Apotheken-Stärkungsgesetz

Bundesländer empfehlen der Bundesregierung das Rx-Versandverbot

Berlin - 20.09.2019, 14:36 Uhr

Der Bundesrat hat beschlossen, der Bundesregierung das Rx-Versandverbot zu empfehlen. (Foto: Imago images / photothek)

Der Bundesrat hat beschlossen, der Bundesregierung das Rx-Versandverbot zu empfehlen. (Foto: Imago images / photothek)


Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag in einem ersten Durchgang mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz beschäftigt. Die Länderkammer hat mit knapper Mehrheit eine Stellungnahme beschlossen, in der die Länder der Bundesregierung Änderungen an dem Gesetz empfehlen. Eine der Forderungen der Länder: das Rx-Versandverbot. Das Plenum des Bundesrates folgt damit der Kritik des Gesundheitsausschusses, der das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Rx-Boni-Verbot im Bundestag abgelehnt hatte.

Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung, mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz das Rx-Versandverbot zu beschließen. Das Plenum der Länderkammer hat soeben mit knapper Mehrheit (genaue Stimmenzahl wurde nicht bekanntgegeben) eine Stellungnahme zu der Reform beschlossen, die die Bundesregierung Mitte Juli im Kabinett durchgewinkt hatte. Konkret fordern die Länder eine kleine Neuregelung im Paragrafen 43 des AMG. Darin heißt es zurzeit: „Arzneimittel (...), die nicht (...) für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen (...) berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Gestrichen werden soll „ohne behördliche Erlaubnis“. Das heißt: Der Rx-Versand wäre somit nicht mehr möglich.

Die Länder begründen diese Forderung unter anderem damit, dass der Staat die Pflicht hat die Gesundheit seiner Bevölkerung zu schützen. Die Sicherstellung dieser Arzneimittelversorgung habe der Staat den Apotheken übertragen. Damit die Apotheken dieser Aufgabe nachkommen können, brauchen sie den Ländern zufolge den einheitlichen Abgabepreis, der durch das Rx-Versandverbot garantiert wird. Das Rx-Versandverbot sei zudem europa- und verfassungsrechtlich machbar. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Rx-Boni-Verbot im SGB V kritisieren die Länder, unter anderem weil es aufgrund des Fokus auf GKV-Versicherte ungerecht sei. (Hier gibt es mehr Details zur Begründung.)

Welche Auswirkungen hat der Beschluss?

Die Zustimmung des Plenums zu dieser Beschlussempfehlung aus dem Gesundheitsausschuss war nicht selbstverständlich: Denn unter den Gesundheitsminister/-innen, die im Gesundheitsausschuss zusammenkommen, sind einige bekannte Gegner des Rx-Versandhandels. Dass eine Mehrheit der Gesundheitsminister die die Ministerkollegen in den Landesregierungen überzeugt, in denen oftmals FDP- und Grünen-Politiker sitzen, die gegen das Rx-Versandverbot sind, war daher eher unwahrscheinlich.

Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss nun? Wahrscheinlich wenige bis gar keine. Denn: Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann es also nicht verhindern. Die jetzt beschlossene Stellungnahme wird der Bundesregierung übermittelt. Das Bundesgesundheitsministerium muss dann eine Gegenäußerung schreiben, in der sie sich sehr wahrscheinlich gegen das Rx-Versandverbot ausspricht. Anschließend wird die Stellungnahme des Bundesrates samt Gegenäußerung des BMG an den Bundestag übermittelt, damit die Debatte dort starten kann.

Apotheker in Hessen und NRW fordern Spahn zum Handeln auf

Kurz nach dem Beschluss der Länderkammer meldete sich die Landesapothekerkammer Hessen mit einer Pressemitteilung zu Wort. Die Vertreter der Bundesländer hätten erkannt, dass das Rx-Boni-Verbot im SGB V nicht ausreiche, um die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen. „Man erkennt, dass die Vertreter der Länder näher bei den Menschen und ihren Sorgen und Bedürfnissen sind“, so Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

Funke weiter: „Wir appellieren daher mit Nachdruck an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auf die Einschätzung ihrer Länderkollegen zu vertrauen und sich ihnen anzuschließen und so endlich wieder für gleiche Preise zu sorgen“, erklärt Funke.

NRW-Apotheker: Gesetzgeber und Spahn sollten die Länder nicht ignorieren

Auch die Apothekerverbände und -kammern in Nordrhein-Westfalen äußerten sich nach dem Bundesratsbeschluss deutlich zu dem Thema. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie den Gesetzgeber auf, die Entscheidung nicht zu ignorieren. „Wenn sich ein herausragendes Verfassungsorgan und kompetentes Gremium wie der Bundesrat juristisch fundiert für ein Rx-Versandhandelsverbot ausspricht, muss das jetzt auch von der Regierung aufgegriffen werden. Der Bundesgesundheitsminister ist gut beraten, wenn er das Rx-Versandhandelsverbot aktiv in das Gesetzgebungsverfahrens einbringt, statt sich für eine nachweislich ungeeignete Lösung zu entscheiden“, betonen die Vorsitzenden der Apothekerverbände in Nordrhein und Westfalen-Lippe, Thomas Preis und Dr. Klaus Michels, sowie die Präsidenten der Apothekerkammern in Westfalen-Lippe und Nordrhein, Gabriele Regina Overwiening und Dr. Armin Hoffmann. 

