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Apotheken-Stärkungsgesetz
Das Rx-Versandverbot bleibt eine „Handlungsoption“
Die ABDA-Mitgliederversammlung hat das Rx-Versandverbot am gestrigen Dienstag vorerst zurückgestellt. Konkret heißt das: Selbst wenn die Bundesregierung weiterhin das „alte“ Rx-Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz streichen will, muss die ABDA-Spitze in ihren Gesprächen nicht automatisch das Verbot einfordern. Der Beschlusstext der Mitgliederversammlung liegt DAZ.online jetzt vor: Demzufolge ist das Rx-Versandverbot in Zukunft eine „Handlungsoption“. In einem früheren Beschluss hörte sich das noch konkreter an.
Das Rx-Versandverbot bleibt ein sensibles Thema für die Apotheker. Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung war dies lange die einzige politische Forderung der ABDA. Und in vielen Bereichen wird diese Forderung nach wie vor aufrechterhalten: Die bayerische Landesregierung favorisiert das Verbot nach wie vor und es gibt auch einige ABDA-Mitglieder, die diese Forderung weiterhin im Fokus ihrer politischen Arbeit haben. Nicht zu vergessen ist die Initiative des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, der unter anderem mit der Noweda derzeit für eine Petition kämpft, die das Verbot enthält.
Doch es gibt auch andere Töne im Apothekerlager. Da ist von „politischem Realismus“ die Rede und davon, dass man das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz nicht durch eine Blockadehaltung verhindern sollte, schließlich gebe es für das Verbot schlichtweg keine politische Mehrheit auf Bundesebene. In der gestrigen ABDA-Mitgliederversammlung ging es darum, einen für beide Lager unterstützbaren Mittelweg zu finden. Die rund 140 Vertreterinnen und Vertreter der Kammern und Verbände einigten sich dann auf diesen Text:
Die ABDA hält die Forderung aufrecht, § 78 I 4 AMG nicht zu streichen. Hiervon unabhängig verfolgt die ABDA das Ziel, weitere Verbesserungen an dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, wie sie insbesondere in der Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf gefordert wurden, herbeizuführen. Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Handlungsoption für den Fall bleibt, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht als ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten."
3 Kommentare
MV ... mehr Versammlung als "Vertretung"? ...
von Christian Timme am 26.06.2019 um 13:40 Uhr
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Nachrichtenwert dieser Resolution
von Ulrich Ströh am 26.06.2019 um 12:35 Uhr
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Handlungsoption RXXV
von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 11:34 Uhr
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