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Gericht lehnt Lunapharm-Eilantrag ab
Spahn darf von „mutmaßlich“ gestohlenen Arzneimitteln sprechen
Vom Informationsauftrag gedeckt
Gegen den rbb hat Krautz-Zeitel bereits ein Urteil erwirkt, das dem Sender zahlreiche Aussagen untersagt – Stichwort unzulässige Verdachtsberichterstattung. Das Berufungsverfahren ist noch anhängig. Auch gegen das BMG und Spahn ging das Unternehmen vor. Ihnen sollte gerichtlich verboten werden, im Zusammenhang mit Lunapharm-Arzneimitteln von einem „Diebstahl“ zu sprechen. Denn ein solcher sei nicht erwiesen. Das Ministerium ließ daraufhin recht schnell alle möglicherweise kritischen Aussagen zu Lunapharm aus seinem Internetauftritt entfernen.
Nun lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Lunapharm-Antrag jedoch ab (Az.: 7 L 1017/19). Nachdem das BMG im gerichtlichen Verfahren angekündigt hatte, auch in dem Beitrag vom 4. April 2019 bei einer erneuten Einstellung auf der Internet-Seite die Angabe des Diebstahls mit dem Zusatz „mutmaßlich“ zu versehen, sah die Kammer keinen Anlass für eine Untersagung.
Die Veröffentlichung sei vom Informationsauftrag des Ministeriums über die Motive des Gesetzesvorhabens gedeckt und diene der Information der Öffentlichkeit, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Dem Umstand, dass die Vorwürfe in den laufenden Verfahren in Griechenland und Deutschland noch nicht abschließend geklärt seien, werde durch die Kennzeichnung als „mutmaßlich gestohlen“ hinreichend Rechnung getragen. Dass es sich juristisch möglicherweise um Unterschlagung handele, sei ohne Belang, weil in der Öffentlichkeit nicht klar zwischen den Straftatbeständen des Diebstahls und der Unterschlagung unterschieden werde.
Gegen den Beschluss kann Lunapharm – aber auch das BMG – nun noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 4. Oktober 2019, Az.: 7 L 1017/19
2 Kommentare
Lunapharm
von Gunter Kowalski am 11.10.2019 um 17:02 Uhr
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Lunapharm
von Gunter Kowalski am 11.10.2019 um 8:28 Uhr
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