Die Kammern und Verbände in NRW arbeiten bei der Apothekenreform derzeit sehr eng zusammen. Mehrfach hatten sie die ABDA darauf hingewiesen, dass sie bei der Gleichpreisigkeit nicht nachgeben solle. Im Interview mit DAZ.online hatte AVWL-Chef Klaus Michels zuletzt allerdings erklärt, dass das Rx-Versandverbot nur zweite Wahl sei, weil es mildere Mittel gebe, nämlich den Erhalt der Rx-Preisbindung im Arzneimittelgesetz.

Die ABDA hingegen priorisiert das Rx-Versandverbot nicht mehr. Die Mitgliederversammlung hatte beschlossen, dass das Rx-Versandverbot nur noch eine „Handlungsoption" ist. Das heißt: In erster Linie verfolgt die ABDA gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in erster Linie das Ziel, das Apotheken-Stärkungsgesetz in der Versorgung umzusetzen. Das hatte auch DAV-Vize Hans-Peter Hubmann kürzlich im DAZ.online-Interview bekräftigt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Daniel Günther for ABDA - President

von Dirk Krüger am 20.09.2019 um 16:41 Uhr

Begründung:

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Apotheker, nicht die ABDA.

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AW: Daniel Günther for ABDA - President

von Ulrich Ströh am 20.09.2019 um 16:48 Uhr

Lieber schleswig-holsteinischer Kollege,

zutreffend formuliert!

Und vorher zutreffend argumentiert !

Aber das Schiff ist aus dem Hafen...

AW: Daniel Günther for ABDA - President

von Dirk Krüger am 20.09.2019 um 17:06 Uhr

... ja, führungslos und in schwerer See. Zur Titanic wird das Schiff, wenn der EuGH den Taschenspielertrick von Spahn mit dem Boniverbot im SGB V in die Tonne tritt und die Preisbindung untergeht.

Was der Bundesrat außerdem noch beschlossen hat

von Dirk Krüger am 20.09.2019 um 16:34 Uhr

Zitat aus der Beschlussvorlage:
"Der Bundesrat bittet, das nach § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Arzneimittelgesetz (AMG) zuständige Bundesministerium zu prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken gewährleisten zu können.
Begründung:
[...] Die Kosten im pharmazeutischen Großhandel sind seither gestiegen. Davon ist auch in Zukunft auszugehen.[...]
Während die Vergütung der Apotheken mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Sicherung der Vor-Ort Apotheken erhöht werden soll, werden die Einsparungen durch das AMNOG bei den Großhandlungen nicht kompen-siert.[...]" Zitat Ende

Wie bitte? Welche Erhöhung der Vergütung der Apotheken? Mir ist keine Erhöhung des Rx-Aufschlages bekannt, die einzige Form unserer Vergütung.
Die erhöhten Erstattungen für BTM-Dokumentation und Notdienst sind Aufwandsentschädigungen und ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Vergütung unserer täglichen Arbeit bleibt unverändert, also wird diese von der Politik entgegen vieler Lippenbekenntnisse nicht wertgeschätzt. Auch in den Apotheken steigen die Kosten unaufhörlich !
Um die zukünftige Vergütung von zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen als Erhöhung des Apothekeneinkommens zu bezeichnen, bedarf es einer rosaroten Brille. Die filtert bekanntlich rote Zahlen aus. Diese sind bei dem vorgesehenen geringen Betrag zu erwarten.

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AW: Was der Bundesrat außerdem noch

von Dirk Krüger am 21.09.2019 um 12:35 Uhr

Ergänzend noch der Gedanke, dass "die Politik" deswegen keine Erhöhung des Fixaufschlages in Betracht gezogen hat, da die ABDA diese ja gar nicht gefordert hat. Da kann man ja nicht erwarten, dass der Gesetzgeber von selbst tätig wird.
Die Lobbyarbeit der Großhandlungen ist da offensichtlich erfolgreicher.
Eine Erhöhung unserer Vergütung ist auf Jahre nicht in Sicht, zumindest nicht, solange ein F. Schmidt an der ABDA-Spitze steht. Aber auch eine in naher Zukunft gestellte Forderung in dieser Richtung wird nicht erfolgreich sein, denn so schnell wird die Poltik die AmPrVO nicht wieder anfassen. Sie meint ja, uns bereits jetzt einen kräftigen Schluck aus der Pulle genehmigt zu haben...
So beschert uns das Versäumnis der ABDA über Jahre hinweg einen weiter sinkenden Ertrag. Vielen Dank dafür!

Lippennummer

von Thomas Kerlag am 20.09.2019 um 16:09 Uhr

Das macht der Bundesrat nur weil es keine Wirkung hat. Man kann dann immer sagen man hätte sich doch bekannt. Das sind doch Politiker

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Schmidt

von Conny am 20.09.2019 um 15:03 Uhr

Hat sich Schmidt schon aus Abu Dhabi entsetzt geäussert, das der Bundesrat gegen die Abda stimmt ?

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AW: Schmidt in Abu Dhabi

von Pille Palle am 20.09.2019 um 16:29 Uhr

nein, hat aber drauf hin gewiesen, dass zwar Waffenexporte nach Saudi Arabien bäh sind, nicht jedoch die Umleitung der Gelder aus dem deutschen Gesundheitswesen dort hin. Schließlich möchtem man ja auch DORT mal urlauben bzw. nach erfolgreicher Karriere- Beendigung auf ein schönes Bakschisch hoffen dürfen

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