

Verschärfte Kassenführung kommt verzögert

Berlin - 16.09.2019, 17:00 Uhr

Elektronische Registrierkassen sollen manipulationssicher sein – die Steuerbehörden haben ein Auge darauf. (b/Foto: BillionPhotos.com / stock.adobe.com)

Elektronische Registrierkassen sollen manipulationssicher sein – die Steuerbehörden haben ein Auge darauf. (b/Foto: BillionPhotos.com / stock.adobe.com)


Neuerungen zum 1. Januar 2020: Zertifikat und Belegpflicht

Neben der neuen Kassennachschau sollen ab dem 1. Januar 2020 kommenden Jahr zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen in den elektronischen Registrierkassen für mehr Sicherheit gegen Manipulationen sorgen. Sie werden zur Pflicht, etwa um eine nachträgliche Löschung von Umsätzen unmöglich machen. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Gefordert sind hier die Hersteller der Kassensystems beziehungsweise die Softwarehäuser: Sie müssen den entsprechenden Antrag stellen und für die Einbindung der Sicherheitseinrichtung ins System sorgen. Die Apotheke muss dann ihrerseits dem Finanzamt melden, dass das System vorhanden ist und um welches es sich genau handelt – und zwar bis zum 31. Januar 2020, so sieht es das Gesetz vor. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen dann ab dem kommenden Jahr Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Ende August hatten die Hersteller der Kassensysteme laut Lemke allerdings erst ein gutes Dutzend Anträge gestellt, von denen noch keiner beschieden war. Das zeigt für die Steuerberaterin eindeutig: „Die Frist ist nicht machbar“. Schon vor einigen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die technischen Voraussetzungen nicht bis zum Jahresende umgesetzt werden können. Lemke zufolge hat das Bundesfinanzministerium nun für November oder Dezember ein Schreiben angekündigt, das die Frist entschärfen soll. Den Beteiligten soll mehr Zeit eingeräumt werden. Damit werde man weiter ins Jahr 2020 hineinrutschen, so die Steuerberaterin.

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Eine Übergangsregelung ist im Übrigen für Kassen vorgesehen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht auf den geforderten technischen Standard nachrüstbar sind. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2022 nachgerüstet sein.

Und noch etwas ist ab dem kommenden Jahr Pflicht: Ab 1. Januar müssen Belege ausgegeben werden. Hierauf müssen diverse Angaben zum Betrieb und zur abgegebenen Ware vermerkt sein. Dazu zählen auch die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls sowie eine Transaktionsnummer, die es den Finanzbehörden ermöglichen soll, leicht den konkreten Vorgang innerhalb des Kassensystems bis zur Quelle zurückzuverfolgen. Ausreichend ist es, wenn der ausgedruckte Papierbeleg angeboten wird – der Kunde ist nicht verpflichtet, diesen anzunehmen und aufzubewahren – aufheben muss ihn auch der Apotheker nicht. Eine elektronische Bereitstellung des Beleges bedarf der Zustimmung des Kunden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

in die Psychiatrie

von Hilmar Johnke am 17.09.2019 um 9:35 Uhr

einerseits besteuert der Staat die wirklich großen Einkommen gar nicht oder viel zu wenig und bietet Schlupflöcher an (zB Luxemburg, Malta), geht einem groß angelegtem Betrug (nicht verharmlosend Steuerhinterziehung) wie CumEx nicht nach, verschenkt viele Milliarden, besteuert Kapitaleinkommen geringer als Einkommen durch Arbeit,
hat dann aber Angst, in der Kassen könnten ein paar läppische Euros verschwinden. Jeder mit Kasse und Bareinnahmen steht unter Generalverdacht und wird kriminalisiert.
Da gehören ein paar Gesetzesmacher in die Psychiatrie oder vor Gericht. Und Finanzprüfer bei denn kleinen Läden.

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