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Unterdosierungen
NRW-Landtag weist Petition zum Bottroper Zyto-Skandal ab
Eine ehemalige Patientin des Bottroper Apothekers Peter S. hat sich wegen ihrer womöglich unterdosierten Krebsmittel an den Landtag in Düsseldorf gewandt: Sie erbittet eine Entschädigung nach dem Opferschutzgesetz – und eine Gesetzesänderung. Doch der Petitionsausschuss sieht nach seiner DAZ.online vorliegenden Stellungnahme „keinen Anlass“, der Landesregierung weitere Schritte zu empfehlen.
Heike Benedetti wurde vor fünf Jahren wegen einer Krebserkrankung behandelt – und erhielt ihre Zytostatika vom Bottroper Apotheker Peter S., den das Landgericht Essen vor gut einem Jahr zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat. Die Richter sahen ihn wegen Arzneimittelfälschung in tausenden Fällen und Abrechnungsbetrugs schuldig, nicht aber wegen Körperverletzung oder Mordes – unter anderem, da sich nicht mehr nachweisen lässt, welche Patienten unterdosierte Krebsmittel erhalten haben. Inzwischen ist die Revision beim Bundesgeneralanwalt eingegangen, der Bundesgerichtshof wird sich wohl kommendes Jahr mit dem Fall beschäftigen.
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Benedetti stellte beim zuständigen Landesverband einen Antrag auf Opferentschädigung, welcher jedoch abgelehnt wurde – weshalb sie beim Landtag in Düsseldorf eine Petition einreichte. Das Leid der eigentlichen Opfer des Skandals – der Patienten – sei bei dem Urteil des Landgerichts Essen nicht berücksichtigt, sagt sie. Peter S. habe „aus Geldgier Roulette mit dem Leben der Krebspatienten gespielt“ und so Leid und Verzweiflung verursacht, viele Patienten seien bereits verstorben. Benedetti sieht auch Schuld bei der Apothekenaufsicht – die zuständige Amtsapothekerin hatte vor Gericht erklärt, die Apotheke von S. sei über Jahre praktisch nicht kontrolliert worden. „Ermöglicht wurde das Tun des Apothekers auch durch das Versagen der Kontrollbehörden“, schreibt die frühere Krebspatientin daher. „Patientenschutz wurde kleingeschrieben.“
Kompensation nach Opferentschädigungsgesetz?
Um nach den Opferentschädigungsgesetz eine Kompensation zu erhalten, benötigt es das Vorliegen einer Gewalttat – nach dem Gesetz ist dies ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person, der etwa durch die vorsätzliche Beibringung von Gift erfolgen kann. Der Apotheker habe Krebspatienten die verschriebenen, vermutlich lebensrettenden oder zumindest lebensverlängernden Zytostatika vorenthalten. „Der Gesetzgeber hat diesen Fall nicht wortwörtlich in den Gesetzestext aufgenommen“, erklärte Benedetti in ihrer Petition – sie sieht eine Gewalttat durch Unterlassen. „Der reine Gesetzestext ist damit für derartige Fälle unvollständig und sollte zukünftig explizit ergänzt werden“, fordert sie vom Landtag. Bis dahin müsse es möglich sein, dass der Landesverband im Rahmen einer Auslegung des Gesetzestextes derartige Fälle auch anerkennt und nicht generell ablehnt.
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