Es ist noch gar nicht so lange her, als es in der DAZ 19/2015 hieß: „Kein HIV-Test für zu Hause: AIDS-Hilfe sieht Selbsttest kritisch.“ Der britische Diagnostika-Hersteller BioSure hatte damals gerade den weltweit ersten HIV-Selbsttest in Großbritannien auf den Markt gebracht. Abgesehen von der damaligen Gesetzeslage sah die AIDS-Hilfe „gute Gründe, HIV-Tests im Umfeld einer Beratungsstelle oder einer Arztpraxis verbunden mit einem persönlichen Kontakt durchzuführen.“ Ein sehr wichtiger Aspekt sei dabei, im persönlichen Gespräch die Betroffenen nach einem reaktiven Test auffangen zu können, auch mit Blick darauf, dass es zu „falsch positiven“ Ergebnissen kommen kann, hieß es damals.
Ähnliche Bedenken brachte die ABDA 2018 wieder ins Spiel, als sie eine Apothekenpflicht für HIV-Tests forderte, die zukünftig an Laien abgegeben werden sollten. Diese Forderung wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass der alleinige Vertriebsweg über Apotheken nicht „niederschwellig“ genug sei: „Das ausdrücklich gewünschte niedrigschwellige Angebot, das auch einen Bezug über das Internet ermöglicht, würde mit der Apothekenpflicht konterkarieren. Eine Apothekenpflicht ist mit der Freigabe für HIV-Selbsttests daher nicht vorgesehen.“
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