Unterdosierungen

NRW-Landtag weist Petition zum Bottroper Zyto-Skandal ab

Berlin - 11.10.2019, 12:30 Uhr

Bottroper Demonstranten trugen im vergangenen Jahr Listen mit anonymisierten Namen der Patienten durch die Stadt, die aus der früheren Alten Apotheke mit Krebsmitteln versorgt worden waren. (m / Foto: hfd) 

Bottroper Demonstranten trugen im vergangenen Jahr Listen mit anonymisierten Namen der Patienten durch die Stadt, die aus der früheren Alten Apotheke mit Krebsmitteln versorgt worden waren. (m / Foto: hfd) 


Petitionsausschuss sieht „leider keine Möglichkeit“

Außerdem müsse das Vorliegen eines Beweisnotstandes geprüft werden, fordert die Patientin, die in Bottrop auch monatliche Demonstrationen organisiert hat. Dann könnten die Angaben des Gewaltopfers einer Anerkennung zugrunde gelegt werden, wenn sie zwar nicht bewiesen, aber überwiegend wahrscheinlich sind. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts reiche „die gute Möglichkeit“ – gewisse Zweifel könnten bestehen bleiben. In ihrem Fall sei es „mehr als wahrscheinlich“, dass sie minderdosierte Infusionen erhalten habe und damit geschädigt worden sei.

Daher erbat Benedetti vom Landtag die Bewilligung ihres Antrags auf Opferentschädigung. Außerdem forderte sie vom Parlament, dass auch die Unterlassung von lebensrettenden und lebensverlängernden Therapien als Gewalttat gewertet werden können. Doch nach der DAZ.online vorliegenden Entscheidung sieht der Petitionsausschuss „leider keine Möglichkeit“, dem Anliegen Benedettis „zum Erfolg zu verhelfen“. In dem Schreiben geht der Ausschuss jedoch gar nicht auf ihre Anliegen ein, sondern erklärt lediglich, dass zukünftig jede Zyto-Apotheke jährlich unangemeldet überprüft werde – samt Probenuntersuchungen.

 Petitionsausschuss sieht keinen Anlass für weitere Maßnahmen

Außerdem habe die Landesregierung angekündigt, sich im Rahmen der Gesetzgebung beim Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) für strengere Kontrollen einzusetzen. Der Petitionsausschuss sehe „keinen Anlass“, der Landesregierung „darüber hinausgehende Maßnahmen zu empfehlen“. Auf die Frage der Opferentschädigung ging der Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme mit keinem Wort ein.

Benedetti ist hiervon sehr enttäuscht, wie sie DAZ.online erklärt: Für sie sei dieser Antrag eine Hoffnung gewesen, da der Petitionsausschuss so etwas wie ein „Anwalt“ der Bürger sei – doch habe sie ein weitere Ablehnung erhalten. „Für mich hat ein Ministerium sich ohne Wenn und Aber hinter uns Opfer zu stellen und nicht auf das Ergebnis der Revision zu warten“, sagt sie. „Die vielen Verstorbenen hatten noch nicht einmal die Chance, das Ergebnis zu erleben, und die Hinterbliebenen hätten schon seit Jahren die Unterstützung gebraucht.“ Ganz zu schweigen von den Menschen, die inzwischen erneut erkrankt sind. „Aber nichtsdestotrotz mache ich weiter“, sagt Benedetti.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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