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Anfrage von Michael Hennrich (CDU)
BMG: Beim Rx-Versandverbot wäre die „Begründungslast“ zu hoch
Hennrich: Einige Ministerien machten sich einen schlanken Fuß
Die Antwort entspricht den Bedenken, die Spahn kürzlich auf dem Deutschen Apothekertag präsentierte. Gegenüber der Hauptversammlung der Apotheker erklärte Spahn, dass es weiterhin große juristische Bedenken in den Ministerien für Justiz und Wirtschaft gebe. Er las aus einer Stellungnahme des Justizministeriums vor, in der auf die juristischen Bedenken bezüglich des Rx-Versandverbotes hingewiesen wurde.
Aber warum fragte der CDU-Abgeordnete Hennrich überhaupt nach der Meinung der Bundesregierung zum Rx-Versandverbot? Gibt es nach der Empfehlung der Bundesländer, das Verbot zu beschließen, in der Unionsfraktion wieder den Willen, zum Verbot zurückzukehren? Eher nicht. Hennrich begründet seine Anfrage so:
Mir war es wichtig, in dieser Angelegenheit einmal die Bundesregierung als Ganzes zu befragen. Ich hatte den Eindruck, dass sich einige Ministerien in der Lösung des Versandhandelskonfliktes zuletzt einen schlanken Fuß gemacht haben. Heißt konkret: Sowohl das Rx-Versandverbot passte nicht, aber auch nicht das vorgeschlagene Rx-Boni-Verbot im SGB V. Deswegen stellte ich die Anfrage an die gesamte Bundesregierung, nun liegt uns eine verbindliche Aussage dazu vor, dass die vorgesehene Regelung ein geringerer Eingriff wäre und damit rechtlich einfacher zu realisieren ist als das Rx-Versandverbot.“
Die juristische Machbarkeit des Rx-Versandverbots ist bekanntermaßen hoch umstritten: Es gibt auch mehrere prominente Studien, denen zufolge das Verbot durchaus begründbar wäre. Da wäre zunächst das Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das kurz nach dem EuGH-Urteil erschien. Demnach wäre ein Verbot umsetzbar, wenn keine milderen Mittel gefunden werden könnten. Auch im wettbewerbsökonomischen Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Dr. Uwe May, der Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und des Juristen Dr. Heinz-Uwe Dettling wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung einen solchen Eingriff rechtfertigen würde. Nicht zuletzt die ABDA hat drei wichtige juristische Gutachten dazu in der Schublade: Gegenüber der Standesvertretung der Apotheker erklärte unter anderem der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio, dass ein Rx-Versandverbot unter gewissen Umständen umsetzbar wäre.
20 Kommentare
zu hoch
von Pille Palle am 21.10.2019 um 16:46 Uhr
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Staatsstruktur-Verrottungs-Laissez-faire
von Andreas P. Schenkel am 15.10.2019 um 16:46 Uhr
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RXVV
von pille62 am 15.10.2019 um 13:32 Uhr
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Hennrichs „Ungleichung“
von Heiko Barz am 15.10.2019 um 12:59 Uhr
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Spahn beschließt keine Gesetze - das macht der Bundestag
von Dirk Krüger am 15.10.2019 um 9:29 Uhr
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Begründungslast zu hoch ?
von J.M.L am 15.10.2019 um 8:18 Uhr
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Ist nicht mehr so weit auseinander
von ratatosk am 14.10.2019 um 19:08 Uhr
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BMG RxVV
von Eckart Niemöller am 14.10.2019 um 19:07 Uhr
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AW: BMG RxVV
von Michael Zeimke am 15.10.2019 um 9:22 Uhr
Übliche Lügen und Ausflüchtw
von ratatosk am 14.10.2019 um 19:04 Uhr
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Die Argumentation ist beschämend
von Christian Springob am 14.10.2019 um 18:50 Uhr
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Artikel von Benjamin Rohrer
von Bernd Haase am 14.10.2019 um 14:31 Uhr
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Wirtschaftlichkeit gefährdet?
von Pharmi am 14.10.2019 um 14:25 Uhr
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?
von Anita Peter am 14.10.2019 um 13:38 Uhr
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AW: ?
von Roland Mückschel am 14.10.2019 um 16:27 Uhr
Keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung ?
von Dirk Krüger am 14.10.2019 um 13:05 Uhr
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AW: Das ist nicht die Frage
von Mathias Mallach am 14.10.2019 um 13:39 Uhr
AW: Sowohl als auch
von Dirk Krüger am 14.10.2019 um 14:00 Uhr
AW: Pardon
von Mathias Mallach am 14.10.2019 um 15:10 Uhr
Rx Versand
von Michael Zeimke am 14.10.2019 um 13:05 Uhr
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